Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Dauerstellen im B-Schema des Universitäten-Kollektivvertrags

wucampus

Am 7. Juni 2023 fand, wie in unserer letzten Ausgabe angekündigt, eine Infoveranstaltung der Universitätsgewerkschaft für wissenschaftliches und künstlerisches Personal (BV13) statt. Leider gab es bei der Live-Übertragung des Onlinetermins einige Tonprobleme. Mittlerweile wurde der Input auch in einer Voice-over-Präsentation zur Verfügung gestellt. Zusätzlich möchten wir in dieser BR-Info detaillierter über die Inhalte berichten.

Der Vorsitzende der BV13, Martin Tiefenthaler, hat in der Veranstaltung die Hintergründe, Entwicklungen und Probleme des Universitäten-Kollektivvertrags (KV) sowie die Forderungen der Gewerkschaft und den Stand der bisherigen Verhandlungsrunden dargestellt. Ein besonders dorniges Problem stellt hierbei die ursprünglich geschaffene Struktur der Verwendungsgruppen und die damit verbundenen Vorrückungsstrukturen dar, da sich die reale Entwicklung von den ursprünglichen Intentionen wegentwickelt hat. In der ursprünglichen Ausarbeitung des KV sollten die längerfristigen Regelbeschäftigungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in den Verwendungsgruppen A1 (Universitätsprofessor*innen) und A2 (Mitarbeiter*innen mit Qualifizierungsvereinbarung, die zu assoziierten Professor*innen werden) sein. Die Verwendungsgruppe B sollte nur für befristete Prae- oder Postdoc-Stellen zur Anwendung kommen. Entfristungen wurden damals nicht als die Norm gesehen, sondern es wurde davon ausgegangen, dass Beschäftigte in dieser Verwendungsgruppe nach Ablauf der Befristung eine entfristete Tätigkeit an einer Universität aufnehmen. Daran orientiert sich auch das insgesamt betrachtet sehr „kurze“ Vorrückungsschema der Verwendungsgruppe B, bei dem als Postdoc bereits nach 16 Jahren die höchste Einstufung erreicht wird. Zusätzlich wurde in dieser Verwendungsgruppe nur alle acht Jahre eine Vorrückung vorgesehen, im Gegensatz zu den in A1 und A2 üblichen sechs Jahren.

Seit der Einführung des KV im Jahr 2009 ist zu beobachten, dass Verwendungen in A2 an vielen Universitäten die Ausnahme darstellen. Hingegen findet sich in der Verwendungsgruppe B eine immer größer werdende Gruppe an Senior Scientist bzw. auch Senior Lecturer – viele davon haben auch Entfristungen erhalten. Darüber hinaus wurden an einzelnen österreichischen Universitäten auch weitere individuelle Verwendungsbilder in der Verwendungsgruppe B entwickelt, die sehr unterschiedliche Anforderungen an eine Entfristung stellen und die nur teilweise Überzahlungen über den KV hinaus vorsehen. An der WU wurden bspw. Entwicklungsvereinbarungen geschaffen, bei denen für eine Entfristung zumindest eine Habilitation erfüllt werden muss, die Betroffenen danach aber weiterhin in der Verwendungsgruppe B eingestuft bleiben und überzahlt werden (wobei das Gesamtgehalt unter den Mindestgehältern von A2 liegt und die Überzahlung zum Teil aus einer Lehrzulage für eine vertraglich erhöhte Lehrverpflichtung resultiert).

Die in der Verwendungsgruppe B geschaffenen Dauerstellen (insbesondere Senior Lecturer- und Senior Scientist-Stellen) erhalten nur selten Überzahlungen und aufgrund der oben beschriebenen Logik des KV aber ein vergleichsweise geringes Lebenseinkommen. Dies zeigt sich sowohl bei einem Vergleich mit den früher an Universitäten beschäftigten beamteten Lehrer*innen (mit einem so genannten „L1 Gehalt“), als auch bei einem Vergleich mit dem aktuellen Lehrerdienstrecht von 2019. AHS-Oberstufenlehrer*innen (Sekundarstufe II) in arbeitsintensiven Fächern (Lehrverpflichtungsgruppen I+II) erhalten bspw. ein um 13% (1)höheres Lebenseinkommen als Postdoc-Mitarbeiter*innen einer öffentlichen Universität und verfügen um ein um 17% (1)höheres Lebenseinkommen als dauerhaft angestellte Praedoc-Mitarbeiter*innen in der Verwendungsgruppe B.

