Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Betriebliche Pensions- und Mitarbeiter*innenvorsorge

Betriebliche Pensionsvorsorge

An der WU gibt es - wie an allen österreichischen Universitäten - neben der gesetzlichen Pensionsversicherung auch eine betriebliche Pensionsvorsorge.

Dementsprechend hat die WU für alle Arbeitnehmer*innen, die bereits zwei Jahre an der WU beschäftigt sind (mit Ausnahme der Beamt*innen, die unter das Betriebspensionsmodell der Bundespensionskasse fallen) Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse Valida abzuführen. Genauere Regelungen dazu finden sich in der entsprechenden Betriebsvereinbarung. Details zu unserem Pensionskassenmodell finden Sie auch unten in den Informationsmaterialien.

Den Arbeitnehmer*innen stehen bei Einbeziehung (d.h. am Ende des 2. Dienstjahres) drei Wahlmöglichkeiten offen: Ein Modell ohne erhöhten Risikoschutz, ein Modell mit erhöhtem Risikoschutz sowie ein Lebensphasenmodell. In diesem Lebensphasenmodell können alle Arbeitnehmer*innen selbst darüber entscheiden, in welchem Anlage-Modell (dynamisch, ausgewogen oder defensiv) ihre Pensionskassenbeiträge veranlagt werden sollen. Das spielt insbesondere bei kürzeren Laufzeiten eine Rolle, da sich das Veranlagungsrisiko und die damit verbundenen Schwankungen am Kapitalmarkt bei riskanter veranlagenden Veranlagungsgruppen stärker auswirken können ("Das Lebensphasenmodell - Wahlmöglichkeit und Veranlagung").

Punkto Modellwahl sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Alle seit 1. September 2014 neu in das Pensionskassensystem einbezogenen Arbeitnehmer*innen können sofort mit Einbeziehung in die betriebliche Altersvorsorge (idR 2 Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses) von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wird keine Wahl getroffen, wird das Vermögen in der defensiven Veranlagungsgruppe veranlagt (diese zielt darauf ab, ein möglichst schwankungsarmes Ergebnis zu erzielen).

  • Das Vermögen aller bereits vor dem 1. September 2014 in das Pensionskassensystem einbezogenen Arbeitnehmer*innen ist in der ausgewogenen Veranlagungsgruppe veranlagt (in dieser ist der durchschnittliche Aktienanteil höher als in der defensiven, allerdings niedriger als in der dynamischen Veranlagungsgruppe; das Veranlagungsrisiko ist daher durchschnittlich geringer als in der dynamischen, aber etwas höher als in der defensiven Veranlagung).

  • Jeweils mit Wirkung für das nächste Kalenderjahr können alle bereits in das Pensionskassensystem einbezogenen Arbeitnehmer*innen die Veranlagungsgruppe wechseln. Aufgrund von Vorlaufzeiten sollte dieser Wechselwunsch bereits vor dem 31. August bei der Valida gemeldet werden. Ein Wechsel der Veranlagungsgruppe ist bis zum Abruf der Pensionskassenleistung (d.h. bis zur Pension) allerdings nur höchstens dreimal möglich.

Arbeitnehmer*innen-Beiträge zur Pensionskasse

Auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmer*innen können diese auch selbst Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge leisten. Dabei besteht die Möglichkeit, entweder Eigenbeiträge im Ausmaß von 25%, 50%, 75% oder 100% der Dienstgeber-Beiträge oder im Rahmen des Prämienmodells gemäß § 108a Abs 2 EStG Beiträge bis zu € 1.000 pro Kalenderjahr zu leisten. Nähere Informationen dazu finden sich hier.

Mitarbeitende, die bereits in die Pensionskasse einbezogen sind, finden alle relevanten Informationen zum eigenen Pensionskassenkonto im persönlichen Portal unter https://vorsorgeportal.valida.at/public/login. In diesem Portal kann auch bezüglich Eigenbeiträgen direkt mit Valida Kontakt aufgenommen werden. Wird ein entsprechender Antrag gestellt, muss dieser auch an die Personalverrechnung der WU übermittelt werden (pensionskasse@wu.ac.at).

weitere Informationen zum Pensionskassen-Modell an der WU

Die Intranet-Seiten der Personalverrechnung enthalten darüber hinaus weiterführende Informationen zum Pensionskassen-Modell der WU (z.B. Blicktarife). Bei Fragen kann man sich direkt an pensionskasse@wu.ac.at wenden.

