Barrierefrei, aber wie?
Neben baulichen Barrieren sind es vor allem Barrieren im Kopf, Unsicherheiten, fehlendes Wissen oder fehlende Erfahrungen, die den Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Behinderung erschweren.
Folgende Tipps und Empfehlungen in Form von kurzen Checklisten sollen barrierefreies Studieren und Arbeiten sowie das Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderung erleichtern.
Word, Powerpoint & Co.: Was Dokumente barrierefreier macht
Diese Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen für die Erstellung von barrierefreien DokumentenNutzen Sie serifenfreie Schriftarten wie Verdana
Der Einsatz von Schriftarten spielt bei der Gestaltung von barrierefreien Dokumenten eine wichtige Rolle. Generell sollte auf Schriften mit vielen „Serifen“ („Füßchen“) wie z.B. Times New Roman verzichtet werden. Die WU nutzt sowohl im Print- als auch Onlinebereich die serifenfreie Schrift Verdana.Gestalten Sie Ihr Dokument kontrastreich
Kontraste sind besonders für Menschen mit einer starken Sehbehinderung wichtig, sie ermöglichen ein „einfacheres Lesen“. Daher sollten Sie eher schwarz-weiß Kontraste anstatt rot-grüne oder blau-orange verwenden.Nutzen Sie Formatvorlagen, um einem Dokument Struktur zu geben Durch die Nutzung von Formatvorlagen kann beispielsweise eine Überschrift, die mit Formatvorlage "Überschrift 1" definiert wurde, auch von Sprachausgabe-Programmen als solche ausgelesen werden.
Nutzen Sie Zeilenumbrüche und Tabstopps
Das Einrücken des Textes mit Hilfe der Leertaste sollten Sie vermeiden, da die Sprachausgabe jedes einzelne Leerzeichen vorliest. Anstatt der Leertaste nutzen Sie bitte Tabulatoren (Tabulatortaste). Seitenumbrüche sollten ebenfalls nicht mit der Eingabetaste, sondern mit Hilfe der Tastenkombination Strg + ENTER oder mit der Funktion „Seitenumbruch“ durchgeführt werden.Statten Sie Grafiken mit einer Bildbeschreibung/Alternativtext aus
Grafiken innerhalb eines Dokuments können von Blinden oder Menschen mit einer starken Sehbehinderung nicht wahrgenommen werden. Um Betroffenen eine Vorstellung der Grafik geben zu können, ist es wichtig, einen Alternativtext zur Beschreibung eines Bildes bzw. einer Grafik zu nutzen. Dieser beschreibt das Bild in Worten und kann mit nur wenigen Mausklicks direkt in Word durchgeführt werden. Klicken Sie dafür einfach mit der rechten Maustaste auf das Bild - GRAFIK FORMATIEREN - Es erscheint eine Schaltfläche auf der rechten Seite des Dokuments. Klicken Sie hier auf das zweite Symbol von rechts „Layout und Eigenschaften“ - Nun können Sie einen Alternativtext für Ihre Grafik einfügen.Benennen Sie Hyperlinks um
Screenreader, also sogenannte Sprachausgaben, lesen Hyperlinks oft Buchstabe für Buchstabe vor. Beispielsweise „W“ – „W“ – „W“. Um dem entgegenzusteuern, können Sie einfach ein bestimmtes Wort mit dem gewünschten Hyperlink versehen.Überprüfen Sie Ihr Dokument auf Barrierefreiheit
Microsoft Word bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Dokument auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Dafür klicken Sie bitte auf DATEI - Informationen - Dokument überprüfen - Barrierefreiheit überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird Ihnen dann rechts auf der Seite Ihres Word Dokuments angezeigt.
