Arbeitskollegen machen entspannt Pause

Modulprüfung (MP)

Bei Modulprüfungen weisen Studierende Kenntnisse und Fähigkeiten nach, die sie im Rahmen vorbereitender Lehrveranstaltungen erworben haben.

Vorbereitende LVs & Anmeldung zur Modulprüfung

Die Voraussetzung zur Anmeldung zu einer Modulprüfung ist die bestätigte Teilnahme an den vorbereitenden Lehrveranstaltungen (MPVs). Bei diesen Lehrveranstaltungen besteht für die Studierenden reduzierte Anwesenheitspflicht (Richtwert 50-70% der angekündigten LV-Einheiten). Es erfolgt keine Beurteilung der MPVs und die Studierenden können im Rahmen dieser LVs auch keine Punkte für die Modulprüfung erwerben.

Abhaltung der Modulprüfung

Modulprüfungen können schriftlich oder mündlich abgehalten werden. Pro Semester sind mindestens 3 Prüfungstermine anzubieten. Erst nach erfolgreicher Absolvierung der Modulprüfung erhalten die Studierenden die entsprechenden ECTS. Für die Teilnahme an den MPVs werden somit keine ECTS vergeben.

Prüfungsinformationen

Prüfungswiederholung von Modulprüfung

Eine positiv absolvierte Prüfung darf einmalig innerhalb von 12 Monaten nach Ablegung wiederholt werden. Durch den nochmaligen Prüfungsantritt wird die erste positive Beurteilung nichtig, d.h. es ist auch eine Verschlechterung des Ergebnisses möglich. Der Antrag zur Prüfungswiederholung/PI ist ausschließlich per Mail an die Prüfungsorganisation zu stellen.

Kommissionelle Prüfungen

Im Hauptstudium erfolgt die dritte und vierte Prüfungswiederholung (also der 4. und 5. Antritt) jedenfalls in Form einer kommissionellen Prüfung. Auf Wunsch wird auch der dritte Prüfungsantritt  kommissionell abgehalten. Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus drei Universitätslehrer/inne/n. Bei der letzten zulässigen Wiederholung der letzten Prüfung im Studium setzt sich die Prüfungskommission aus drei Personen zusammen. Der Antrag auf eine kommissionelle Prüfung (betrifft nur den 3. Antritt) ist ausschließlich per Mail an die Prüfungsorganisation möglich. Kommissionelle Prüfungen unterscheiden sich weder in der Anmeldung, noch in der Abhaltung von nicht-kommissionellen Prüfungen. Die Beurteilung erfolgt jedoch durch eine Prüfungskommission.

Beurteilungsfrist

Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind innerhalb von 4 Wochen nach erbrachter Leistung bzw. Abschluss der Lehrveranstaltung zu beurteilen.

Einsicht in Prüfungsunterlagen

Sie können innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in die Beurteilungsunterlagen nehmen. Dabei dürfen Sie Kopien der Unterlagen anfertigen, das Mitnehmen der Prüfungsarbeit ist jedoch nicht erlaubt.

Rechtsschutz bei Prüfungen

Grundsätzlich sind Beschwerden gegen Beurteilungen von Prüfungen unzulässig. Weist die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung jedoch einen groben Mangel auf (Feueralarm o.ä.), so können Sie innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung stellen. Die Antragsstellung erfolgt im Bereich Studienrecht & Anerkennung (Study Service Center LC, 2. OG, Schalter 3), der schwere Mangel ist schriftlich glaubhaft zu machen. Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Rechtsschutz bei Prüfungen

Erschleichung von Prüfungsleistungen

Wird einem/einer Studierenden die Erschleichung einer Prüfungsleistung (z.B. Schummeln während einer Prüfung, Einsatz unerlaubter Hilfsmittel) nachgewiesen, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Die für nichtig erklärte Prüfung wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte angerechnet. Das Verfahren wird vom Bereich Studienrecht & Anerkennung eingeleitet und gemeinsam mit dem Bereich Studiensupport abgewickelt.Die Abfassung einer Prüfung für eine andere Person entspricht dem strafrechtlichen Tatbestand der Urkundenfälschung und führt ausnahmslos zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die wiederum eine Vorstrafe zur Folge haben kann. Die Vorgehensweise bei Erschleichungen von Prüfungsleistungen finden Sie hier!

Abgeltung

Die Höhe der Prüfungstaxen für die Beurteilung ist in einer Betriebsvereinbarung zwischen der WU als Arbeitgeberin und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal verhandelt und festgesetzt worden. Alle Informationen zur Abgeltung der Lehre finden Sie hier!

Bitte informieren Sie sich umfassend über die aktuellen Regelungen zur Abhaltung von Prüfungen! Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Rechtlichen Grundlagen und WU-internen Richtlinien. Bei weiteren Fragen zum Thema Modulprüfung wenden Sie sich per E-mail an die Prüfungsorganisation.