Leitfaden deutschsprachige Bachelorstudien
Bei Bachelorarbeiten handelt es sich definitionsgemäß nicht um wissenschaftliche Arbeiten. Demnach müssen sich die Ansprüche an Bachelorarbeiten auch deutlich von jenen an Masterarbeiten unterscheiden.
Im Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist eine Bachelorarbeit im Ausmaß von 8 ECTS-Credits (WISO19/WIRE16) bzw. 10 ECTS-Credits (WISO23/WIRE23) zu verfassen.
Der Arbeitsaufwand entspricht ca. 200 Arbeitsstunden/25 Arbeitstagen (WISO19/WIRE16) bzw. 250 Arbeitsstunden/31 Arbeitstagen (WISO23/WIRE23). In diesem Arbeitsaufwand inkludiert ist nicht nur die Abfassung der Arbeit sondern auch sämtliche vor- bzw. nachgelagerten Aufgaben.
Thema & Beurteilungskriterien
Thema
Neben Themenvorschlägen der Studierenden können auch die Betreuer/inn/en Themen vorschlagen bzw. vorgeben. Die Themenstellungen sind so zu wählen, dass diese von den Studierenden innerhalb der veranschlagten Arbeitszeit bewältigt werden können. Die Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, sofern die einzelnen Teilleistungen identifizierbar und getrennt voneinander beurteilbar sind. Der Arbeitsaufwand für die Abfassung der gesamten Bachelorarbeit erhöht sich bei Bearbeitung durch mehrere Studierende entsprechend. Sind im Rahmen einer Lehrveranstaltung schriftliche Arbeiten (z.B. Projektarbeiten) zu erstellen, können diese in die Bachelorarbeit integriert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Workload einer Bachelorarbeit über jener für eine Projektarbeit liegt. Die Bachelorarbeit ist also deutlich mehr als eine geringfügige Erweiterung einer Projektarbeit. Teile einer Masterarbeit o.ä. können nicht als Bachelorarbeit verwendet werden.
Inhaltliche Beurteilungskriterien
Eigenständigkeit: Ist die Arbeit mehr als nur der Abriss unterschiedlicher Quellen, ist eine Eigenleistung des/der Studierenden zu erkennen. Das zentrale Beurteilungskriterium einer Bachelorarbeit ist die Eigenständigkeit, also die deutliche Trennung von übernommenem Wissen und eigenen Überlegungen, wobei der Eigenleistung der Studierenden in Hinblick auf den Wert der Arbeit besondere Bedeutung zukommt.
Erreichung der Zielsetzung: Ist es gelungen im Rahmen der Arbeit die am Beginn formulierte Fragestellung (Forschungsfrage) zu beantworten? Die Bachelorarbeit soll die Problemstellung nachvollziehbar und schlüssig behandeln, d.h. die selbst gesetzten Ziele müssen am Ende der Arbeit auch eingelöst worden sein. Damit rückt insbesondere die Synthese (Zusammenfassung und Schlussfolgerungen) am Ende der Arbeit ins Zentrum der Begutachtung.
Klare Argumentation: Ist es dem/der Studierenden gelungen, der Arbeit eine logische Struktur zu geben, eigene Standpunkte zu entwickeln und diese fundiert zu vertreten? Die Bachelorarbeit soll einen durchgängigen "roten Faden" haben, der die Leser/innen durch die Arbeit führt. Argumente sollen logisch aufgebaut und miteinander verbunden sein und nicht nur lose aneinander gereiht werden. Umgang mit Fachtermini und Literaturauswahl: Werden Fachbegriffe sinn- und maßvoll eingesetzt und entsprechend erklärt? Zeigt die Literaturauswahl, dass sich der/die Studierende mit dem Thema auseinander gesetzt hat und über Recherchekenntnisse verfügt? Die Bachelorarbeit soll möglichst einfach und verständlich geschrieben sein, was einen bewussten
Umgang mit Fachtermini und Fremdwörtern erfordert. Die Studierenden sollen sich im Rahmen der Erstellung intensiv mit dem Themengebiet vertraut machen und Referenzliteratur kennen.
Empirische Studien lassen sich im Rahmen von Bachelorarbeiten kaum sinnvoll durchführen und sollen daher vorwiegend auf Masterebene erfolgen. Sofern dennoch empirisch gearbeitet wird: Lässt sich die Auswahl der Methode(n) begründen, erscheint sie sinnvoll und hat der/die Studierende die gewählte Methode zielführend eingesetzt? Die Studierenden sollen zeigen, dass sie empirisch arbeiten können und dass sie in der Lage sind die Ergebnisse entsprechend auszuwerten, zu interpretieren und zu kontextualisieren.
Formale Beurteilungskriterien
Vollständigkeit der eingereichten Arbeit (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, sofern erforderlich Abkürzungs- bzw. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis, Anhang)
Übersichtlichkeit der Arbeit (Struktur, Kapitelgliederung)
Sprachliche und orthografische Richtigkeit
Korrekter Umgang mit Quellen (Nachprüfbarkeit muss gegeben sein)
Richtiges Zitieren
Voraussetzungen für die Beurteilung bzw. Betreuung einer Bachelorarbeit
Wann dürfen Sie eine Bachelorarbeit beurteilen? Wann dürfen Sie eine Bachelorarbeit mitbetreuen?
