Gutachtenskommission in Studienangelegenheiten

Gemäß § 9 Abs 1 c) der Satzung der WU Wien ist die Gutachtenskommission in Studienangelegenheiten einzurichten.
Die Gutachtenskommission ist zur Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren gemäß § 14 VwGVG bei Beschwerden gegen Bescheide in Studienangelegenheiten eingerichtet. Sie ist für den Senat entscheidungsbefugt.

Der Senat kann die*den Senatsvorsitzende*n ermächtigen, die Beschlüsse der Kommission für den Senat zu genehmigen. Diese Ermächtigung kann vom Senat jederzeit widerrufen werden. Die/der Senatsvorsitzende hat über die Genehmigung von Beschlüssen der Kommission in der nächsten Senatssitzung zu berichten.

Die Mitglieder der Gutachtenskommission wurden für die Funktionsperiode von 1.10.2022 bis 30.09.2025 bestellt:

Mitglieder

Weiterführende Informationen zur Arbeit in Senatskommissionen finden Sie im folgenden Dokument:
Allgemeine Information für Mitglieder in Senatskommissionen

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Katarzyna Siwiec (Tel. Nr.: 01 31336-5322 oder via E-Mail) oder an Frau Doris Binderbauer (Tel.Nr.: 01 31336-5047 oder via E-Mail).