Leitfaden Masterarbeit
Die Informationen auf dieser Seite beinhalten generelle Informationen zum Thema Masterarbeiten an der WU. Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf Masterarbeiten nicht alles zentral und einheitlich geregelt ist. So variieren auch die Anforderungen und Standards zwischen den Programmen, aufgrund der inhaltlich stark ausdifferenzierten Masterprogramme der WU. Seitens der Programmverantwortlichen ist den Studierenden umfassende Information zum Betreuungsprozess und den inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Verfügung zu stellen.
Allgemeines
Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. In jedem Masterstudium ist eine Masterarbeit im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu verfassen. Der Arbeitsaufwand dafür beträgt ungefähr 500 Arbeitsstunden (entspricht in etwa 55 Arbeitstagen). Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Schriftliche Arbeiten geringeren Umfangs (z.B. Seminar- oder Bachelorarbeiten) können gegebenenfalls zu einer Masterarbeit ausgebaut werden, vorausgesetzt es bleibt ein entsprechender Arbeitsaufwand bestehen und der/die Betreuer/in ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Arbeiten größeren Umfangs (z.B. Dissertationen) können nicht gekürzt und als Masterarbeit eingereicht werden, da in diesem Fall kein oder nur ein geringer Arbeitsaufwand entsteht.
Vor Erstellung der Masterarbeit ist laut Universitätsgesetz 2002 kein bestimmter Studienfortschritt nachzuweisen. Empfohlen wird die Abfassung der Arbeit jedoch in den letzten Semestern des Studiums. Programminterne Regelungen sind jedenfalls zu beachten.
Wahl von Thema und Betreuungsperson
Grundsätzlich können Studierende das Thema und den Betreuer/die Betreuerin der Masterarbeit selbst wählen. Das Thema ist einem der im jeweiligen Studienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu entnehmen. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel des Betreuers/der Betreuerin zulässig. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, sofern die Leistungen der einzelnen Personen gesondert beurteilt werden können. Die Entscheidung, ob ein Thema zur gemeinsamen Bearbeitung geeignet ist, liegt bei dem/der Betreuer/in.
Betreuungsvoraussetzungen
Masterarbeiten dürfen von Universitätsprofessor/inn/en mit Lehrbefugnis an der WU sowie Universitätsprofessor/inn/en im Ruhestand betreut und beurteilt werden.
Mit Genehmigung der Vizerektorin für Lehre können auch Universitätsprofessor/inn/en ohne Lehrbefugnis Masterarbeiten an der WU betreuen.
Weiters kann die Vizerektorin für Lehre geeigneten wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten genehmigen.
Auch Gastprofessor/inn/en können für die Dauer Ihres Aufenthalts an der WU Masterarbeiten betreuen und beurteilen. Die Arbeiten können nach Auslaufen des Vertrages fertig betreut werden.
Pro Masterarbeit kann nur ein/e Beurteiler/in und ein/e mitbetreuende/r Assistent/in eingetragen werden.
Die vollständigen Anmerkungen für die Beurteilung von Masterarbeiten finden Sie hier.
Bei Anfragen zur Sondergenehmigung wenden Sie sich bitte rechtzeitig (Vorlaufzeit ca. zwei Monate) an Student Support.
Abgabe und Beurteilung
Alle Abschlussarbeiten sind elektronisch über LEARN abzugeben (Modul Abschlussarbeiten). Sobald eine Arbeit für Sie zur Beurteilung hochgeladen wurde, werden Sie automatisch per Mail darüber informiert. Alle Masterarbeiten sind verpflichtend einer Plagiatsüberprüfung mittels der Plagiatserkennungssoftware Turnitin zu unterziehen. Beim Einreichen der Endversion einer Arbeit sind folgende Punkte zu beachten:
Das Deckblatt ist vom/von der Studierenden auszufüllen, zu unterschreiben und an den Beginn der Arbeit zu stellen.
Ein gebundenes Exemplar der Masterarbeit muss bei der Abholung der Abschlussdokumente in der Prüfungsorganisation abgegeben werden (Dies wird von der Prüfungsorganisation an die Bibliothek weitergegeben).
Das Bibliotheksexemplar der Masterarbeit muss einen geleimten Rücken und harten Deckel aufweisen. Arbeiten auf deren Innenseite des Rückens Metallschienen angebracht sind und die nur zusammengepresst werden, können von der Bibliothek nicht akzeptiert werden.
Beurteilung und Noteneingabe
Der Betreuer/die Betreuerin hat die Masterarbeit innerhalb von zwei Monaten ab Einreichung zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Ein Feedback zur Arbeit und eine Begründung für die Notengebung erfolgen entweder persönlich (im Rahmen eines Betreuungstreffens) oder schriftlich.
Die elektronische Erfassung vereinbarter Betreuungen von Bachelor- und Masterarbeiten ist verpflichtend. Die erfassten Daten bilden die Grundlage der elektronischen Beurteilung sämtlicher Abschlussarbeiten, da die Beurteilungsprotokolle auf Papier gänzlich abgelöst werden. Sie finden die Funktion im BACH Tool LV-Admin unter dem Menüpunkt „Betreuungen“.
Die Beurteilung von Abschlussarbeiten bzw. das Abschließen des Prozesses ist nur mehr elektronisch möglich.
Für etwaige Fragen zur Erstellung einer Betreuung bzw. zur Beurteilung einer Arbeit kontaktieren Sie bitte Student Support.
Bei Fragen zur Erstellung des Gutachtens bzw. zum Ausfüllen des Beurteilungsrasters wenden Sie sich bitte an aol@wu.ac.at
Sperre
Die Beantragung zur Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit ist erst dann möglich, wenn die Note der Masterarbeit im System erfasst wurde. Eine Sperre ist möglich, wenn für eine wissenschaftliche Arbeit firmeninterne Daten verwendet werden, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen. Die übliche Dauer einer Sperre beträgt ein Jahr, die gesetzlich maximale Dauer fünf Jahre. Sperren über einem Jahr bedürfen einer besonderen Begründung durch den/die Programmdirektor/in. Der Sperrbescheid wird vom/von der Studierenden in der Prüfungsorganisation beantragt. Bei der Abholung der Abschlussdokumente/Abgabe der gebundenen Masterarbeit wird der Sperrbescheid erlassen und die Arbeit wird direkt mit dem Sperrvermerk (Gesperrt-Stempel) versehen.
Abgeltung
Die Höhe der Prüfungstaxen für die Beurteilung ist in einer Betriebsvereinbarung zwischen der WU als Arbeitgeberin und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal verhandelt und festgesetzt worden.
Formulare
Formulare deutsch | Formulare englisch |
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Formulare deutschDeckblatt gebundene Masterarbeit | Formulare englischMaster's Thesis Cover |
Hinweis: Grundlagen für die oben angeführten Informationen sind das Universitätsgesetz 2002, die Satzung der WU sowie die Prüfungsordnung.
Abschlussarbeiten