Quellen:
Sie planen eine Veranstaltung? Dos and Don'ts
Diese Checkliste soll Ihnen die Planung, Vorbereitung und Umsetzung von barrierefreien Veranstaltungen erleichternStellen Sie die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten sicher
Damit Menschen mit Gehbeeinträchtigungen oder Rollstuhlfahrer*innen problemlos Ihre Veranstaltung erreichen können, stellen Sie sicher, dass der Zugang zu allen genutzten Räumen stufenfrei ist. Des Weiteren sollten Sie überprüfen, ob vorhandene Stufen eventuell mit Hilfe einer Rampe überquerbar gemacht werden können. Stellen Sie bitte auch barrierefreie Zugänge zu Notausgängen und Fluchtwegen sicher. Achten Sie bitte immer auf eine Türbreite von mindestens 90 cm.Berücksichtigen Sie bei der Bestuhlung Platz für Rollstühle
Berücksichtigen Sie bitte, dass Menschen mit Rollstuhl mehr Platz zwischen den einzelnen Sitzreihen benötigen und nicht automatisch in der ersten Reihe sitzen möchten. Bestuhlen Sie nicht alle Sitzreihen ident – lassen Sie immer wieder Platz für Rollstuhlfahrer*innen. Planen Sie hierbei auch bitte extra Plätze für Dolmetscher*innen ein.Achten Sie auf gute Beleuchtung und Akustik
Für Menschen mit einer Sehbehinderung sind gute Sichtverhältnisse besonders wichtig. Überprüfen Sie daher bitte die Verdunkelungs- und Beleuchtungsmöglichkeit aller genutzten Räumlichkeiten. Für Menschen mit einer Hörbehinderung ist neben guten Lichtverhältnissen auch die Akustik wichtig.Statten Sie den Veranstaltungsraum mit unterfahrbaren Tischen aus und sorgen Sie für genügend Steckdosen
Neben dem Zugang zu genügend Steckdosen, da Blinde oder Menschen mit einer starken Sehbehinderung oft mit dem Notebook mitschreiben, sollten Sie auch berücksichtigen, dass die vorhandenen Tische für einen Rollstuhl unter-fahrbar und höhenverstellbar sind.Verwenden Sie höhenverstellbare Stehtische
Achten Sie bitte auch bei Stehtischen auf Höhenverstellbarkeit und bieten Sie bei einem Stehbuffet immer auch Tische in unterschiedlichen Höhen, mit Sitzgelegenheiten und Platz für Rollstühle an.Achten Sie beim Buffet auf gut ausgeschilderte Speisen und Getränke Schildern Sie vorhandene Speisen gut und mit kontrastreicher Schrift aus (schwarz/weiß, mind. 12 pt). Die Angabe der Allergene ist für viele Menschen ebenfalls eine wichtige und hilfreiche Information – fragen Sie bei der Cateringfirma nach entsprechender Beschilderung. Bieten Sie neben normalen Gläsern auch Stielgläser und Strohhalme für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an.
Gestalten Sie Ihre Einladung kontrastreich und nutzen Sie serifenfreie Schriftarten
Verwenden Sie bitte eine serifenfreie Schrift wie Verdana. Achten Sie bitte auch hier auf gute Kontraste und nutzen Sie eine Schriftgröße von mindestens 12 pt. Stellen Sie Wegbeschreibungen nicht nur grafisch dar. Versuchen Sie diese auch als Text anzubieten. Achten Sie bitte bei allen digitalen Dokumenten auf dessen Barrierefreiheit.Erfragen Sie in der Einladung oder bei der Anmeldung den Bedarf nach Unterstützung
Auf dem Anmeldeformular sollten Sie den Bedarf nach Gebärdensprachen- oder Schriftdolmetscher*innen, Unterlagen im Großdruck, Sitzplatz in der Nähe einer Steckdose oder sonstigen Unterstützungsbedarf erfragen. Planen Sie dafür ggf. extra Budget für Ihre Veranstaltung ein.Stellen Sie die Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes sicher
Klären Sie, ob Ihre Veranstaltung barrierefrei mit Hilfe des Nahverkehrs erreichbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Sie beispielsweise einen Individualtransport zur Verfügung. Verweisen Sie in der Einladung auf barrierefreie Zugänge zum Veranstaltungsort und achten Sie auf entsprechende Beschilderung
Quelle: Vgl. Deutsches Studentenwerk (2012). Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Lehrende aufgepasst! Worauf Sie im Hörsaal achten sollten
Diese Checkliste soll Ihnen die Umsetzung von barrierefreien Lehrveranstaltungen erleichternBieten Sie Unterstützung an
Erwähnen Sie in Ihrer ersten Lehrveranstaltung, dass Sie für Studierende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung für Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen (in den Sprechstunden, nach der Lehrveranstaltung, telefonisch oder per E-Mail). Verdeutlichen Sie, dass sich Studierende bei Ihnen melden können, wenn sie Unterstützung benötigen (beispielsweise durch die Übermittlung der Vorlesungsunterlagen).Stellen Sie Literaturlisten und schriftliche Unterlagen/Skripten zur Verfügung
Für Studierende mit einer Sehbehinderung/Blindheit ist es besonders hilfreich, wenn diese ein paar Wochen vor Beginn des Seminars/der Lehrveranstaltung eine genaue Liste der benötigten Unterlagen bekommen. Menschen mit Sehbehinderung/Blindheit müssen Bücher vorab scannen, um diese dann mit Hilfe von Spezialsoftware am Computer lesen zu können. Auch für andere Behinderungsgruppen oder für Studierende mit chronischen Erkrankungen bietet diese Vorgehensweise nur Vorteile.Sprechen Sie deutlich
Für alle Studierenden ist es wichtig, dass Vortragende laut und deutlich sprechen. Für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen ist dies besonders wichtig, da beispielsweise Studierende mit Hörproblemen darauf angewiesen sind, dass Vortragende deutlich sprechen, um die Lippenbewegungen klar zu erkennen.Verwenden Sie didaktische Hilfsmittel
Durch den Einsatz von didaktischen Hilfsmitteln wird es Studierenden erleichtert, den Stoff aufzunehmen. Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Krankheiten können davon besonders profitieren, sofern die Medien benutzungsfreundlich eingesetzt werden. Der Einsatz einer Tafel oder Präsentation erleichtert es beispielsweise Studierenden mit einer Hörbeeinträchtigung, den Stoff leichter aufzunehmen.Weisen Sie in Ihren Lehrveranstaltungen auf den/die Behindertenbeauftragte/n hin (Team BeAble an der WU)
Diese/r unterstützt z.B. bei der Änderung des Prüfungsmodus je nach Bedarf (mehr Prüfungszeit, Bereitstellung eines eigenen Prüfungsraumes; Bereitstellung eines Tutors/einer Tutorin bei notwendiger Assistenz, mündliche Prüfung statt einer schriftlichen Prüfung, vergrößerte Prüfungsbögen etc.). Beachten Sie bitte, dass ein geänderter Prüfungsmodus einen Nachteilsausgleich und keine Vorteilsgewährung darstellt.Beziehen Sie Studierende mit Behinderung in Ihren Unterricht ein
Sorgen Sie dafür, dass sich Studentinnen und Studenten mit und ohne Behinderung in gleichem Maße am Unterricht beteiligen (z.B. in Diskussionen, bei der Hintergrundarbeit, bei Präsentationen von Gruppenarbeiten).Gestalten Sie Ihre Lehre diversitätssensibel
Achten Sie in Ihrer Lehre auf eine diskriminierungsfreie Kultur (keine abwertenden oder sexistischen Bilder und Sprüche, bewusster Umgang mit Nähe und Distanz, gegenseitiger Respekt) und vorurteilsfreie Beurteilung (ohne Rückgriff auf stereotype Annahmen). Fördern Sie die Sensibilität der Studierenden für die Wahrnehmung von sozialer und kultureller Vielfalt (z.B. von persönlichen Voraussetzungen und individuellen Fähigkeiten, Lebenssituationen, Werthaltungen etc.)
