Abgeltung der Lehre
Das Referat Abgeltung der Lehre versteht sich als serviceorientierte Dienstleistungseinrichtung, deren Aufgabe die Administration, Betreuung und Sicherstellung der termingerechten Auszahlung von Lehr- und Prüfungsgeldern für Lehrende an der Wirtschaftsuniversität Wien ist.
Aufgaben
Erfassung und Aktualisierung von Lehrpersonal (Erhebungsbogen für Lehrpersonal)
Abrechnung und Auszahlung von Lehrveranstaltungen (siehe Intranet)
Abrechnung und Auszahlung von Leistungsprämien für Prüfungs- und Betreuungstätigkeiten
Abrechnung und Auszahlung von Gastprofessuren
Anzahlstatistik über das Lehrpersonal
Versendung von Prüfungstaxen-Aufstellungen
Georg Mautner
Bereichsleiter Payroll Office & Risikomanagement
Ewald Schwarz
Abrechnung und Auszahlung von Lehrbeauftragten
Sozialversicherungsangelegenheiten
Aufgaben
Sämtliche Meldungen an die Sozialversicherungsträger der Personen, die der Pflichtversicherung unterliegen
Abwicklung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten für Universitätslehrgänge, MBA-Programme sowie internes Traineeprogramm im Rahmen der Executive Academy
Personenkreis
Gastprofessor/inn/en, Externe Lehrbeauftragte, Lehrbeauftragte in einem Universitätslehrgang und Tutor/inn/en
Eveline Trummer
Sozialversicherungsangelegenheiten für Lehrbeauftragte Abwicklung von Lehrtätigkeit an den Universitätslehrgängen
Lindihana Tahirsylaj
Abwicklung von Lehrtätigkeit an den Universitätslehrgängen, MBA-Programmen und BLC
Kerstin Hilmer
A1 Sozialversicherungsangelegenheiten, Zwischenstaatliche Abwicklung mit SV-Trägern (EU/EWR Raum)
Einstufung der Lehrbeauftragten als freie Dienstnehmer/innen der WU ab WS 2011/12
Als Folge des UG 2002 und des Kollektivvertrags werden ab dem Studienjahr 2011/12 (01.10.2011) Lehrbeauftragte (Lektor/inn/en) an der WU als „freie Dienstnehmer/innen“ gemäß UG 2002 § 100 Absatz 3-5 beschäftigt. Damit ist verbunden, dass eine Beauftragung mit mehr als 4 Semesterwochenstunden grundsätzlich nicht möglich ist.
Sollte für eine/n Lehrbeauftragte/n die Voraussetzung des § 100 (4) Z 3 nicht zutreffen, sollte er/sie daher keiner anderen vollen Sozialversicherungspflicht auf Grund von Einkünften im Ausmaß von mindestens 60% der Höchstbeitragsgrundlage haben (HBGL 2024: € 6.060,--; d.h. Einkünfte von weniger als € 3.636,-- brutto/Monat), so hat der/die Lektor/in einen schriftlichen Nachweis (Erklärung der Einkommensverhältnisse) english (Declaration of income) spätestens bis 1.9. für eine Beschäftigung im Wintersemester bzw. 1.2. für eine Beschäftigung im Sommersemester an das Referat Abgeltung der Lehre zu übermitteln. Diesfalls erfolgt, sofern ein Lehrauftrag erteilt wird, die Anstellung als „echte/r Dienstnehmer/in“.
Sollte eine Beauftragung nur in Form eines echten Dienstverhältnisses möglich sein, so ist eine semesterweise Beauftragung für längstens insgesamt 8 Jahre möglich.
