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Studienbeitrag / ÖH-Beitrag

Höhe des Studienbeitrages

Gemäß § 91 Universitätsgesetz 2002 gilt folgende Studienbeitragsregelung:

Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) beträgt € 24,70 und ist ausnahmslos von allen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden zu entrichten, auch von jenen, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!

Ordent­liche Studie­rende

Außerordentliche Studierende

Studienbeitragsfreie Zeit und Toleranzsemester

Zur Berechnung der studienbeitragsfreien Zeit für ordentliche Studierende (ausgenommen Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende") werden zu der im jeweiligen Studienplan festgelegten Regelstudienzeit zwei Toleranzsemester hinzugezählt.
Nach Ablauf des 2. Toleranzsemesters ist der Studienbeitrag zu bezahlen.

Achtung: Der ÖH-Beitrag ist immer zu bezahlen!

Bemessung der vorge­se­henen Studi­en­zeit und der Anzahl der Tole­ranz­se­mester

Die Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums ist an Hand der jeweiligen Kennzahlen gemäß § 5 Abs. 4 UniStEV 2004 (BGBl. II Nr. 288/2004 idF BGBl. II Nr. 161/2011) zu ermitteln, die den Studienplan oder das Curriculum bezeichnen. Zurückgelegte Semester eines Studiums sind bei Übertritt in das entsprechende neue Studium einzurechnen. Studienzeiten im Rahmen desselben Curriculums sind zusammenzuzählen.

Erlass des Studienbeitrages

Die Frist für die Antragstellung endet für das jeweilige Wintersemester am 30. September bzw. für das jeweilige Sommersemester am 28/29. Februar. Der Antrag ist in der Studienzulassung zu stellen.

Alle Nachweise müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Dokumente müssen den jeweiligen Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften entsprechen. 

Kann der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages nicht rechtzeitig bis zum 30. September bzw. 28/29. Februar gestellt werden oder treten Erlasstatbestände wie Krankheit, Schwangerschaft oder eine Betreuungspflicht von Kindern später innerhalb des Semesters ein, so haben die Studierenden zunächst den Studienbeitrag zu entrichten, können jedoch für das Wintersemester bis spätestens 31. März, für das Sommersemester bis spätestens 31. Oktober unter Vorlage des oben genannten Nachweises einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Erlassgründe

Rückerstattung des Studienbeitrages

Anträge auf Rückerstattung des Studienbeitrages aufgrund eines Erlassgrundes (a bis f) müssen für das Wintersemester bis spätestens zum nächstfolgenden 31. März, für das Sommersemester bis spätestens zum nächstfolgenden 31. Oktober gestellt werden.

Anträge auf Rückerstattung für die übrigen Fälle können für das Sommersemester ab 15. Mai, für das Wintersemester ab 15. Dezember gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung beträgt maximal 6 Monate und endet somit für das Sommersemester am 15. November und für das Wintersemester am 15. Juni. Die Rückerstattung bei Überbezahlung ist jederzeit möglich.

Auf Antrag wird der Studi­en­bei­trag in folgenden Fällen rücker­stattet

Antragstellung Erlass/Rückerstattung

Schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular (als PDF, Dateigröße max. 2 MB) zusammen mit dem erforderlichen Nachweis von Ihrer WU-Mailadresse (hmatrikelnr@wu.ac.at - z.B. h01234567@wu.ac.at) an studienbeitrag@wu.ac.at.

Ausländische Dokumente müssen den jeweiligen Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften entsprechen.

Bei etwaigen Fragen oder Problemen unterstützen Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Studienzulassung (Study Service Center, LC, 2. OG).