Der Senat der WU Wien

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Universitätsrat oberstes Leitungsorgan an der Universität. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien besteht aus 26 Mitgliedern. Die Funktionsperiode des Senats beträgt 3 Jahre.

Die Aufgaben des Senats sind im Universitätsgesetz geregelt und umfassen im Wesentlichen:

  • Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats

  • Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans sowie des Organisationsplans

  • Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion des*r Rektor*in

  • Erstellung eines Dreiervorschlags an den Universitätsrats für die Wahl der des*r Rektor*in

  • Stellungnahme zu den Vorschlägen des*r Rektor*in bezüglich des*r Vizerektor*in

  • Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern

  • Mitwirkung an Habilitationsverfahren und Berufungsverfahren

  • Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren für Studienangelegenheiten

  • Erlassung und Änderung der Studienpläne für ordentliche Studien und Universitätslehrgänge

  • Einsetzung von Kollegialorganen

  • Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen

  • Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission