Leitfaden deutschsprachige Bachelorstudien
Im Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist eine Bachelorarbeit im Ausmaß von 8 ECTS-Credits (WISO19/WIRE16) bzw. 10 ECTS-Credits (WISO23/WIRE23) zu verfassen.
Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 200 Arbeitsstunden/25 Arbeitstagen (WISO19/WIRE16) bzw. 250 Arbeitsstunden/31 Arbeitstagen (WISO23/WIRE23). In diesem Arbeitsaufwand inkludiert ist nicht nur die Abfassung der Arbeit sondern auch sämtliche vor- bzw. nachgelagerten Aufgaben.
Was ist eine Bachelorarbeit?
Während im Universitätsgesetz 2002 Diplom- und Masterarbeiten als wissenschaftliche Arbeiten klassifiziert werden, trifft das auf Bachelorarbeiten nicht zu. Diese werden als „eigenständige schriftliche Arbeiten“ bezeichnet. In § 51 Abs 2 Z 7 heißt es dazu: „Bachelorarbeiten sind die im Bachelorstudium anzufertigenden eigenständigen schriftlichen oder künstlerischen Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind.“ Sie sind auch im Rahmen der Beurteilung dieser Lehrveranstaltung zu benoten. Studierende sollen dabei unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind eine Themenstellung eigenständig zu bearbeiten.
Eigenständig
Die Studierenden haben die Arbeit eigenständig zu verfassen. Das Verfassen von Bachelorarbeiten durch mehrere Studierende ist zulässig, allerdings nur dann, wenn die Einzelleistungen jedes*r Studierenden eindeutig identifizierbar und getrennt beurteilbar sind. Der Arbeitsaufwand erhöht sich je nach Anzahl der bearbeitenden Studierenden entsprechend.
Schriftlich
Wenn eine Bachelorarbeit schriftlich zu erfolgen hat, bedeutet das in der Regel, dass die Arbeit in einem oder mehreren strukturierten Dokumenten verfasst werden muss und auch in dieser Form an den*die Betreuende*n zu übermitteln ist. Die Wahl des Formates hat insbesondere den in einem Department vorgesehenen Standards für Bachelorarbeiten und Qualitätssicherungsansprüchen im Kontext der Plagiats- und KI Prüfungen zu genügen.
Eine schriftliche Bachelorarbeit bedeutet, dass ein zusammenhängender Text im Sinne des wissenschaftlichen Schreibens und Erläuterns vorliegen muss. Eine schriftliche Bachelorarbeit erfordert daher eine nachvollziehbare und fachlich angemessene Dokumentation der eigenständigen Leistung gemäß den Standards des wissenschaftlichen Schreibens und Argumentierens. Dabei kann die Darstellung in einem zusammenhängenden Text oder, sofern sachlogisch sinnvoll, direkt an den relevanten Stellen eines Rechenwerks erfolgen. Ausschlaggebend ist, dass das Ergebnis in einer oder mehreren Dateien vorliegt, die in einem allgemein anerkannten und für fachkundige Dritte üblichen Format dokumentiert sind.
Die Arbeit muss dabei alles enthalten, was für das Verständnis der erbrachten eigenständigen Leistung erforderlich ist.
Beim Verfassen eines akademischen Textes geht es darum zu zeigen, dass die Materie verstanden oder beispielsweise neu aufbereitet wurde, der*die Studierende sich eigenständig und kritisch mit den Konzepten auseinandersetzt und zeigt, dass er*sie sie verstanden hat und beherrscht.
Ergänzend, aber nicht als Ersatz für die Bachelorarbeit, können folgende Formate verwendet werden:
Mündliche Präsentationen: Arbeiten, die ausschließlich durch eine mündliche Präsentation oder ein Referat dargestellt werden.
Visuelle Projekte: Poster, Infografiken oder andere visuelle Darstellungen, die keine ausführlichen schriftlichen Erklärungen enthalten.
Multimedia-Projekte: Videos, Podcasts oder andere digitale Medien, die hauptsächlich auf visuellen oder auditiven Inhalten basieren.
Praktische Arbeiten: Projekte, die auf praktischen Anwendungen oder Experimenten basieren und deren Ergebnisse nicht ausführlich schriftlich dokumentiert werden.
Kreative Arbeiten: Kunstwerke, Designprojekte oder andere kreative Arbeiten, die nicht durch einen wissenschaftlichen Text begleitet werden.
Sprache der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit wird zumeist auf Deutsch oder auf Englisch verfasst. Gemäß der Satzung können wissenschaftliche Arbeiten auch in einer anderen Fremdsprache abgefasst werden, wenn die beurteilende Person zustimmt.
Thema & Beurteilungskriterien
Thema
Neben Themenvorschlägen der Studierenden können auch die Betreuer/inn/en Themen vorschlagen bzw. vorgeben. Die Themenstellungen sind so zu wählen, dass diese von den Studierenden innerhalb der veranschlagten Arbeitszeit bewältigt werden können. Die Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, sofern die einzelnen Teilleistungen identifizierbar und getrennt voneinander beurteilbar sind. Der Arbeitsaufwand für die Abfassung der gesamten Bachelorarbeit erhöht sich bei Bearbeitung durch mehrere Studierende entsprechend. Sind im Rahmen einer Lehrveranstaltung schriftliche Arbeiten (z.B. Projektarbeiten) zu erstellen, können diese in die Bachelorarbeit integriert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Workload einer Bachelorarbeit über jener für eine Projektarbeit liegt. Die Bachelorarbeit ist also deutlich mehr als eine geringfügige Erweiterung einer Projektarbeit. Teile einer Masterarbeit o.ä. können nicht als Bachelorarbeit verwendet werden.
Inhaltliche Beurteilungskriterien
Eigenständigkeit: Ist die Arbeit mehr als nur der Abriss unterschiedlicher Quellen, ist eine Eigenleistung des/der Studierenden zu erkennen. Das zentrale Beurteilungskriterium einer Bachelorarbeit ist die Eigenständigkeit, also die deutliche Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei der Eigenleistung der Studierenden in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt.
Erreichung der Zielsetzung: Ist es gelungen im Rahmen der Arbeit die am Beginn formulierte Fragestellung (Forschungsfrage) zu beantworten? Die Bachelorarbeit soll die Problemstellung nachvollziehbar und schlüssig behandeln, d.h. die selbst gesetzten Ziele müssen am Ende der Arbeit auch eingelöst worden sein. Damit rückt insbesondere die Synthese (Zusammenfassung und Schlussfolgerungen) am Ende der Arbeit ins Zentrum der Begutachtung.
Klare Argumentation: Ist es dem/der Studierenden gelungen, der Arbeit eine logische Struktur zu geben, eigene Standpunkte zu entwickeln und diese fundiert zu vertreten? Die Bachelorarbeit soll einen durchgängigen "roten Faden" haben, der die Leser/innen durch die Arbeit führt. Argumente sollen logisch aufgebaut und miteinander verbunden sein und nicht nur lose aneinander gereiht werden. Umgang mit Fachtermini und Literaturauswahl: Werden Fachbegriffe sinn- und maßvoll eingesetzt und entsprechend erklärt? Zeigt die Literaturauswahl, dass sich der/die Studierende mit dem Thema auseinander gesetzt hat und über Recherchekenntnisse verfügt? Die Bachelorarbeit soll möglichst einfach und verständlich geschrieben sein, was einen bewussten
Umgang mit Fachtermini und Fremdwörtern erfordert. Die Studierenden sollen sich im Rahmen der Erstellung intensiv mit dem Themengebiet vertraut machen und Referenzliteratur kennen.
