Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Arbeitsbedingungen
Wir beschäftigen uns schwerpunktmäßig mit
Arbeitsverhältnissen an der WU
Allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen
Arbeitszeiten im wissenschaftlichen Bereich
Sabbatical-Angeboten
Mobilitätsfragen
Respektvollem Umgang
Mitarbeiter*innenbefragungen
Datenschutz
und verstehen uns als Anlaufstelle für Betroffene bei Konflikten und Mobbing.
Rund ums Arbeitsverhältnis an der WU
Ein Beschäftigungsverhältnis an der WU kann auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen beruhen (Details siehe Rechtsgrundlagen & KV). So sind im wissenschaftlichen Bereich öffentlich Bedienstete, Kollektivvertrags-Mitarbeiter*innen und auch freie Dienstnehmer*innen tätig.
Wir als Betriebsrat bzw. Personalvertretung sind für die öffentlich Bediensteten und die Mitarbeiter*innen zuständig, die unter den Kollektivvertrag fallen. Und obwohl wir kein wirkliches Vertretungsmandat haben, versuchen wir auch die Arbeitssituation der vor allem in der Lehre beschäftigten freien Dienstnehmer*innen zu deren Gunsten mitzugestalten und die betroffenen Kolleg*innen entsprechend zu informieren. Die Details dieser freien Beschäftigungsverhältnisse und die Vor- u. Nachteile dieser Stellen haben wir in einem eigenen Beitrag bereits genauer beschrieben (siehe hier).
Innerhalb der von uns vertretenen Beschäftigungsgruppen gibt es an der WU allerdings weitere Differenzierungen. Genauer haben wir die Beschäftigungsstruktur im wissenschaftlichen Personal der WU, die von einem hohen Anteil an befristeten Teilzeitverhältnissen geprägt ist, hier beleuchtet (Ergebnisse aus 2017). Vor allem im post-doc-Bereich wurde die Differenzierung durch die beiden Formen der Qualifizierungsvereinbarung bzw. Entwicklungsvereinbarung weiter vertieft. Im Juli 2017 wurde dazu eine Richtlinie veröffentlicht. Zu diesem Anlass haben wir diese beiden Stellenformen mit ihren Vor- u. Nachteilen in einem eigenen Beitrag (siehe hier) genauer analysiert.
Die grundsätzliche Stellenstruktur der WU wird im Personalentwicklungsplan abgebildet. Die letzte große Überarbeitung dieses für die Personalplanung zentralen Dokuments wurde im Juni 2018 abgeschlossen. Wir als Betriebsrat waren in diesen Prozess eingebunden und haben dabei unser Möglichstes getan, auch die in Betriebsversammlungen von den teilnehmenden Kolleg*innen aufgeworfenen Anregungen rund um die Personalstruktur an der WU einzubringen. Eine Nachlese zu einer dieser Betriebsversammlungen, die sich schwerpunktmäßig mit diesem Themenbereich befasst hat, findet sich (in englischer Sprache) hier.
Der aktuelle Personalentwicklungsplan wurde im Mitteilungsblatt vom 27. Juni 2018 veröffentlicht, wobei der Anhang, der die Anzahl der an den Departments verfügbaren Tenure-Track-Stellen angibt, im Juni 2019 aktualisiert und im Mitteilungsblatt vom 3. Juli 2019 veröffentlicht wurde (siehe dazu hier).
Für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die unter den Universitäts-Kollektivvertrag fallen, haben vor allem die jährlich stattfindenden Kollektivvertragsverhandlungen große Bedeutung. Einen genaueren Blick auf die KV-Verhandlungen für das Jahr 2020 haben wir im Newsletter 6/2019 geworfen. Im Jänner 2020 gab es eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Betriebsrat für das allgemeine Personal zum Thema "Gehaltsentwicklung in 10 Jahren Kollektivvertrag", nachzulesen hier. Informationen zum Gehaltsabschluss 2024 finden sich hier.
