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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Betriebliche Pensions- und Mitarbeiter*innenvorsorge

Betriebliche Pensionsvorsorge

An der WU gibt es - wie an allen österreichischen Universitäten - neben der gesetzlichen Pensionsversicherung auch eine betriebliche Pensionsvorsorge.

Dementsprechend hat die WU für alle Arbeitnehmer*innen, die bereits zwei Jahre an der WU beschäftigt sind (mit Ausnahme der Beamt*innen, die unter das Betriebspensionsmodell der Bundespensionskasse fallen) Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse Valida abzuführen. Details zu unserem Pensionskassenmodell finden Sie unten in den Informationsmaterialien.

Den Arbeitnehmer*innen stehen bei Einbeziehung (d.h. am Ende des 2. Dienstjahres) drei Wahlmöglichkeiten offen: Ein Modell ohne erhöhten Risikoschutz, ein Modell mit erhöhtem Risikoschutz sowie ein Lebensphasenmodell. In diesem Lebensphasenmodell können alle Arbeitnehmer*innen selbst darüber entscheiden, in welchem Anlage-Modell (dynamisch, ausgewogen oder defensiv) ihre Pensionskassenbeiträge veranlagt werden sollen. Das spielt insbesondere bei kürzeren Laufzeiten eine Rolle, da sich das Veranlagungsrisiko und die damit verbundenen Schwankungen am Kapitalmarkt bei riskanter veranlagenden Veranlagungsgruppen stärker auswirken können ("Das Lebensphasenmodell - Wahlmöglichkeit und Veranlagung").

Punkto Modellwahl sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Alle seit 1. September 2014 neu in das Pensionskassensystem einbezogenen Arbeitnehmer*innen können sofort mit Einbeziehung in die betriebliche Altersvorsorge (idR 2 Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses) von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wird keine Wahl getroffen, wird das Vermögen in der defensiven Veranlagungsgruppe veranlagt (diese zielt darauf ab, ein möglichst schwankungsarmes Ergebnis zu erzielen).

  • Das Vermögen aller bereits vor dem 1. September 2014 in das Pensionskassensystem einbezogenen Arbeitnehmer*innen ist in der ausgewogenen Veranlagungsgruppe veranlagt (in dieser ist der durchschnittliche Aktienanteil höher als in der defensiven, allerdings niedriger als in der dynamischen Veranlagungsgruppe; das Veranlagungsrisiko ist daher durchschnittlich geringer als in der dynamischen, aber etwas höher als in der defensiven Veranlagung).

  • Jeweils mit Wirkung für das nächste Kalenderjahr können alle bereits in das Pensionskassensystem einbezogenen Arbeitnehmer*innen die Veranlagungsgruppe wechseln. Dies ist bis zum Abruf der Pensionskassenleistung (d.h. bis zur Pension) allerdings nur höchstens dreimal möglich.

Arbeitnehmer*innen-Beiträge

Auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmer*innen können diese selbst Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge leisten.

Um Sie bei der Modellwahl zu unterstützen, organisieren die beiden Betriebsratsgruppen einmal pro Jahr eine Informationsveranstaltung mit der Pensionskasse Valida für alle Arbeitnehmer*innen der WU.

Die letzte diesbezügliche Infoveranstaltung fand im März 2023 statt. Mehr Informationen finden Sie hier:

Präsentation der Infoveranstaltung vom 5. September 2024

*** Aktuelles Informationsblatt (Stand: Jänner 2024) ***

Aktuelle Blicktarifpakete - Stand Jänner 2023

Blicktarifpaket für PraeDocs 2023
Blicktarifpaket für Post Docs 2023

Blicktarifpaket für Grundstufe 2B 2023

Blicktarifpaket für Grundstufe 3B 2023

Blicktarif mit erhöhtem Risikoschutz (Jahrespension, Jahresbeitrag EUR 1.000,--)

Blicktarif ohne erhöhtem Risikoschutz (Jahrespension, Jahresbeitrag EUR 1.000,--)

Für allfällige Fragen zur betrieblichen Pensionsvorsorge steht Ihnen die Valida Vorsorge Management, Mooslackengasse 12, 1190 Wien zur Verfügung:

Betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorge/Abfertigung Neu

Hinter der „betrieblichen Mitarbeitervorsorge“ verbirgt sich die Abfertigung Neu. Alle Mitarbeiter*innen, die seit dem 1. Jänner 2003 ein Arbeits- oder ein Beschäftigungsverhältnis als freie*r Dienstnehmer*in nach § 4 Abs. 4 ASVG (z.B. externe Lektor*innen) an der WU begründet haben, fallen in das neue Abfertigungssystem. Die WU zahlt jeden Monat (mit Ausnahme des ersten Beschäftigungsmonats) 1,53% des Bruttogehaltes als Abfertigungsbeitrag an die APK Vorsorgekasse.

Die APK Vorsorgekasse veranlagt Ihr Geld für Sie auf dem Kapitalmarkt. Und das bis zum Ende Ihres Dienstverhältnisses mit der WU.

Dann – allerdings frühestens nach drei Jahren - und nur bei bestimmten Beendigungsarten (z.B. wenn ein befristetes Dienstverhältnis ausläuft) können Sie die angesparten Beiträge (samt Erträgen) ausbezahlt bekommen oder z.B. nach dem „Rucksackprinzip“ in das nächste Dienstverhältnis und damit in eine neue Vorsorgekasse mitnehmen. Auch wenn die Voraussetzungen für die Auszahlung (noch) nicht erfüllt sein sollten, geht das angesparte Kapital nicht verloren, sondern wird bis zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens bis zum Pensionsantritt) bei der APK Vorsorgekasse weiter veranlagt. Weitere Infos finden sich hier:

Für allfällige Fragen zur Abfertigung Neu steht Ihnen die APK Vorsorgekasse zur Verfügung:

APK Vorsorgekasse AG, Stahlstraße 2-5, 4020 Linz

Sabine Haslehner

Tel.: 0 50 275 5602

Ihre Ansprechpartner*innen:

Karin Burger-Ehrnhofer und Anthony Copnall

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