Empirische Studien lassen sich im Rahmen von Bachelorarbeiten kaum sinnvoll durchführen und sollen daher vorwiegend auf Masterebene erfolgen. Sofern dennoch empirisch gearbeitet wird: Lässt sich die Auswahl der Methode(n) begründen, erscheint sie sinnvoll und hat der/die Studierende die gewählte Methode zielführend eingesetzt? Die Studierenden sollen zeigen, dass sie empirisch arbeiten können und dass sie in der Lage sind die Ergebnisse entsprechend auszuwerten, zu interpretieren und zu kontextualisieren.
Formale Beurteilungskriterien
Vollständigkeit der eingereichten Arbeit (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, sofern erforderlich Abkürzungs- bzw. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis, Anhang)
Übersichtlichkeit der Arbeit (Struktur, Kapitelgliederung)
Sprachliche und orthografische Richtigkeit
Korrekter Umgang mit Quellen (Nachprüfbarkeit muss gegeben sein)
Richtiges Zitieren
Voraussetzungen für die Beurteilung bzw. Betreuung einer Bachelorarbeit
Wann dürfen Sie eine Bachelorarbeit beurteilen? Wann dürfen Sie eine Bachelorarbeit mitbetreuen?
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen die mind. über ein abgeschlossenes PhD- bzw. Doktoratsstudium verfügen dürfen Bachelorarbeiten beurteilen, unabhänigig davon ob Sie im entsprechenden Semester Lehrveranstaltungen abhalten.
Emeriti und pensionierte Universitätslehrerinnen (soweit sie über einen PhD- oder Doktoratsabschluss verfügen) mit Zustimmung des Leiters/der Leiterin der akademischen Einheit.
Externe Personen (z.B. Lehrende an anderen Hochschulen im In- und Ausland) dürfen nur nach Genehmigung durch das Vizerektorat für Lehre WU-Abschlussarbeiten beurteilen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Student Support.
Mitbetreuungen einer Bachelorarbeit können durch alle wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgen. Pro Bachelorarbeit kann nur ein/e mitbetreuuende/r Assistent/in eingetragen werden.
Externe Lektorinnen stehen nur dann als Betreuerinnen zur Verfügung, wenn sie in dem jeweiligen Semester aktiv als Lehrende an der WU tätig sind und auf der Liste der Betreuungspersonen aufscheinen.
Transparenz von Beurteilungs- & Betreuungspflichten
Am Beginn der Betreuung sind die Anforderungen und die Erwartungen an die Arbeit zu klären. Seitens der Studierenden ist ein kurzes Proposal oder eine Textprobe einzureichen. Es werden die konkrete Themenstellung vereinbart sowie die zeitliche Planung der Arbeit besprochen.
Die elektronische Erfassung vereinbarter Betreuungen von Bachelorarbeiten ist verpflichtend. Die Betreuungszusage ist beim Start der Betreuung in der BACH Betreuungsdatenbank zu erfassen.
Im Zuge der Betreuung von Bachelorarbeiten sind mindestens vier persönliche Treffen mit den Studierenden vorgesehen. Ein erstes Treffen sowie ein abschließendes Feedbackgespräch sind vorgesehen. Darüber hinaus sollen mindestens zwei weitere Termine während des Schreibprozesses vereinbart werden, in deren Rahmen der Fortschritt der Arbeit sowie etwaige Fragen bzw. Probleme thematisiert werden.
In zumindest einem der Betreuungstreffen soll mit dem*der Studierenden die fortgeschrittene oder finale Bachelorarbeit diskutiert werden und ein entsprechendes schriftliches Feedback an diese*n übermittelt werden.
Nach erfolgter Beurteilung ist den Studierenden ausführliches Feedback über die Arbeit zu geben und darzulegen, wie die Note zustande gekommen ist.
Start der Betreuung
Bitte beachten Sie: Die Erfassung und Beurteilung von Abschlussarbeiten bzw. das Abschließen des Prozesses ist nur elektronisch möglich!
