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Masterstudium / Wirtschaftsrecht / Österreichischer Studienabschluss
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Schritt 1: Voraussetzungen

 

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftsrecht ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Vorstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung. Folgende Kriterien müssen zusätzlich erfüllt sein:

  • Das Studium umfasst mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte (entspricht einem 3-jährigen Studium).

  • Das Studium schließt mit einem rechtswissenschaftlichen akademischen Grad ab.

  • Im Rahmen des Studiums wurden Prüfungen aus rechtswissenschaftlichen Fächern im Umfang von 95 ECTS-Anrechnungspunkten abgelegt.

  • Von diesen 95 ECTS-Anrechnungspunkten wurden jedenfalls 40 ECTS- Anrechnungspunkte im Bereich des österreichischen Rechts erworben.

  • Im Rahmen des Studiums wurden Prüfungen in den Bereichen Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft/Mathematik/Statistik im Umfang von 45 ECTS- Anrechnungspunkten abgelegt.

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (BAWIRE) der Wirtschaftsuniversität Wien erfüllt diese Voraussetzungen jedenfalls.

Wenn Sie das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der WU absolvieren, müssen Sie trotzdem die Online-Bewerbung durchführen.

 

Eine Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftsrecht mit allen anderen WU-Studienabschlüssen ist nicht möglich. Die Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich des rechtswissenschaftlichen Abschlusses und der Prüfungen werden nicht erfüllt.

Deutschkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich sind. Den Nachweis darüber müssen Sie spätestens bei der Zulassung vorweisen.



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