Kommission für Studienangelegenheiten

Gemäß § 9 Abs 1 d) der Satzung der WU Wien ist die Kommission für Studienangelegenheiten zuständig für

   ► Die Erlassung und Änderung von Curricula für Studien,             
   ► die Lehrevaluierungen sowie
   ► das Qualitätsmanagement in der Lehre.

Die Entscheidungen der Kommission bedürfen der Genehmigung des Senats.

Anträge auf Änderung von ordentlichen Studienplänen werden - je nach Umfang - in zwei bis drei Sitzungen behandelt.

  • 1. Sitzung: (im Falle von umfangreichen inhaltlichen Änderungen)                ⇒ Präsentation, Erläuterung und Begründung der Änderungen

  • 2. Sitzung: 1. Lesung ⇒ Beschluss der Aussendung zur Begutachtung

  • 3. Sitzung: 2. Lesung ⇒ Beschlussfassung der Änderungen (Genehmigung durch den Senat in seiner nächsten Sitzung)

Anträge auf Änderung von Studienplänen der Executive Academy werden in einer oder zwei Sitzungen der Kommission behandelt.

  • 1. Sitzung: (im Falle von umfangreichen inhaltlichen Änderungen)                 ⇒ Präsentation, Erläuterung und Begründung der Änderungen

  • 2. Sitzung: ⇒ Beschlussfassung der Änderungen (Genehmigung durch den Senat in seiner nächsten Sitzung)

Curricula von ordentlichen Studien und deren Änderungen treten bei Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vor dem 1. Juli mit dem 1. Oktober desselben Jahres in Kraft; bei Veröffentlichung nach dem 30. Juni treten sie mit 1. Oktober des nächsten Jahres in Kraft.

Das Senatsbüro betreut die Kommission in allen ihren Aufgaben, Tätigkeiten sowie Sitzungen, unterstützt die Vorsitzende/den Vorsitzenden und fungiert als Schnittstelle zum Senat bzw. dem Senatsvorsitz.


Die Mitglieder der Studienkommission wurden für die Funktionsperiode von 1.10.2022 bis 30.09.2025 bestellt:

Mitglieder

Die Sitzungen der Studienkommission sind fest in einem Sitzungsrad eingebettet und finden 3 x im Semester statt. Bei Bedarf kann jederzeit eine Sondersitzung einberufen werden.

Sitzungstermine

Weitere Informationen zur Arbeit in den Senatskommissionen sowie zu den Aufgaben und Formalerfordernissen der Studienkommission finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:

Information für Mitglieder in Senatskommissionen
Information für Mitglieder der Kommission für Studienangelegenheiten


Die Evaluierungsrichtlinie bildet die Grundlage für die Bewertung von Feststellung, Sicherung und Entwicklung der Qualität und Vielfalt der Leistungserbringung der Universität.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Lea Nidetzky (Tel. Nr.: 01 31336-4592 oder via E-Mail) oder an Frau Doris Binderbauer (Tel.Nr.: 01 31336-5047 oder via E-Mail).