Diese Schieflage wurde in den vergangenen Jahren von der Universitätsgewerkschaft sowohl gegenüber dem Ministerium als auch dem Dachverband der Universitäten thematisiert. Gefordert wird eine Anhebung der Vergütung in der Verwendungsgruppe B auf AHS-Oberstufenlehrer*innen-Niveau. Der ehemalige Bildungsminister Faßmann hatte die Notwendigkeit dieser Anhebung in der Vergangenheit ebenfalls gesehen und unterstützt. Für die konkrete Umsetzung werden von der Universitätsgewerkschaft eine Verkürzung der Vorrückungen von acht auf sechs Jahre und pro Vorrückung eine Erhöhung von 500 EUR gefordert. Dazu haben sich in den letzten Monaten Vertreter*innen der Universitätsgewerkschaft und des Dachverbands der Universitäten zu Verhandlungen getroffen.

In der ersten Verhandlung wurde vom Dachverband überraschender Weise weder eine Notwendigkeit noch eine Bereitschaft für die Umsetzung der oben genannten Forderungen kommuniziert. Es wurde mitgeteilt, dass man sich keine Verkürzung der Vorrückungen vorstellen kann. Als Denkoption wurden lediglich zwei zusätzlich angehängte Stufen alle acht Jahre mit einer Erhöhung des jeweiligen Mindestlohns um 230 EUR gesehen. Dabei handelt es sich für die Gewerkschaft um kein annehmbares Angebot. Vor einem geplanten zweiten Treffen wurden die Verhandlungen durch Vertreter*innen des Dachverbands ausgesetzt. Die Universitätsgewerkschaft wird sich trotzdem weiterhin darum bemühen, dass die Gespräche wieder aufgenommen werden. Außerdem wird sie sich mit ihren Anliegen an die Vertreter*innen der zuständigen Ausschüsse im Nationalrat wenden. Zusätzlich wird dieses Thema beim - vom Präsidium der GÖD - geplanten GÖD-Forum „Arbeitsplatz Universität“ im November dieses Jahres einen wichtigen Platz einnehmen. Sobald es nähere Details dazu gibt, werden wir dazu informieren.

Abschließend möchten wir auch noch auf die oben erwähnten an der WU individuell entwickelten Verwendungsbilder bzw. die damit verbundenen Gehaltsschemata eingehen. An der WU sind die größte Gruppe an unbefristet im B-Schema Beschäftigten die Senior Lecturer Post Doc. Für diese wurde ein eigenes Gehaltsschema entwickelt. Im Vergleich zeigt sich aber auch hier noch ein um 7% (1) geringeres Lebenseinkommen als für AHS-Oberstufenlehrer*innen. Die oben erwähnten Entwicklungsvereinbarungen, bei denen Beschäftigte über eine Promotion und eine Habilitation verfügen müssen, erhalten ein um 2% (1) höheres Lebenseinkommen als AHS-Oberstufenlehrer*innen. Für unbefristet im B-Schema beschäftigte Senior Scientist gibt es kein eigenes Gehaltsschema, diese Gruppe verharrt also im kollektivvertraglichen B-Schema.

Aus Sicht des wissBR braucht es daher – gerade auch unter den aktuell besonderen Arbeitsmarktbedingungen – deutliche Verbesserungen bei den Vergütungsschemata von Praedoc- und Postdoc-Mitarbeiter*innen und eine Bereitschaft aller Beteiligten für eine nachhaltige Attraktivierung von wissenschaftlichen Dauerstellen.

Diagramm Lebenseinkommenskurve 1

Quelle: eigene Darstellung wissBR

Diagramm Lebenseinkommenskurve 2

Quelle: eigene Darstellung wissBR

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(1) eigene Berechnung wissBR; Annahmen für eigene Berechnungen und Darstellungen: (i) Absolvierung aller Studien in Mindestzeit (3 Jahre BA, 2 Jahre MA, 3 Jahre Doktorat); (ii) B1 Postdoc, B1 SL Postdoc und EV hatten vor ihrem Dienstantritt als Postdoc einen 30 Stunden Praedoc Vertrag (laut WU Personalentwicklungsplan), Umstieg auf Postdoc direkt nach Abschluss des Doktorats; (iii) B1 Praedoc-Dauerstellen arbeiten durchgängig mit einem Ausmaß von 40 Stunden; (iv) Nicht enthalten sind Verwendungszulagen, Leistungsprämien oder Sonderprämien; (v) Alle Werte sind Bruttogehälter der Gehaltabschlüsse für 2023; (vi) AHS-Lehrer*innengehälter für Sekundarstufe II in der Lehrverpflichtungsgruppe I+II inkl. Fächerzulage