Studienplan
Mit dem Wintersemester 2023/24 ist der neue Studienplan Wirtschaftsrecht 2023 in Kraft getreten.Ab diesem Zeitpunkt werden alle Studienbeginner/innen automatisch diesem Studienplan unterstellt.
Die folgenden Informationen gelten nur für Studierende, die das Studium im Wintersemester 2023/24 oder danach begonnen haben.
Informationen zum Studienplan Wirtschaftsrecht 2016 sind in der Download Area zu finden.
Studieneingangs- und Orientierungsphase
LV-Titel | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-TitelEinführung in die Rechtswissenschaften | LV-TypLVP | ECTS8 |
LV-TitelBetriebswirtschaft und digitale Ökonomie | LV-TypLVP | ECTS6 |
LV-TitelVolkswirtschaftslehre und Zukunftsfähiges Wirtschaften | LV-TypLVP | ECTS6 |
Key Facts STEOP
Studiendauer 1/2 Semester: Der Studienplan sieht vor, die STEOP innerhalb des ersten Halbsemesters abzuschließen.
STEOP-LVs werden auch in der Sommer- und Winteruni angeboten. Dadurch können Erstsemestrige bereits vor Semesterbeginn im September bzw. Februar STEOP-LVs besuchen.
Informationen zu den Lehrveranstaltungen (Inhalte, Lehrmaterialien etc.) sowie Lecture Casts stehen auf LEARN zur Verfügung.
Die positive Absolvierung der STEOP ist Voraussetzung für alle weiteren LVs und Prüfungen des Studienplans.
4 Antrittsmöglichkeiten pro Lehrveranstaltungsprüfung: Nach dem 4. negativen Prüfungsantritt erfolgt er Studienausschluss.
Common Body of Knowledge
LV-Titel | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-TitelJahresabschluss und Unternehmensberichte | LV-TypVUE | ECTS8 |
LV-TitelWahlweise zusätzlich 2 der folgenden Lehrveranstaltungen (á 4 ECTS):
| LV-Typ | ECTS8 |
LV-TitelMikroökonomik für Wirtschaftsrecht (VUE) | LV-TypVUE | ECTS4 |
LV-TitelGrundlagen des öffentlichen Rechts | LV-TypLVP | ECTS4 |
LV-TitelGrundlagen des Zivilrechts | LV-TypLVP | ECTS4 |
LV-TitelStatistik | LV-TypVUE | ECTS4 |
Key Facts CBK
Studiendauer 1 + 1/2 Semester
5 Antrittsmöglichkeiten pro Lehrveranstaltung/Prüfung.
Übergang vom CBK ins Hauptstudium
Bereits vor Abschluss des CBKs können Lehrveranstaltungen aus dem Hauptstudium besucht werden:
Voraussetzung für die LVs aus Privatrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht: Absolvierung der LV "Grundlagen des Zivilrechts".
Voraussetzung für die LVs aus Öffentliches Recht, Steuerrecht, Strafrecht sowie Europarecht: Absolvierung der LVs "Grundlagen des öffentlichen Rechts"..
Voraussetzung für die LVs aus Rechtswissenschaftliches Arbeiten sowie Juristisches Wahlfach: Absolvierung beider LVs aus dem Block Rechtswissenschaften des CBKs.
Voraussetzung für die Spezialisierung: Absolvierung der LVs "Statistik" und "Fach BW" und/oder "Mathematik" und/oder "Makroökonomik".
Details zu den Fachprüfungsvoraussetzungen und der Beurteilung der Bachelorarbeit können dem Studienplan bzw. der Stundentafel entnommen werden.
Hauptstudium
Privatrecht
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameUnternehmens- und Gesellschaftsrecht | LV-TypPI | ECTS4 |
LV-NameWettbewerbs-, Kartell- u. Immaterialgüterrecht | LV-TypPI | ECTS4 |
LV-NameZivilrecht für Fortgeschrittene | LV-TypPI | ECTS6 |
LV-NameFachprüfung Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren - schriftlich | LV-TypFPs | ECTS9 |
LV-NameFachprüfung Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren - mündlich | LV-TypFPm | ECTS9 |
Die Absolvierung der LV "Zivilrecht für Fortgeschrittene" ist die Voraussetzung für die schriftliche Fachprüfung Zivilrecht. Die mündliche Fachprüfung Zivilrecht, kann erst nach positiver Absolvierung der schriftlichen Fachprüfung abgelegt werden.
Öffentliches Recht
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameIntegrierte Fallstudien zum Verfassungsrecht und Allgemeinem Verwaltungsrecht | LV-TypPI | ECTS4 |
LV-NameIntegrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz | LV-TypPI | ECTS4 |
LV-NameÖffentliches Wirtschaftsrecht | LV-TypPI | ECTS4 |
LV-NameFachprüfung Öffentliches Recht - schriftlich | LV-TypFPs | ECTS8 |
LV-NameFachprüfung Öffentliches Recht - mündlich | LV-TypFPm | ECTS4 |
Die Fachprüfungen schriftlich und mündlich aus "öffentliches Recht" umfassen die Lehrveranstaltungen "Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz". Für diese Lehrveranstaltungen erfolgen daher keine gesonderten Leistungsüberprüfungen.
Die Zulassung zur schriftlichen Fachprüfung Öffentliches Recht setzt die positive Absolvierung von "Integrierte Fallstudien zum Verfassungsrecht und allgemeinem Verwaltungsrecht", "Integrierte Fallstudien zu Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz" sowie "Öffentliches Wirtschaftsrecht" voraus. Die mündliche Fachprüfung Öffentliches Recht kann erst nach Absolvierung der schriftlichen abgelegt werden.
Steuerrecht
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameEinführung in das Steuerrecht | LV-TypLVP | ECTS4 |
LV-NameGrundkurs Steuerrecht | LV-TypPI | ECTS4 |
LV-NameVertiefungskurs Steuerrecht | LV-TypPI | ECTS4 |
Europarecht
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameGrundlagen des Europarechts | LV-TypPI | ECTS4 |
Strafrecht
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameStrafrecht | LV-TypPI | ECTS8 |
Arbeits- und Sozialrecht
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameArbeitsrecht | LV-TypVUE | ECTS8 |
LV-NameGrundzüge des Sozialrechts | LV-TypLVP | ECTS3 |
Rechtswissenschaftliches Arbeiten
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameStandards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens | LV-TypPI | ECTS3 |
Die positive Absolvierung dieser LV ist Voraussetzung für die Beurteilung der Bachelorarbeit.
Juristisches Wahlfach
LV-Name | LV-Typ | ECTS |
---|---|---|
LV-NameJuristisches Wahlfach | LV-TypVUE/LVP/PI | ECTS4 |
Spezialisierung
Nach Wahl des/der Studierenden ist Spezialisierung im Umfang von 20 ECTS zu absolvieren. Nähere Informationen dazu sind im Studienplan und im Anhang I zum Studienplan zu finden.
Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der Spezialisierungen sind:
Der positive Abschluss von "Statistik" und"Fach BW" und/oder "Mathematik" und/oder "Makroökonomik".
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Spezialisierung, da Sie unter Umständen zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen dafür absolvieren müssen.
Die Liste der zur Auswahl stehenden Spezialisierungen kann außerdem hier abgerufen werden.
Bachelorarbeit
Jede/r Studierende hat eine Bachelorarbeit (10 ECTS) zu verfassen.
Voraussetzung für die Beurteilung der Bachelorarbeit ist die positive Absolvierung aller LVs der STEOP, des CBK und der LV "Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens".