Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Aktuelles aus den BR-Sitzungen

  • Serviceteam "Informationssicherheit"

  • Code of Conduct

    • Urheberrechtliche Fragen

    • Sexuelle Belästigung

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Ein Thema, dass uns auch in den letzten Wochen begleitet hat und begleiten wird, ist das Thema „Informationssicherheit“.  Hier wurde vor kurzem von der WU ein neues Serviceteam „Informationssicherheit“ eingerichtet. Ziel dieses Teams ist es, organisatorische Regelungen an die Änderungen der Datenschutz-/Informationssicherheitsregelungen anzupassen und als erstes Ergebnis werden wir in den nächsten Tagen eine Richtlinie zur Klassifizierung von Daten in Bezug auf Vertraulichkeit erhalten, die uns Hilfestellungen für die Einstufung unserer „Alltagsdaten“ geben soll. Es wird jedoch nicht nur bei solchen Papieren bleiben, sondern ab Herbst wird es dazu zielgruppenorientierte Awareness-Schulungen geben. Weitere Themen, die in den Bereich fallen, sind mögliche Orienterungshilfen für den Umgang der „Nutzung von Clouds-Services“ – dazu läuft gerade eine aktuelle Befragung von IT –Services – oder auch das Abwägen des Einsatzes von Verschlüsselungen.

 

Im Frühling 2015 wurden uns vom Rektorat auch der von Ihnen neu gestaltete Code of Conduct zur Stellungnahme übermittelt.  Dieser neugestaltete Code of Conduct wurde auch aktuell im Senat behandelt und wird in nächster Zukunft veröffentlicht.

Als BR-Gruppe haben wir hier keine redaktionelle Anmerkungen gemacht – es ist eine Willensbekundung des Rektorat. Wir sehen insbesondere in den Bereichen

  • Beziehung zwischen Führungskräften und MitarbeiterInnen

  • Sexuelle Belästigung

  • Datenschutz/geistiges Eigentum oder auch

  • Nebenbeschäftigung

die getätigten Formulierungen als sehr vage an und fordern in diesen Bereichen die Erarbeitung klarer Orientierungshilfen.

 

Unsere aktuelle Beschäftigung mit den

urheberrechtlichen

Fragen

hat gezeigt, dass sich gerade im Umgang mit geistigen Eigentum hier ein Feld bietet, in dem wir an der WU noch einen aktiven Diskussionsprozess führen sollten.

 

Beim Umgang mit dem sehr sensiblen Thema

„sexuelle Belästigung“

wiederum reichen aus unserer Sicht nicht nur die Absichtserklärungen, sondern gerade im Umgang mit diesem Bereich ist Aufklärung über rechtliche Regelungen wie auch über mögliche individuellen Handlungsstrategien wesentlich. All diese Aufklärung ist entsprechend von vertrauensbildende Maßnahmen zu begleiten – und vor allem braucht es aus unserer Sicht Anlaufstellen, die möglichen Betroffenen hier Erstberatungen zur Verfügung stellen.

 

So wie in dem gerade genannten Bereich, ist uns als Betriebsrat bei den Themen des Code of Coducts viel wichtiger, die gelebte Praxis ein Stück weit auszuleuchten und mitzugestalten – und in diesem Sinn bringt dieses neugestaltete Papier natürlich auch aus Sicht des wissenschaftlichen Betriebsrat interessante Impulse.

 

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