Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

MS Teams an der WU

MSTeams

Auf diese Nachricht haben vielleicht einige schon gewartet – wir haben für die Nutzung von MS Teams Rechtssicherheit geschaffen. Mit der Bekanntmachung eines Zusatzes zur Betriebsvereinbarung „Operative Systeme“ und einem Begleitschreiben („Sideletter“) am 1. Juli 2020 haben die Betriebsräte und VertreterInnen der IT Services die Rahmenbedingungen eines fortgesetzten Einsatz von MS Teams an der WU festgeschrieben.

Die Eckpunkte dieser Regelung sind die folgenden:

  • Für die Anwendungsbereiche in Forschung und Verwaltung ist die Verwendung von MS Teams durch WU-MitarbeiterInnen (auch mit Externen) unbefristet möglich.

  • Für den großen und wichtigen Anwendungsbereich der Lehre ist der Einsatz vorerst befristet bis zum 30.11.2020 möglich. Rechtzeitig bis dahin muss durch die WU, insbesondere das Vizerektorat für Lehre und Studierende mit den IT Services, eine grundlegende Entscheidung über das hoffentlich verbreitete Softwareportfolio für die Lehre treffen und mit den Betriebsräten den weiteren Regelungsbedarf erörtern.

  • Die gemeinsame Regelung sieht die technische Umsetzung von sinnvollen Grundeinstellungen und Einschränkungen für MS Teams vor (spätestens zum Beginn des Wintersemesters). Dazu zählen:

    • Vordefinierte Einschränkungen bei der Zuteilung von Privilegien; etwa der Verfügbarkeit der Recording- und Sharing-Funktion, die Möglichkeit, beliebige Funktionalitäten per Apps zuzuschalten.

    • ein „moderierter“ Weg zum Anlegen und zum Verwalten von Teams über das Controlpanel (auf Basis von gegebenen Grundeinstellungen).

    • das weitgehend automatisierte Archivieren und Löschen von Teams und allen Teams-Artefakten (Chat-Verläufe, Aufzeichnungen) mit sinnvollen Fristen.

03.07.2020

zurück zur Übersicht