Schritt 1
Am Beginn der Betreuung sind die Anforderungen und die Erwartung an die Arbeit zu klären. Seitens der Studierenden ist ein kurzes Proposal einzureichen. Es werden die konkrete Themenstellung vereinbart sowie die zeitliche Planung der Arbeit besprochen. Angesichts der 10 ECTS und dem damit verbundenen Workload wird empfohlen, nach der Betreuungszusage eine Bearbeitungsdauer von 4-6 Monaten einzuräumen und in der vorgeschriebenen Zeit von 4 Wochen zu beurteilen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit wird mit der beurteilenden Person besprochen und vereinbart. Im Zuge der Betreuung von Bachelorarbeiten sind mehrere Kontakte (als Richtwert gelten vier persönliche Treffen inkl. Erstgespräch & abschließendes Feedbackgespräch) mit den Studierenden vorgesehen, in deren Rahmen der Fortschritt der Arbeit sowie etwaige Fragen bzw. Probleme thematisiert werden.
Beginnen Sie sodann mit der elektronischen Erfassung vereinbarter Betreuungen von Bachelorarbeiten in der WU Betreuungsdatenbank. Die dort erfassten Daten bilden die Grundlage der elektronischen Beurteilung der Abschlussarbeiten. Eine Anleitung zur Erfassung der Betreuungen finden Sie hier.
Sobald eine Betreuung für die*den jeweilige*n Studierende*n angelegt wurde, erhält diese*r eine Bestätigung auf seinen*ihren WU E-Mail-Account.
Abgabe, Plagiatscheck & Beurteilung
Bitte beachten Sie: Die Erfassung und Beurteilung von Abschlussarbeiten bzw. das Abschließen des Prozesses ist nur elektronisch möglich!
Schritt 2
Die Abgabe der Bachelorarbeit durch die Studierenden erfolgt über myWU. Alle zur Beurteilung eingereichten Arbeiten werden einem Plagiatscheck unterzogen. Den Plagiatsbericht finden Sie ebenfalls in myWU. Hier können Sie die Arbeit freigeben, wenn der Plagiatscheck unbedenklich war, bzw. diese zur Überarbeitung an die*den Studierende*n zurückreichen. Die eidesstattliche Erklärung wird von den Studierenden direkt in myWU bestätigt. Falls die Arbeit von zwei oder mehr Personen gemeinsam verfasst wurde, dann lädt nur ein*e Verfasser*in die Arbeit hoch und gibt die Mitverfasser*innen an.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie das Ergebnis des Plagiatschecks freigegeben haben, können der Titel der abgegebenen Arbeit und die abgegebene Arbeit selbst nicht mehr verändert werden!
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an studentsupport@wu.ac.at.
Schritt 3
Nach der Freigabe des Ergebnisses des Plagiatschecks können Sie die Arbeit in der WU Betreuungsdatenbank beurteilen (Bewertungsraster ausfüllen und Note eintragen). Eine Anleitung zur Beurteilung der Abschlussarbeit finden Sie hier.
Den Studierenden ist bei Benotung der Arbeit ein entsprechendes Feedback schriftlich oder mündlich zu geben. Auch die Übermittlung der Rubrics stellt hierzu eine Möglichkeit dar.
Die eidesstattliche Erklärung wird von den Studierenden direkt in myWU bestätigt.
Sperre Bachelorarbeit
Da es sich bei einer Bachelorarbeit um eine keine wissenschaftliche Arbeit handelt und diese nicht veröffentlicht werden muss, ist eine Sperre der Bachelorarbeit nicht möglich.
Abgeltung
Die Höhe der Prüfungstaxen für die Beurteilung ist hier zwischen der WU als Arbeitgeberin und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal verhandelt und festgesetzt.
Vorlagen Deckblätter
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns unter studentsupport@wu.ac.at.