Informationen
Für englisch-sprachige Lektoren ist ein
Muster zum Vertrag über Lehrtätigkeit gemäß Kollektivvertrag
sowie einMuster des Freien Dienstvertrages
erhältlich.In einer Besprechung mit den Fachbereichsvorsitzenden am 10. April 2004 wurde bez. der Klassengrößen folgende Vereinbarung getroffen:
"Lehrveranstaltungen, insbesondere Wahlfächer, sollen nur dann aufgenommen bzw. weitergeführt werden, wenn in der ersten und in der zweiten Unterrichtseinheit mindestens 10 Studierende anwesend sind. Dies ist ggfs. mit Unterschriftslisten zu belegen. Möchte trotz Minderzahl der/die Leiter/in seine/ihre Lehrveranstaltung dennoch weiterführen, so ist dies gegenüber dem VR Lehre schriftlich zu begründen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lehrveranstaltungen des Doktoratsstudiums."
Die Remuneration aller Lehrbeauftragten aus einem EU-Mitgliedsstaat sowie Drittstaaten kann an deren eigene Konten bei einem ausländischem Geldinstitut überwiesen werden.
Für die Anweisung auf Konten im Ausland sind folgende Daten UNBEDINGT erforderlich:
IBAN
BIC-Code (früher S.W.I.F.T.-Adresse)
Name und Ort der Bank
Ständiger Wohnsitz des Vortragenden im Ausland
Ohne diese vollständigen Daten ist eine Auszahlung ins Ausland nicht möglich!!!
Steuerdaten-Erhebungsbogen
Nach Auskunft der Personalverrechnung müssen alle Lehrbeauftragten, die über keinen Hauptwohnsitz in Österreich verfügen, den Steuerdaten-Erhebungsbogen im Referat Abgeltung der Lehre abgeben.
Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht entgegengenommen und verzögern die Auszahlung des Lehrentgeltes.
- Steuerdaten-Erhebungsbogen (pdf, 224 KB)
- Tax Data Sheet (pdf, 223 KB)
- Zur Info: Länder mit Gastlehrerartikel (pdf, 118 KB)
Auszahlungsrelevante Dokumente
Externe Lehrbeauftragte im Regelstudium:
Antrag auf bargeldlose Bezugsanweisung (Kontobestätigung) bei erstmaliger Bestellung zum/zur Lehrbeauftragten oder bei Wechsel der Kontonummer; erhältlich bei Ihrem österreichischen Geldinstitut oder
ausländische Kontodaten wie angegeben
Ausgefüllter Personalerhebungsbogen
an das Referat Abgeltung der LehreRetournierung einer Kopie des Arbeitsvertrages - wird am Semesterbeginn an die Institutssekretariate versendet sowie die Nachträge dessen in regelmäßigen Abständen
Erklärung zur Steuer für die Personalverrechnung bei ausländischen Lehrbeauftragten auf Deutsch oder auf Englisch
Für englisch-sprachige Lektoren ist ein
Muster zum Vertrag über Lehrtätigkeit gemäß Kollektivvertrag
erhältlich!
Lehrbeauftragte in Universitätslehrgängen:
Erhebungsbogen für Lehrbeauftragte im Universitätslehrgang auf Englisch
Arbeitsverträge siehe Intranet
bei ausländischen Vortragenden ab einem Jahresentgelt von brutto EUR 10.000,- ist ZWINGEND das Formular ZS - QU1 erforderlich!
Visiting Faculty:
neues Antragsformular für visiting faculty (vollständig ausgefüllt)
Antrag auf bargeldlose Bezugsanweisung (Kontobestätigung) bei erstmaliger Bestellung zum Gastprofessor oder bei Wechsel der Kontonummer; erhältlich bei Ihrem österreichischen Geldinstitut oder
ausländische Kontodaten wie angegeben
Erklärung zur Steuer für die Personalverrechnung bei ausländischen Lehrbeauftragten auf <link file:31099 _blank>Deutsch oder auf <link file:31100 _blank>Englisch
Dienstvertrag (wird vom Department ausgestellt)
Lehre der Faculty Staff - interne Lehre
Übersicht sowie Aufnahme der jeweiligen Lehrveranstaltungen eines Semesters erfolgen durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in im Servicetool "Vortragendenportal". Siehe dazu WU Applications: https://bach.wu.ac.at/z/start