Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Rückkehr an die WU ab Anfang Mai
Am 4.Mai soll also der Präsenzbetrieb an der WU wieder aufgenommen werden. Ausnahmen werden für MitarbeiterInnen gelten, die sich Büros teilen, die betreuungspflichtig sind und die einer Risikogruppe angehören. Nähere Informationen finden sich auf den COVID-19-Informationsseiten des Rektorats: https://swa.wu.ac.at/projekte/krisenmanagement/SitePages/Home.aspx#
Für alle anderen heißt das – zumindest grundsätzlich –, dass sie ab dem 4. Mai ihren Dienstpflichten an der WU nachkommen sollen. Die meisten von uns werden sich darüber freuen. Aber eben nicht alle – und darunter sicherlich auch wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die keiner der oben genannten Kategorien angehören. Dafür kann es viele Gründe geben, so der Wunsch durch eigenes Verhalten an der Bekämpfung der Pandemie mitzuwirken (Stichwort Benützung der Öffis zu Stoßzeiten). Vielleicht ist es einfach Angst oder Sorge angesichts der derzeitigen Situation. Auch das sollte eine Arbeitgeberin ernst nehmen.
Viele MitarbeiterInnen sind in diesem Sinne an den wissenschaftlichen Betriebsrat herangetreten und haben uns ihre Sorgen und Unsicherheiten mitgeteilt. Deswegen haben wir als Betriebsrat auch bereits das Gespräch mit dem Rektorat gesucht und in Frage gestellt, ob es wirklich einen fixen (und so frühen) Rückkehrzeitpunkt für alle braucht – noch dazu, weil ein Blick auf andere Universitäten zeigt, dass dies nicht überall so gehandhabt wird.
Für diese Frage ist es besonders wichtig, dass eine der Kernfunktionen des wissenschaftlichen Personals, nämlich die Lehre, ohnehin bis Ende des Semesters ohne Präsenz abgewickelt werden wird. Und ist es wirklich so, dass wir alle unsere Forschung besser an der WU abwickeln können als woanders? Dass wird für viele so sein, aber beileibe nicht für alle. Und die Flexibilisierung des Arbeitsorts ist übrigens ein Thema, das auch nach Ende der COVID-19-Krise aktuell bleiben wird, gerade auch angesichts der von uns allen in letzter Zeit gewonnenen Erfahrungen. „Das geht nicht!“ wird kein Argument mehr sein.
Das heißt nicht, dass wir als Betriebsräte verpflichtendes Home-Office für alle vorgeschrieben sehen wollen. Aber: Dort, wo es möglich und von den MitarbeiterInnen gewünscht ist, soll auch weiterhin im Home-Office gearbeitet werden. Mit dieser Forderung an das Rektorat stehen wir nicht allein: Die gleiche Empfehlung hat der Arbeitsschutzausschuss (kurz ASA) am 23. April dem Rektorat gegeben – wohlgemerkt unter Einbindung des arbeitsmedizinischen Dienstes!
Insgesamt fehlt somit nach Ansicht des wissenschaftlichen Betriebsrats die sachliche Notwendigkeit für eine eher starre Regelung. Das haben wir auch dem Rektorat wiederholt zur Kenntnis gebracht. Verwiesen wurden wir auf die Verantwortlichkeit der direkten Dienstvorgesetzten, die jedenfalls für einen Übergangszeitraum flexible Lösungen zulassen können – eine Aussage, die sich den Informationen des Rektorats an alle MitarbeiterInnen nicht entnehmen lässt. Erst nach weiteren Interventionen und einem an das Rektorat gerichteten offenen Brief des Betriebsrats für das allgemeine Personal stellt dieses in einer am letzten Samstag an alle Führungskräfte und das gesamte allgemeine Universitätspersonal übermittelten Antwort klar, dass es – außer bei den bisher bekannten Gruppen (Betreuungspflichten, Risikogruppen) – weiterhin die Möglichkeit für Home-Office geben kann. Allerdings müssen für diesen Wunsch „besonders berücksichtigungswürdige Gründe“ vorliegen.
Wir nehmen das erfreut zur Kenntnis, finden es aber schade, dass sich die Leitung noch immer nicht durchringen konnte, ein klares Bekenntnis zu einer flexiblen Handhabung gegenüber allen Universitätsangehörigen, insbesondere auch gegenüber den WissenschafterInnen, abzugeben. Dass es auch im wissenschaftlichen Universitätspersonal massive Vorbehalte gegenüber einer starren Regelung zur Rückkehr an den Campus per 4. Mai gibt, ist dem Rektorat bereits seit längerem bekannt. Information über den bestehenden Handlungsspielraum erhielten nur diejenigen, denen die Antwort des Rektorats auf den offenen Brief des BRAUP von ihrer Führungskraft weitergeleitet wurde.
Ganz abgesehen von der Kommunikation: Auch nach dem Bekenntnis des Rektorats am Wochenende zu etwas mehr Flexibilität als ursprünglich formuliert, kommt es für die MitarbeiterInnen auf die Handhabung durch die jeweiligen Dienstvorgesetzten an, die ohnehin ganz überwiegend den Bedürfnissen der MitarbeiterInnen entgegenkommen werden. Sollte das im Einzelfall aber nicht so sein, dann ist es für den oder die Betroffene/n schwierig. Der Betriebsrat ist jedenfalls da, um zu unterstützen. Diese Unterstützung betrifft natürlich auch unsere Führungskräfte selbst, die ihre Entscheidungen in Bezug auf die Wünsche ihrer MitarbeiterInnen auch gegenüber dem Rektorat verantworten müssen. Gerade für unsere Führungskräfte ist es wichtig, dass die nun angedeutete Flexibilisierung klar und transparent kommuniziert wird.
Ob 4. Mai oder später: Klar ist, dass die Rückkehr an die WU für alle MitarbeiterInnen neue Herausforderungen bringen wird. Und neue Herausforderungen bringen neue Anforderungen. Nur zwei Beispiele:
Viele Stand-PCs werden nun Webcams samt Mikro brauchen, denn trotz grundsätzlichem Ende des Home-Office werden aufgrund der bestehenden Abstandsregeln viele Besprechungen auch weiterhin via Webkonferenz-Systemen abgehalten werden müssen, von der Distanzlehre ganz zu schweigen. Die dafür notwendige Hardware, vor allem die notwendigsten Webcams und Headsets sollen laut unserem Wissensstand von IT-Services bereitgestellt werden.
MitarbeiterInnen brauchen auf Anordnung des Rektorats Masken, wenn sie in ihr Büro kommen bzw. dieses verlassen wollen; dieser angeordnete Mund-Nasen-Schutz wird laut den Informationen des Rektorats nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt, allerdings grundsätzlich nicht unentgeltlich. Ist der Preis für eine/n MitarbeiterIn zu hoch, so wird die Maske allerdings auch umsonst abgegeben. Genauere Infos dazu finden sich unter den Updates der FAQs zu COVID19-Maßnahmen an der WU (https://swa.wu.ac.at/projekte/krisenmanagement/SitePages/Home.aspx#updates).
Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal wird jedenfalls auch solche Aspekte weiter adressieren.
27.04.2020