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen die mind. über ein abgeschlossenes PhD- bzw. Doktoratsstudium verfügen dürfen Bachelorarbeiten beurteilen, unabhänigig davon ob Sie im entsprechenden Semester Lehrveranstaltungen abhalten.
Emeriti und pensionierte Universitätslehrerinnen (soweit sie über einen PhD- oder Doktoratsabschluss verfügen) mit Zustimmung des Leiters/der Leiterin der akademischen Einheit.
Externe Personen (z.B. Lehrende an anderen Hochschulen im In- und Ausland) dürfen nur nach Genehmigung durch das Vizerektorat für Lehre WU-Abschlussarbeiten beurteilen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Student Support.
Mitbetreuungen einer Bachelorarbeit können durch alle wissenschaftliche Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsuniversität Wien erfolgen. Pro Bachelorarbeit kann nur ein/e mitbetreuuende/r Assistent/in eingetragen werden.
Externe Lektorinnen stehen nur dann als Betreuerinnen zur Verfügung, wenn sie in dem jeweiligen Semester aktiv als Lehrende an der WU tätig sind und auf der Liste der Betreuungspersonen aufscheinen.
Beurteilungs- & Betreuungspflichten
Am Beginn der Betreuung sind die Anforderungen und die Erwartung an die Arbeit zu klären. Seitens der Studierenden ist ein kurzes Proposal einzureichen. Es werden die konkrete Themenstellung vereinbart sowie die zeitliche Planung der Arbeit besprochen. Im Zuge der Betreuung von Bachelorarbeiten sind mehrere Kontakte (als Richtwert gelten vier Betreuungskontakte) mit den Studierenden vorgesehen, in deren Rahmen der Fortschritt der Arbeit sowie etwaige Fragen bzw. Probleme thematisiert werden.
Nach erfolgter Beurteilung ist den Studierenden ausführliches Feedback über die Arbeit zu geben und darzulegen, wie die Note zustande gekommen ist.
Betreuung & Beurteilung (gültig bis 28.02.2025)
Die elektronische Erfassung vereinbarter Betreuungen von Bachelor- und Masterarbeiten ist verpflichtend. Die erfassten Daten bilden die Grundlage der elektronischen Beurteilung sämtlicher Abschlussarbeiten, da die Beurteilungsprotokolle auf Papier gänzlich abgelöst wurden.Sie finden die Funktion im BACH Tool LV-Admin unter dem Menüpunkt „Betreuungen“.
Die Beurteilung von Abschlussarbeiten bzw. das Abschließen des Prozesses ist nur elektronisch möglich.
Für etwaige Fragen kontaktieren Sie bitte den Student Support.
Start der Betreuung (gültig ab 01.03.2025)
Bitte beachten Sie: Die Erfassung und Beurteilung von Abschlussarbeiten bzw. das Abschließen des Prozesses ist nur elektronisch möglich!
Schritt 1
Beginnen Sie mit der elektronischen Erfassung vereinbarter Betreuungen von Bachelorarbeiten in der WU Betreuungsdatenbank. Die dort erfassten Daten bilden die Grundlage der elektronischen Beurteilung der Abschlussarbeiten.
Sobald eine Betreuung für die*den jeweilige*n Studierende*n angelegt wurde, erhält diese*r eine Bestätigung auf seinen*ihren WU E-Mail-Account.
Abgabe, Plagiatscheck & Beurteilung (gültig ab 01.03.2025)
Bitte beachten Sie: Die Erfassung und Beurteilung von Abschlussarbeiten bzw. das Abschließen des Prozesses ist nur elektronisch möglich!
Schritt 2
Die Abgabe der Bachelorarbeit durch die Studierenden erfolgt über myWU. Alle zur Beurteilung eingereichten Arbeiten werden einem Plagiatscheck unterzogen. Den Plagiatsbericht finden Sie ebenfalls in myWU. Hier können Sie die Arbeit freigeben, wenn der Plagiatscheck unbedenklich war, bzw. diese zur Überarbeitung an die*den Studierende*n zurückreichen. Bitte beachten Sie: Sobald Sie das Ergebnis des Plagiatschecks freigegeben haben, können sowohl der Titel der abgegebenen Arbeit wie auch die abgegebene Arbeit selbst nicht mehr verändert werden!
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an studentsupport@wu.ac.at.
Schritt 3
Nach der Freigabe des Ergebnisses des Plagiatschecks können Sie die Arbeit in der WU Betreuungsdatenbank beurteilen (Bewertungsraster ausfüllen und Note eintragen).
Sperre Bachelorarbeit
Da es sich bei einer Bachelorarbeit um eine keine wissenschaftliche Arbeit handelt und diese nicht veröffentlicht werden muss, ist eine Sperre der Bachelorarbeit nicht möglich.
Abgeltung
Die Höhe der Prüfungstaxen für die Beurteilung ist hier zwischen der WU als Arbeitgeberin und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal verhandelt und festgesetzt.