Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Sprachnachweise

Deutschnachweis Bachelorstudien

Für die Bewerbung/Antragsstellung zu einem deutschsprachigen Bachelorstudium an der WU müssen Sie zumindest einen der folgenden Nachweise (nicht älter als 2 Jahre) vorlegen :

  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat A2

  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2

  • telc Deutsch A2

  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I A2

  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - ÖIF Test A2

Für die Zulassung zu einem deutschsprachigen Bachelorstudium an der WU müssen Sie spätestens bei der persönlichen Zulassung zum ordentlichen Studium einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Abschlüsse (unbeschränkt gültig)

    • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule

    • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums mit Unterrichtssprache Deutsch

  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten (unbeschränkt gültig)

  • Deutsch-Zertifikate (gültig drei Jahre ab Datum der Prüfung):

    • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat C1 (Prüfungstermine an der WU)

    • Goethe Institut - Goethe Zertifikat C1

    • telc Deutsch "C1 Hochschule"

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerbe-rInnen DSH2 (C1)

    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II (C1)

    • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen (C1)

Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten

Deutschkurse im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten werden ausschließlich für zukünftige Studierende der Bachelorstudien Wirtschaftsrecht und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angeboten. Hierfür brauchen Sie einen Zulassungsbescheid bzw. einen Zulassungsbrief. Der Deutschkurs kann maximal 4 Semester besucht werden.

Wenn Sie Deutschkurse am Vorstudienlehrgang besuchen, kann nur die positiv absolvierte „Ergänzungsprüfung Deutsch“ am VWU als Sprachnachweis für die Zulassung zu Ihrem ordentlichen Studium akzeptiert werden.

Deutschnachweis Master- und Doktoratsstudien

Für die Zulassung zu einem deutschsprachigen Master-/Doktoratsstudium an der WU müssen Sie einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Abschlüsse (unbeschränkt gültig)

    • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule

    • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums mit Unterrichtssprache Deutsch

  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten (unbeschränkt gültig)

  • Deutsch-Zertifikate (gültig drei Jahre ab Datum der Prüfung):

    • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat C1 (Prüfungstermine an der WU)

    • Goethe Institut - Goethe Zertifikat C1

    • telc Deutsch "C1 Hochschule"

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerbe-rInnen DSH2 (C1)

    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II (C1)

    • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen (C1)

Bitte beachten Sie, dass die WU keinen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) für zukünftige Studierende der Master- und Doktoratsstudien anbietet.

Doktoratsstudien
In Ausnahmefällen kann Ihr*e Dissertationsbetreuer*in auch eine Absolvierung in englischer Sprache ermöglichen:

Englischnachweis Bachelorstudium

Für die Zulassung zum englischsprachigen Bachelorstudium Business and Economics sind keine Deutschkenntnisse notwendig.
Spätestens bei der persönlichen Zulassung zum ordentlichen Studium müssen Sie einen der folgenden Englischnachweise vorlegen:

  • Positive Englischnote gemäß einem Reifezeugnis ausgestellt von einer Schule innerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz.

  • TOEFL 85 / TOEFL IBT Home Edition 85 (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis) (B2)

  • IELTS 6.0 [(Online) Academic Version] (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis) (B2)

  • Cambridge English: First (FCE-B2), CAE (Certificate in Advanced English-B2), CPE (Certificate of Proficiency in English-B2), BEC Higher (Business English Certificate Higher-B2), BEC Vantage (Business English Certificate Vantage-B2)

  • PTE Academic (mind. 70 Punkte)

  • Oxford Test of English (mind. 125 Punkte - B2): Dieses Zertifikat wird zum Beispiel vom WU Business Language Center angeboten

  • Sprachkompetenznachweis eines österreichischen universitären Sprachenzentrums auf dem Niveau B2

  • eidesstattliche Erklärung.

Englischnachweis Masterstudien

Für die Bewerbung zu einem englischsprachigen Masterstudium an der WU müssen Sie eines der unten angeführten Zertifikate bei Ihrer Online-Bewerbung hochladen.
Deutschkenntnisse sind nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass für International Management/CEMS spezielle Sprachanforderungen festgelegt sind.

Folgende (gültige) Nachweise für ausreichend Englischkenntnisse werden akzeptiert:

  • TOEFL 100 / TOEFL IBT Home Edition 100 (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis) (C1)

  • IELTS 7.0 [(Online) Academic Version] (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis) (C1)

  • Cambridge English: CAE (Certificate in Advanced English-C1), CPE (Certificate of Proficiency in English-C1), BEC Higher (Business English Certificate Higher-C1)

  • UNIcert III (C1)

  • Oxford Test of English (mind. 150 Punkte - C1): Dieses Zertifikat wird zum Beispiel vom WU Business Language Center angeboten

  • Eine offizielle Bestätigung (gestempelt und unterschrieben) einer Bildungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung eines zumindest dreijährigen Bachelorstudiums oder eines zumindest zweijährigen Masterstudiums, welches komplett in englischer Sprache abgehalten wurde (englischsprachige Lehrveranstaltungen, Austauschsemester oder Studienaufenthalte in einem englischsprachigem Land sind nicht ausreichend).

  • Englisch als Mutter- bzw. Erstsprache

  • C1 Zertifikat eines Sprachenzentrums einer Universität nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS)
    "Zertifikat" bedeutet, dass im Rahmen einer oder mehrerer Prüfungen die vier Sprachfertigkeiten "Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen" getestet wurden und die Ergebnisse die Sprachbeherrschung auf Level C1 des GERS belegen.
    Zeugnisse, Scheine oder Bestätigungen über ein bestimmtes Sprachlevel (z.B. DAAD-Bestätigungen) oder den Besuch von Lehrveranstaltungen können NICHT akzeptiert werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Nachweis diese Voraussetzungen erfüllt, übermitteln Sie einen der oben genannten Standard-Tests.