Zwei Studierende tauschen sich im Hörsaal aus

Aufnahmeverfahren WIRE

Informationen zum Aufnahmeverfahren 2025/26 werden laufend aktualisiert. Bitte überprüfen Sie diese Webseite regelmäßig auf Änderungen und Updates.

Video Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren

Möchten Sie im Studienjahr 2025/26 das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der WU beginnen? Registrieren Sie sich für das Aufnahmeverfahren!

Dieses findet ein Mal pro Jahr statt. Wenn Sie es erfolgreich durchlaufen, können Sie sich für das Wintersemester 2025/26 oder das Sommersemester 2026 zulassen und mit dem Studium beginnen. Für das Studienjahr 2025/26 gibt es 870 Studienplätze. In den letzten Jahren gab es mehr Bewerbungen als freie Studienplätze, sodass wir davon ausgehen, dass das zweistufige Aufnahmeverfahren auch dieses Mal in Kraft treten wird. Sobald uns Informationen dazu vorliegen, informieren wir Sie umgehend.

Das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2025/26 im Überblick

Eine Studentin sitzt mit ihrem Laptop vor dem Gebäude D3 am WU Campus auf einer Holzbank

Fahrplan: Aufnahmeverfahren WIRE

Hier finden Sie eine Grafik zum Aufnahmeverfahren mit allen wichtigen Schritten auf einen Blick.

Ein Student sitzt mit seinem Laptop vor dem Gebäude D4 am WU Campus auf einer Holzbank

Online Info-Sessions

Treffen Sie online aktuelle WU Studierende und erfahren Sie mehr über die Bachelorstudien und Aufnahmeverfahren der WU! Dort können Sie auch ganz unkompliziert Ihre Fragen stellen.

Das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2025/26 im Detail

Online-Registrierung: 03. März - 02. Juni 2025

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Stufe 1: Online-Self-Assessment, bis 11. Juni 2025

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Stufe 2: Schriftliche Prüfung am 08. Juli 2025

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Zulassung

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Fragen zum Aufnahmeverfahren? Schauen Sie in unsere FAQs:

FAQs Aufnahmeverfahren

Wichtige Hinweise zum Aufnahmeverfahren

  • Das gesamte Aufnahmeverfahren (Kommunikation, OSA, schriftliche Prüfung) für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist auf Deutsch. Sie brauchen deshalb entsprechende Deutschkenntnisse.

  • Kosten, die Ihnen im Rahmen des Aufnahme- und Bewerbungsverfahrens entstehen, können wir leider nicht refundieren.

Für folgende Studienbewerber:innen gibt es besondere Bestimmungen:

  • Sie waren in der Vergangenheit schon einmal zum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der WU zugelassen? Sie müssen sich nicht für das Aufnahmeverfahren registrieren und können sich direkt während der Zulassungsfrist für das Studium zulassen.

  • Sie haben eine länger andauernde physische oder psychische Beeinträchtigung, die die Ablegung der schriftlichen Prüfung erschwert oder unmöglich macht? Kontaktieren Sie während der Registrierungsfrist das BeAble-Team (beable@wu.ac.at) der WU. Dieses Team wird mit Ihnen gemeinsam abklären, ob bzw. unter welchen Bedingungen eine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung möglich ist. Achtung: Sie müssen sich jedenfalls für das Aufnahmeverfahren registrieren und Stufe 1 absolvieren, wenn diese in Kraft tritt. Abweichungen vom regulären Aufnahmeverfahren für diese Personengruppe beziehen sich ausschließlich auf die schriftliche Prüfung.

Erfahren Sie mehr!

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