Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Nachlese zur Valida Informationsveranstaltung vom 10. Juni 2015

Informationen zum Pensionskassenvertrag

 

Zum Hintergrund: Die WU hat als Arbeitgeberin einen Pensionskassenvertrag zugunsten ihrer Mitarbeiter/innen mit der VALIDA Pensionskasse, einem Tochterunternehmen der Raiffeisen und der Uniqa, abgeschlossen und trägt dadurch zu deren Altersversorgung bei. (Die Beamten sind hingegen der Bundespensionskasse zugeordnet.)

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In diese Betriebspension wird man als Arbeitnehmer/in (AN) der WU einbezogen, sobald die Dienstzeit zwei Jahre beträgt.

Nun bot die VALIDA Pensionskasse dem wissenschaftlichen und dem allgemeinen Personal in einer zweistündigen Veranstaltung am 10. Juni 2015 die Möglichkeit, sich bei den Kundenbetreuerinnen Frau Stockinger und Frau Heilinger über diese Betriebspension (so genannte„zweite Säule“ der Altersversorgung) näher zu informieren. Davon wurde in einer regen Diskussion mit zahlreichen Fragen ausgiebig Gebrauch gemacht.

Genauer erklärt wurde dabei ua das von den Betriebsräten für die WU-Mitarbeiter/innen ausverhandelte Wahlmodell, wonach jede/r Mitarbeiter/in je nach persönlicher Situation zwischen zwei Modellen wählen kann:

  • Modell 1 sieht keinen erhöhten Risikoschutz für Berufsunfähigkeit (aber dementsprechend etwas höhere Leistungen der Alterspension) vor;

  • Modell 2 inkludiert einen erhöhten Risikoschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie höhere Hinterbliebenenleistungen (also Witwen- und Waisenpensionen).

Weiters sieht der WU-Pensionskassenvertrag im Rahmen des „Lebensphasenmodells“ eine Wahlmöglichkeit auch bei der Veranlagung vor.Hier kann man sich je nach Lebenslage und persönlicher Risikobereitschaft für eines von drei Veranlagungsmodellen entscheiden. Dabei ist der bis zu dreimalige Wechsel möglich.

An dieser Altersversorgung kann man sich als WU-Arbeitnehmer/in durch freiwillige AN-Beiträge („Eigenbeträge“) auch selbst beteiligen. Die Höhe dieser Beiträge kann zwischen einigen Beitragsätzen gewählt werden, die bestimmten Prozentsätze des Arbeitgeberbeitrags entsprechen.  Hervorgehoben wurde, dass man die Eigenbeträge später wieder reduzieren, einstellen oder auch erhöhen kann. Eine vorzeitige Auszahlung ist allerdings nicht möglich.

Schließlich war noch Näheres über die schriftliche jährlich zugesendete Beitrags- und Leistungsinformation (Kontonachricht) und das „Wann“ und „Wie“ der Auszahlung zu erfahren. Dabei hob Frau Stockinger hervor, dass man – auch und gerade nach der Beendigung des Arbeitsvertrages mit der WU – der VALIDA stets die aktuelle Adresse mitteilen sollte. Sonst kann es zu Schwierigkeiten mit der Auszahlung des angesparten Betrages bzw der Pension an die anspruchsberechtigte Person kommen.

Vorgestellt wurde die ab September 2015 zuständige Kundenbetreuerin Frau Eva Heilinger (eva.heilinger@valida.at), die für weitere Fragen gerne zur Verfügung steht.

Weitere nützliche Informationen findet Ihr unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/workscouncilacademic/arbeitsschwerpunkte/betriebliche-pensions-und-mitarbeiterinnenvorsorge/ mit einem Link zu den Folien der Veranstaltung.

 

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