Bachelorarbeit
Im Rahmen des Hauptstudiums hat jede bzw. jeder Studierende als Teil des WU Bachelorstudiums eine Bachelorarbeit zu verfassen.
Hier findet ihr Hinweise zu administrativen Belangen, die ihr beim Verfassen eurer Bachelorarbeit an der WU berücksichtigen solltet. Bitte beachtet die Leitfäden der einzelnen Bachelorprogramme.
Leitfaden zur Abfassung der Bachelorarbeit WiSo
Was ist eine Bachelorarbeit?
Während im Universitätsgesetz 2002 Diplom- und Masterarbeiten als wissenschaftliche Arbeiten klassifiziert werden, trifft das auf Bachelorarbeiten nicht zu. Diese werden als „eigenständige schriftliche Arbeiten“ bezeichnet. In § 51 Abs 2 Z 7 heißt es dazu: „Bachelorarbeiten sind die im Bachelorstudium anzufertigenden eigenständigen schriftlichen oder künstlerischen Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind.“ Sie sind auch im Rahmen der Beurteilung dieser Lehrveranstaltung zu benoten. Studierende sollen dabei unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind eine Themenstellung eigenständig zu bearbeiten.
Eigenständig
Die Studierenden haben die Arbeit eigenständig zu verfassen. Das Verfassen von Bachelorarbeiten durch mehrere Studierende ist zulässig, allerdings nur dann, wenn die Einzelleistungen jedes*r Studierenden eindeutig identifizierbar und getrennt beurteilbar sind. Der Arbeitsaufwand erhöht sich je nach Anzahl der bearbeitenden Studierenden entsprechend.
Schriftlich
Wenn eine Bachelorarbeit schriftlich zu erfolgen hat, bedeutet das in der Regel, dass die Arbeit in einem oder mehreren strukturierten Dokumenten verfasst werden muss und auch in dieser Form an den*die Betreuende*n zu übermitteln ist. Die Wahl des Formates hat insbesondere den in einem Department vorgesehenen Standards für Bachelorarbeiten und Qualitätssicherungsansprüchen im Kontext der Plagiats- und KI Prüfungen zu genügen.
Eine schriftliche Bachelorarbeit bedeutet, dass ein zusammenhängender Text im Sinne des wissenschaftlichen Schreibens und Erläuterns vorliegen muss. Eine schriftliche Bachelorarbeit erfordert daher eine nachvollziehbare und fachlich angemessene Dokumentation der eigenständigen Leistung gemäß den Standards des wissenschaftlichen Schreibens und Argumentierens. Dabei kann die Darstellung in einem zusammenhängenden Text oder, sofern sachlogisch sinnvoll, direkt an den relevanten Stellen eines Rechenwerks erfolgen. Ausschlaggebend ist, dass das Ergebnis in einer oder mehreren Dateien vorliegt, die in einem allgemein anerkannten und für fachkundige Dritte üblichen Format dokumentiert sind.
Die Arbeit muss dabei alles enthalten, was für das Verständnis der erbrachten eigenständigen Leistung erforderlich ist.
Beim Verfassen eines akademischen Textes geht es darum zu zeigen, dass die Materie verstanden oder beispielsweise neu aufbereitet wurde, der*die Studierende sich eigenständig und kritisch mit den Konzepten auseinandersetzt und zeigt, dass er*sie sie verstanden hat und beherrscht.
Ergänzend, aber nicht als Ersatz für die Bachelorarbeit, können folgende Formate verwendet werden:
Mündliche Präsentationen: Arbeiten, die ausschließlich durch eine mündliche Präsentation oder ein Referat dargestellt werden.
Visuelle Projekte: Poster, Infografiken oder andere visuelle Darstellungen, die keine ausführlichen schriftlichen Erklärungen enthalten.
Multimedia-Projekte: Videos, Podcasts oder andere digitale Medien, die hauptsächlich auf visuellen oder auditiven Inhalten basieren.
Praktische Arbeiten: Projekte, die auf praktischen Anwendungen oder Experimenten basieren und deren Ergebnisse nicht ausführlich schriftlich dokumentiert werden.
Kreative Arbeiten: Kunstwerke, Designprojekte oder andere kreative Arbeiten, die nicht durch einen wissenschaftlichen Text begleitet werden.
Sprache der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit wird zumeist auf Deutsch oder auf Englisch verfasst. Gemäß der Satzung können wissenschaftliche Arbeiten auch in einer anderen Fremdsprache abgefasst werden, wenn die beurteilende Person zustimmt.
Betreuungszusage
Sobald eine Betreuung für euch angelegt wurde, erhaltet ihr eine Nachricht auf Ihren Wunet-Account als Bestätigung. Eine angelegte Betreuung ist Voraussetzung für die Beurteilung eurer Arbeit. Bitte beachtet jedoch die Betreuungsrichtlinien eurer beurteilenden Person bzw. mitbetreuenden Person . Bei Nichteinhalten der Vorgaben eurer beurteilenden Person bzw. mitbetreuenden Person besteht die Möglichkeit des Abbruchs der vereinbarten Bereuung.
Hilfsmittelverzeichnis
Ein Hilfsmittelverzeichnis (HVZ) ergänzt das korrekte Zitieren im Rahmen einer Bachelorarbeit. Hier findet ihr Informationen dazu, welche Hilfsmittel in jedem Fall zu dokumentieren sind, wie ein HVZ aussehen soll und wie es abzugeben ist. Bitte beachtet ggf. weitere Vorgaben eurer beurteilenden Person.
Abgabe & Beurteilung
Sobald eure Bachelorarbeit fertig ist, erstellt ein Deckblatt und stellt es an den Beginn eurer Arbeit. Speichert eure Bachelorarbeit inkl. Deckblatt und aller Anhänge im PFD/A-Format. Ladet eure Bachelorarbeit nun über myWU hoch und folgt dabei dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Die eidesstattliche Erklärung müsst ihr direkt in myWU bestätigen. Denkt dabei auch an das Hilfsmittelverzeichnis, in dem alle Tools aufgelistet werden müssen, die ihr im Rahmen eurer Arbeit verwendet habt. Eine Vorlage dazu findet ihr hier.
Falls die Arbeit von zwei oder mehr Personen gemeinsam verfasst wurde, dann lädt nur ein*e Verfasser*in die Arbeit hoch und gibt die Mitverfasser*innen an.
Nachdem ihr eure Arbeit abgegeben habt, wird diese dem verpflichtenden Plagiatscheck unterzogen. Mehr Infos zum Thema Plagiate findet ihr hier.
Nach der Einreichung liegen eure Arbeit und das Ergebnis des Plagiatschecks eurer Beurteilenden Person vor. Die Beurteilung eurer Bachelorarbeit muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Die Note der Bachelorarbeit findet ihr dann in LPIS.
Wichtiger Hinweis
Bitte überprüft die eingegebenen Daten bei der Abgabe auf myWU genau! Diese Daten werden (nach Einverständnis eurer Betreuerin/eures Betreuers) an LPIS übermittelt und für die Erstellung eurer Abschlussdokumente herangezogen.
Betreuung
Zur Betreuung sind alle wissenschaftlichen WU-Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Doktorats-/PhD-Studium berechtigt, unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Semester eine Lehrveranstaltung abhalten oder nicht. Aktuelle Informationen zu möglichen Betreuungspersonen erhaltet ihr direkt bei den akademischen Einheiten.
Im Zuge der Erstellung eurer Bachelorarbeit sollten ihr mehrfach mit eurer beurteilenden Person in Kontakt treten (als Richtwert gelten mindestens vier Betreuungskontakte), um den Fortschritt der Arbeit zu besprechen und etwaige Fragen/Probleme zu klären.
Die Betreuung von Bachelorarbeiten durch Lehrende anderer tertiärer Bildungseinrichtungen ist nur bei einer Sondergenehmigung durch das Vizerektorat für Lehre möglich. Ansuchen richtet bitte per Mail und ausgefülltem Formular an: studentsupport@wu.ac.at
Eine externe Mitbetreuung von Bachelorarbeiten ist an der WU nicht vorgesehen.
Plagiate
Die Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei Abschlussarbeiten sowie bei schriftlichen Arbeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen ist der WU ein großes Anliegen. Aus diesem Grund wird eine klare Position zum Thema Plagiate vertreten und Verstöße werden dementsprechend streng geahndet. Die Richtlinie der Vizerektorin für Lehre und Studierende zu Plagiaten und deren Rechtsfolgen beinhaltet alle wesentlichen Informationen zum Thema Plagiate und dem Umgang mit Plagiats(verdachts)fällen an der WU. Ausführliche Informationen findet ihr im Bereich LV- und Prüfungsinfos.
Formulare
Bitte füllen Sie die erforderlichen Formulare elektronisch und vollständig aus!Noch Fragen?
Schreibt uns unter studentsupport@wu.ac.at.
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