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Senat stimmt Studiengebuehren zu

Senat der WU stimmt Wiedereinführung von Studiengebühren zu

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner heutigen Sitzung mit 16 von 26 Stimmen dem Vorschlag des Rektorats, von "Langzeitstudierenden" und Drittstaatenangehörigen wieder Gebühren einzuheben, zugestimmt. Anfang 2012 wurde die 2008 beschlossene Studiengebührenregelung vom Verfassungsgerichtshof aus rechtstechnischen Gründen mit März 2012 aufgehoben und seitens Regierung nicht repariert. Der WU sind dadurch im Sommersemester rund 1,5 Millionen Euro an Studiengebühren entgangen.

Ab Wintersemester 2012/13 führt die WU, wie die bereits vorangegangenen Universitäten, jene Studiengebührenregelung wieder ein, die bisher gesetzlich vorgesehen war. Der Großteil der Studierenden bleibt weiterhin gebührenbefreit.

Gerichtsbeschlüsse ersetzen politische Entscheidungen

Darüber, ob Universitäten im Zuge ihrer Autonomie Studiengebühren einheben dürfen, liegen sich widersprechende Rechtsgutachten vor und auch in der Regierung herrscht Uneinigkeit zu diesem Thema. Die Politik zwingt die Universitäten, die auf die Beiträge nicht verzichten können, aufgrund ihres Nicht-Handelns nun dazu, Gebühren ohne Rechtssicherheit einzuheben. "Wir befinden uns in der undankbaren Situation ein Risiko einzugehen, weil es seitens der Verantwortlichen keine rechtliche Klarheit gibt", ärgert sich Rektor Christoph Badelt und sagt weiter: "Wieder einmal müssen Gerichte bemüht werden, damit Bewegung in Österreichs Hochschulpolitik kommt - ein Ausdruck der Lähmung in unserer Bildungspolitik."

Beiträge werden auch ohne Klage ausnahmslos rückerstattet

Das Ziel der Universitäten ist es, mit Hilfe von Musterklagen beim Verfassungsgerichtshof rasch Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen. So lange Rechtsunsicherheit herrscht, kann das eingenommene Geld nicht nachhaltig in die Verbesserung der Lehre investiert werden, sondern muss für Rückzahlungen bereitgehalten werden. "Sollte der Verfassungsgerichtshof zum Erkenntnis kommen, dass die autonome Studiengebührenregelung verfassungswidrig sei, wird die WU alle eingelangten Studienbeiträge ausnahmslos rückerstatten. Unabhängig davon, ob die betreffende Studentin bzw. der betreffende Student eine Klage eingebracht hat oder nicht", erläutert Rektor Badelt die weitere Vorgehensweise.

Rückfragehinweis:
Mag. Cornelia Moll
Pressesprecherin
Tel: + 43-1-31336-4977
cornelia.moll@wu.ac.at