Um Mitarbeitende, die kurz vor der Einbeziehung in die Pensionskasse stehen, bei der Modellwahl zu unterstützen, aber auch allen bereits in die Pensionskasse einbezogenen Mitarbeitenden die Möglichkeit zur Information zu geben, organisieren die beiden Betriebsratsgruppen einmal pro Jahr eine Informationsveranstaltung mit der Pensionskasse Valida für alle Arbeitnehmer*innen der WU.

Die letzte diesbezügliche Infoveranstaltung fand im März 2025 statt. Weitere Informationen finden Sie hier:

Präsentation der Infoveranstaltung vom 4. März 2025.

*** Aktuelles Informationsblatt (Stand: Jänner 2024) ***

    WICHTIG - Verfügbarkeit des Pensionskassen-Guthabens

    Solange die WU Beiträge für eine*n Mitarbeiter*in an die Pensionskasse leistet, kann auf das Pensionskassen-Guthaben nicht zugegriffen werden. Endet das Arbeitsverhältnis und liegt das Guthaben unter dem so genannten Unverfallbarkeitsbetrag, kann man sich das vorhandene Guthaben als Einmalbetrag auszahlen lassen. Diese Auszahlung bzw jede weitere mögliche Verfügung über das Guthaben (so kann man Anwartschaften von einer Pensionskasse z.B auch auf in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen) muss allerdings von dem*der einzelnen Mitarbeiter*in bei der Valida-Pensionskasse beantragt werden. Wird kein entsprechender Antrag gestellt, bleiben die Anwartschaften in der Pensionskasse und werden weiter veranlagt. Um dann spätestens bei Antritt einer Alterspension darüber verfügen zu können, muss seitens Valida eine Kontaktaufnahme möglich sein, weshalb darauf geachtet werden sollte, dass die der Valida bekannt gegebene Kontaktadresse – nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses an der WU – immer aktuell ist.

    Wenn also ein Arbeitsverhältnis zur WU, das länger als zwei Jahre gedauert hat, zu Ende geht, ist ein Blick in das persönliche Vorsorgeportal wichtig. Dort besteht dann auch die Möglichkeit bei Beendigung des Dienstverhältnisses direkt Kontakt mit Valida aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise bezüglich des vorhandenen Pensionskassen-Guthabens abzuklären.  

    Für allfällige Fragen zur betrieblichen Pensionsvorsorge steht Ihnen die Valida Pensionskasse (Valida Pension AG), Kundenservice zur Verfügung:

    Betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorge / Abfertigung Neu

    Hinter der „betrieblichen Mitarbeitervorsorge“ verbirgt sich die Abfertigung Neu. Alle Mitarbeiter*innen, die seit dem 1.1.2003 ein Arbeitsverhältnis oder seit dem 1.1.2008 ein Beschäftigungsverhältnis als freie*r Dienstnehmer*in nach § 4 Abs. 4 ASVG (z.B. externe Lektor*innen) an der WU begründet haben, fallen in das neue Abfertigungssystem. Die WU zahlt jeden Monat (mit Ausnahme des ersten Beschäftigungsmonats) 1,53% des Bruttogehaltes als Abfertigungsbeitrag an die APK Vorsorgekasse.

    Die APK Vorsorgekasse veranlagt Ihr Geld für Sie auf dem Kapitalmarkt. Und das bis zum Ende Ihres Dienstverhältnisses mit der WU.

    Dann – allerdings frühestens nach drei Jahren - und nur bei bestimmten Beendigungsarten (z.B. wenn ein befristetes Dienstverhältnis ausläuft) können Sie die angesparten Beiträge (samt Erträgen) ausbezahlt bekommen oder z.B. nach dem „Rucksackprinzip“ in das nächste Dienstverhältnis und damit in eine neue Vorsorgekasse mitnehmen. Auch wenn die Voraussetzungen für die Auszahlung (noch) nicht erfüllt sein sollten, geht das angesparte Kapital nicht verloren, sondern wird bis zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens bis zum Pensionsantritt) bei der APK Vorsorgekasse weiter veranlagt.

    WICHTIG!

    Damit die APK vor allem im Fall eines Auszahlungsanspruchs die erforderlichen Informationen übermitteln kann, ist es erforderlich, dass die der APK bekannt gegebene Kontaktadresse aktuell ist. Dies ist insbesondere bei einer Übersiedlung ins Ausland wichtig.

    Weitere Infos zur Abfertigung neu an der WU finden sich hier:

    Für allfällige Fragen zur Abfertigung Neu steht Ihnen die APK Vorsorgekasse zur Verfügung:

    APK Vorsorgekasse AG, Stahlstraße 2-5, 4020 Linz

    Sabine Haslehner

    Tel.: 0 50 275 5602

    Ihre Ansprechpartner*innen:

    Karin Burger-Ehrnhofer und Anthony Copnall

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