Zwei Studierende tauschen sich im Hörsaal aus

Bachelorarbeit

  • Mit dem Wintersemester 2023/24 ist der neue Studienplan Wirtschaftsrecht 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Studienbeginner/innen automatisch diesem Studienplan unterstellt.

  • Die folgenden Informationen gelten nur für Studierende, die das Studium im Wintersemester 2023/24 oder danach begonnen haben.

Im Rahmen des Hauptstudiums hat jede bzw. jeder Studierende eine Bachelorarbeit im Umfang von 10 ECTS zu verfassen.

Voraussetzung für die Beurteilung der Bachelorarbeit ist die positive und vollständige Absolvierung von:

  • Studieneingangs- und Orientierungsphase

  • Common Body of Knowledge

  • LV "Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens"

Das Thema der Bachelorarbeit ist den rechtswissenschaftlichen Pflicht- und Wahlfächern des Studienplans zu entnehmen. Die Studienpläne sind hier zu finden.

Achtung: Wenn die Bachelorarbeit im Rahmen des Studienplans Wirtschaftsrecht 2016 absolviert wird, dann stehen alle Detailinformationen im jeweiligen Studienplan in der Download Area zur Verfügung.

Zu beachten ist jedenfalls, dass im Studienplan Wirtschaftsrecht 2016 die Bachelorarbeit 8 ECTS umfasst und zur Beurteilung die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der STEOP und des CBK sowie der LV "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens" vorausgesetzt wird.

Infos zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten (von der Ideenfindung über Recherche bis hin zu richtigem Zitieren) finden Sie in der

Student Support Area auf LEARN

.

Alle Informationen zur Abgabe der Bachelorarbeit sowie die dafür erforderlichen Formulare finden Sie im Bachelorguide.

Voraussetzungen für die Abfassung

Themenwahl und Umfang

Betreuung und Abfassung

Worauf noch zu achten ist

Zuweisung einer Betreuung

Beurteilung