Im Zuge der Corona-Pandemie haben sich unsere Arbeitsweisen nachhaltig verändert (bspw. durch die Nutzung von Videokonferenzen). Weiters ist dabei aber auch das Thema Homeoffice für alle Beschäftigtengruppen stark in den Fokus gerückt. Für das wissenschaftliche Personal ist dazu im §31 Abs. 9 Uni-KV bereits für gewisse Personalkategorien (Univ.-Prof., Assoz.-Prof., QV) eine Ortsungebundenheit vorgesehen. Im Oktober 2021 wurde auch für alle anderen Personalkategorien an der WU die Möglichkeit für ortsungebundenes Arbeiten über die WUPOL Gelockerte Ortsbindung geschaffen. Da es sich dabei nicht um Homeoffice im Sinne der gesetzlichen Vorgaben (vgl § 2h AVRAG) handelt, ist dafür kein Bezug einer Pauschale vorgesehen. Mit den Inhalten dieser WUPOL und den Vor- u. Nachteilen haben wir uns im Detail in der BR-Info 06/2021 auseinandergesetzt
Auch die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) 2021 hatte Auswirkungen auf künftige und laufende Beschäftigungsverhältnisse. Die sich ergebenden wesentlichen Änderungen sowie die vom wissBR im Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Stellungnahme kann hier nachgelesen werden. Was für jene Beschäftigten, die bereits an der WU beschäftigt sind und die nach dem 30. September 2021 ein weiteres Vertragsverhältnis mit der WU begründen wollen, zu beachten ist, haben wir hier zusammengefasst.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Daniela Kremslehner, Karin Burger-Ehrnhofer, Stefan Sobernig
Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen
Durch die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses werden die Interessen aller Arbeitnehmer*innen der WU bei allen baulichen Fragen gewahrt und insbesondere die Umsetzung des ASchG sichergestellt.
Es gibt aber natürlich auch aktuelle Anlässe, die einen direkten Kontakt mit den Verantwortlichen im Rektorat notwendig machen. Dies war z.B. im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen der „Plattenfälle“ im LC vor einigen Jahren unumgänglich und wurde auch bei den Maßnahmen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie gelebt.
Ihre Ansprechpartnerin:
Arbeitszeiten im wissenschaftlichen Bereich
Für das wissenschaftliche Universitätspersonal wurden im Universitätsgesetz Sonderregelungen zur Arbeitszeit festgeschrieben. Das normale Arbeitszeitrecht kommt in einigen Punkten daher nicht zur Anwendung. Dies führt zu erhöhtem Informationsbedarf bei Führungskräften und Mitarbeitenden. Das Thema Arbeitszeit wurde daher vom wissenschaftlichen Betriebsrat in den letzten Jahren immer wieder aufgegriffen. So gab es bspw. bereits 2014 einen Workshop mit Mag. Wolfgang Kozak (AK Wien), in dem insbesondere die Probleme rund um das Sonderarbeitszeitrecht diskutiert wurden. Die wichtigsten Eckpunkte zu den Arbeitszeitregelungen von wissenschaftlichen Universitätsmitarbeitenden finden Sie auch hier kurz zusammengefasst.
Beim wissenschaftlichen Personal der WU zählt grundsätzlich auch die Abhaltung von Lehrveranstaltungen zur geschuldeten Tätigkeit, für die nach den Regelungen des Universitäten-Kollektivvertrags ein All-In-Gehalt bezogen wird. In diesem Zusammenhang sind allerdings Höchstgrenzen bei der Belastung mit Lehre zu beachten. Ein Überblick dazu findet sich hier. Für Univ.-Ass Praedoc, deren Arbeitsverhältnis an der WU nach dem 30.9.2024 begonnen hat, gilt allerdings die mit 1.10.2024 in Kraft getretene Neufassung der Betriebsvereinbarung Lehrverpflichtung der Univ.Ass praedoc. Darin ist v.a. geregelt, dass Univ.-Ass Praedoc grundsätzlich erst ab dem Semester, das auf das Ende des ersten Beschäftigungsjahres an der WU folgt, eine Lehrverpflichtung trifft. Näheres zu dieser neuen Betriebsvereinbarung haben wir hier zusammengefasst. Für Univ.-Ass Praedoc, die ihre Tätigkeit an der WU schon vor dem 1.10.2024 aufgenommen haben, bleibt weiterhin die Betriebsvereinbarung über die Festlegung und Ausgestaltung der Lehrverpflichtung für teilzeitbeschäftigte Universitätsassistent/inn/en prae-doc aus dem Jahre 2012 relevant. Auch diese sieht allerdings eine gegenüber den Regelungen des Universitäten-Kollektivvertrags geringere Lehrverpflichtung (gerechnet über die gesamte Vertragslaufzeit) vor.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Sabbatical-Angebote
Der Kollektivvertrag der Universitäten eröffnet die Möglichkeit, eine Betriebsvereinbarung zur Inanspruchnahme eines Sabbaticals abzuschließen. Eine solche ist an der WU mit 30. 9. 2015 in Kraft getreten. Sie gilt für die vom Universitäts-Kollektivvertrag erfassten Arbeitnehmer*innen. Da Vertragsbedienstete und Beamte auch weiterhin nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit haben, etwa ein Sabbatical (§ 20a VBG, § 78e BDG) bzw. eine Forschungsfreistellung (§ 160 BDG) zu vereinbaren, können nunmehr grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen der WU ein Sabbatical vereinbaren. Unter einem Sabbatical ist ein individuell gestaltbarer vorübergehender Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit zu verstehen, der nunmehr auch an der WU auf Wunsch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin (und zwar neben den im universitären Bereich sonst noch möglichen Freistellungsansprüchen, wie z.B. Forschungsfreisemester) vereinbart werden kann. Bei Interesse an den nach der Betriebsvereinbarung möglichen Ausgestaltungsformen eines Sabbaticals lesen Sie bitte hier weiter.
Ihre Ansprechpartnerin:
Mobilitätsfragen
Viele unserer Kolleg*innen haben zu ihrem Arbeitsplatz an der WU einen weiten Weg. Für diese sind daher aktuelle Informationen zum Thema Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss (§ 61 Uni-KV) unverzichtbar.
Das Thema Mobilität ist aber auch beim Vorhaben einer klimaneutralen Universität mitzudenken. Zu den Auswirkungen des Mobilitätsverhaltens der WU-Mitarbeiter*innen und möglichen klimagerechten Veränderungen haben die beiden Betriebsratsgruppen der WU im Herbst 2019 im Rahmen diverser Veranstaltungen erste Ideen gesammelt, die auch schon vorgestellt wurden (BR-Info 5/2019, BR-Info 6/2019, BR-Info 1/2020). Dabei sind vor allem die mobilitätsverringernden Auswirkungen von Homeoffice, aber auch die vermehrte Nutzung von Onlineteilnahmen bei Veranstaltungen und auch Änderungen von Reiseregelungen (z.B. Anreize für Bahnfahrten statt Flugreisen) die wichtigsten Punkte.
Weiters möchten wir mit dem Rektorat über Jobticket und Jobrad Angebote für die WU Mitarbeitenden verhandeln.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Mitarbeiter*innenbefragungen
Die WU führt in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter*innenbefragungen durch. In die im Herbst 2021 sowie im Jahr 2017 und 2014 stattgefundenen Mitarbeiter*innenbefragungen, die verschiedene Erhebungsschwerpunkte - insbesondere die Erfassung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, der Internationalisierung und Nachhaltigkeit - setzten, waren die beiden Betriebsratsgruppen der WU in verschiedenen Projektschritten miteinbezogen. Unser Ziel war es, nicht nur die Befragung kritisch zu begleiten, sondern auch an der zukünftigen Umsetzung der Vorhaben, die sich aus den Ergebnisinterpretationen herauskristallisiert haben, mitzuwirken.
Die Ergebnisse der letzten Umfrage aus dem Jahr 2021 sind hier verfügbar. Wir haben die Ergebnisse in einem eigenen BR-Info Beitrag hier beleuchtet.
Auch bei den in den letzten Jahren ebenfalls durchgeführten ABI-Plus Befragungen war der wissenschaftliche Betriebsrat im Rahmen des WU-Projekts wohlbefinden@wu eingebunden und hat dabei – gemeinsam mit der Arbeitgeberin – das Ziel, eine Verbesserung hinsichtlich der bei diesen Befragungen ermittelten Belastungen zu erreichen. Nähere Informationen zum Projekt wohlbefinden@wu finden sich hier sowie im Intranet, wo auch jeweils Zusammenfassungen der beiden ABI-Plus Befragungen vom Oktober 2018 und vom März 2021 nachzulesen sind.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Anlaufstelle für Betroffene von Konflikten und Mobbing
Die Vertreter*innen unserer Betriebsratsgruppe stehen natürlich jederzeit für Konfliktberatungen zur Verfügung. Neben einer Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon, bietet sich dafür auch unsere wöchentliche Sprechstunde an.
Weitere Anlaufstellen an der WU finden Sie hier.
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