Quelle: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW (2010): Gelebte Gender-Kompetenz. Checklisten für Hochschulen und Dozierende
Reden hilft: Achtsames Miteinander statt Nebeneinander
Folgende Tipps sollen das achtsame Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderung erleichternSuchen Sie das Gespräch
Eine offene und vertrauensvolle Gesprächskultur, in der auch Unsicherheiten angesprochen werden können, ist hilfreich für einen konfliktfreien Umgang. Suchen Sie als Mensch ohne Behinderung das Gespräch. Trauen Sie sich auch, Ihre eigenen Unsicherheiten anzusprechen. Reden Sie dabei nicht über den Menschen hinweg, sondern mit ihm. Niemals sollte eine Begleitperson angesprochen werden. Versuchen Sie als Mensch mit Behinderung eine vertrauensvolle Gesprächsbasis herzustellen, indem Sie Offenheit signalisieren.Bieten Sie Unterstützung an und warten Sie auf eine Reaktion der Person Fragen Sie nach, ob Hilfe benötigt wird, bevor Sie aktiv werden. Helfen zu wollen ist begrüßenswert, beachten Sie aber bitte, dass Hilfe nicht immer erwünscht ist.
Behinderungen sind häufig nicht sichtbar
Beachten Sie bitte, dass viele Arten von Behinderungen häufig nicht sichtbar sind. Ungewohntes, vermeintlich unhöfliches Verhalten (z.B. Nicht-Reagieren) kann auf eine Behinderung zurückzuführen sein.Begegnen Sie Menschen aufmerksam, ohne zu urteilen
Versuchen Sie, Menschen mit und ohne Behinderung und Situationen aufmerksam zu begegnen, ohne sie zu beurteilen, ohne vorschnell zu urteilen oder zu agieren. Das gelingt, indem Sie bewusst und fokussiert zuhören. Vermeiden Sie stereotype Zuschreibungen.Wertschätzen und nutzen Sie die vorhandene Vielfalt
Schaffen Sie ein inklusives Arbeits- und Studienumfeld, in dem die individuellen Unterschiede zwischen Menschen wertgeschätzt und in die Arbeit integriert werden. Auf diese Weise können Sie die Vielfalt des vorhandenen Wissens, der Fähigkeiten und Erfahrungen als Potenzial für Innovation und Kreativität nutzen.Schaffen Sie ein positives Arbeitsumfeld
Sie können durch anerkennendes Feedback positiv auf Ihr Umfeld einwirken. Drücken Sie Ihre Wertschätzung aus, wenn Sie es wirklich so meinen, beziehen Sie sich dabei auf konkrete Situationen oder Tätigkeiten. Positives Feedback wirkt sich stärkend auf den Teamzusammenhalt aus und vermittelt Sicherheit in der Beziehung zu anderen.Sprechen Sie diskriminierendes und unerwünschtes Verhalten an Sprechen Sie diskriminierendes Verhalten an und benennen Sie, was als diskriminierend oder unerwünscht empfunden wird. Im Umgang mit Diversität ist es wesentlich, sich mit Benachteiligungssituationen und auch mit Diskriminierungserfahrungen, auseinanderzusetzen.
Beachten Sie bitte, dass sich Widersprüche und Ambivalenzen nicht immer auflösen lassen.
Ganz einfach: Der Weg zum Feststellungsbescheid
Hier erfahren Sie, was zur Beantragung eines Feststellungsbescheids benötigt wird und welche Vorteile ein Feststellungsbescheid bringtUm einen Feststellungsbescheid bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice beantragen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen. Neben einem Grad der Behinderung von mind. 50 % werden dafür folgende Unterlagen benötigt:
Staatsbürgerschaftsnachweis, Personalausweis oder Reisepass
Nachweis der Flüchtlingseigenschaft oder des Aufenthaltstitels inkl. aktueller Gültigkeitsdauer
Aktuelle medizinische Unterlagen (Arztbefunde, die Ihren gesundheitlichen Zustand dokumentieren)
Pflegegeld- oder Pensionsbescheide
Weitere Unterlagen, wie z.B. Nachweis des akademischen Grades
Wie stellen Sie Ihren Antrag?
Füllen Sie den Antrag des Sozialministeriumsservice auf Feststellung der Zugehörigkeit zum „Personenkreis der begünstigten Behinderten“ aus (Antrag 2018 zum Download)
Senden Sie den Antrag mit den anderen Unterlagen an die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservices. Die Adressen der jeweiligen Servicestellen finden Sie im Antragsformular.
Nach Bewilligung wird Ihnen der Bescheid an Ihre Privatadresse, oder an Ihre/n Arbeitgeber/in zugesandt. Sie zählen damit zum „Personenkreis der begünstigten Behinderten“ und können alle Vorteile, die der Bescheid mit sich bringt, nutzen.
Hinweise:
Sollten Sie z.B. aufgrund beruflicher Veränderungen Ihren Feststellungsbescheid zurückgeben wollen, können Sie dies bei der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialministeriumservice tun.
Bitte beachten Sie, dass Inhaber*innen eines Behindertenpasses nicht automatisch zum „Personenkreis der begünstigt Behinderten“ zählen.
Vorteile eines Feststellungsbescheids für Arbeitnehmer*innen:
Erhöhter Kündigungsschutz
Vor der Kündigung muss von dem/der Dienstgeber/in eine Zustimmung des Behindertenausschusses im Bundessozialministeriumservice eingeholt werden. Der erhöhte Kündigungsschutz greift nach 6 Monaten, bei Arbeitsverhältnissen die bis zum 31.12. 2010 abgeschlossen wurden. Für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01. 01. 2011 unterzeichnet worden sind, gilt die neue Regelung und der erhöhte Kündigungsschutz greift erst nach Ablauf von 4 Jahren. Wenn das Arbeitverhältnis ab dem 01.01.2011 mit einer Person ohne Feststellungsbescheid abgeschlossen wurde, die während dieses Arbeitsverhältnisses begünstigte/r Behinderte/r wird, gilt der erhöhte Kündigungsschutz nach 6 Monaten (§ 8 BEinstG).Förderungsmaßnahmen
Es sind beispielsweise die Finanzierung von technischen Arbeitshilfen oder die Kostenübernahme für berufliche Assistenz möglich (§ 6 Abs. 2, BEinstG).Zusatzurlaub
Zusatzurlaub wird gewährt, wenn dieser im Kollektivvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder im Dienstrecht vereinbart ist. Für die WU ist der Zusatzurlaub folgendermaßen geregelt:Für Angestellte mit Kollektivvertrag nach § 19 Abs. 8: Je nach Grad der Behinderung erhöht sich der Urlaubsanspruch um 2 – 5 Arbeitstage
Für Beamtinnen und Beamte nach § 72 BGD: Je nach Grad der Behinderung erhöht sich der Urlaubsanspruch um 16 – 40 Stunden (= 2-5 Arbeitstage)
Für Vertragsbedienstete nach§ 27b VBG: Auch hier erhöht sich der Urlaubsanspruch je nach Grad der Behinderung um 16 – 40 Stunden (= 2-5 Arbeitstage)
Lohnsteuerbefreiung
Eine Lohnsteuerbefreiung kann ab einem Grad der Behinderung von 25% beim Finanzamt beantragt werden.
Vorteile eines Feststellungsbescheids für Arbeitgeber*innen:
Finanzielle Förderungen für Personen mit Behinderung z.B. Arbeitnehmer/innen in Ausbildung
Anrechnung für die Erfüllung der Beschäftigungspflicht – bitte beachten Sie aber, dass Beamtinnen und Beamte mit Feststellungsbescheid nicht zur Anrechnung der Ausgleichstaxe herangezogen werden können, da diese Bedienstete des Bundes sind.
Externe Links: