Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Erhebung des "COVID-19-Status"

Covid19_Status

Derzeit erhebt das Rektorat der WU Wien den „COVID-19-Status“ der Beschäftigten. Die Betriebsräte der WU wurden darüber im Vorfeld zwar informiert, waren in die nähere Ausgestaltung der Erhebung aber nicht eingebunden.

Aus Sicht der Belegschaftsvertretung ist die Kontrolle der an der WU schon seit längerem geltenden 2,5G-Verpflichtung sehr wichtig, dient sie doch der Sicherstellung, dass ein gemeinsames Arbeiten am Campus relativ gefahrlos in Bezug auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus möglich ist. Aus diesem Grund geben wohl auch die Lehrenden der WU seit Wochen ihr Bestes, gemeinsam mit dem Sicherheitspersonal, das die zentralen Kontrollen vor einigen Lehrgebäuden übernimmt, die Einhaltung der 2,5G-Regel durch die Studierenden zu überprüfen. Im Zuge der Kontrollen der Studierenden wurden die Lehrenden der WU mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es verboten sei, Aufzeichnungen darüber zu führen, welchen G-Status (grün/rot) Studierende erfüllen und welche Art des G-Nachweises (geimpft/ genesen/ getestet) gegenüber wem wann erbracht werden. Selbst bei einer vollimmunisierten Studierendengruppe sei jedes Mal aufs Neue eine Kontrolle durchzuführen. Die derzeit laufende Erhebung unter den Mitarbeitenden ist da etwas weniger zurückhaltend. Es wird nicht bloß die Einhaltung der 2,5G-Verpflichtung (G-Status) kontrolliert, sondern die zahlenmäßige Verteilung der geimpften, genesenen und getesteten Mitarbeiter*innen erhoben (nach Art des vorgelegten G-Nachweises). Für eine Kontrolle der Einhaltung der geltenden 2,5G-Regelung i.e.S. ist eine derart detaillierte Erhebung wohl nicht erforderlich.

In der Datenschutzerklärung, die allen Mitarbeitenden zugehen soll, wird darauf hingewiesen, dass keine Erhebung des Impfstatus einzelner Personen bezweckt ist. Gleichzeitig wird erwähnt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. eine gesamte Einheit ist geimpft oder eine Einheit hat sehr wenige Mitarbeitende) auch aus den an die Personalabteilung zu übermittelnden anonymen „Stricherllisten“ möglich ist, Rückschlüsse auf den G-Status einzelner Personen zu ziehen. Dies wohl v.a. auch deshalb, weil die laufende Aufzeichnung nach Beschäftigten des allgemeinen und des wissenschaftlichen Personals aufgliedert. Eine derart detaillierte Darstellung der Belegschaft, über den G-Status hinaus, ist sicherlich von Interesse. Ob die gewählte Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt allerdings datenschutzrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung von sensiblen (Gesundheits-)Daten entspricht, darf zumindest hinterfragt werden.

Da die Erhebung allerdings schon läuft, möchten wir gerne auf einige Punkte besonders hinweisen. Ist keine persönliche Kontrolle vor Ort durch die Führungskraft oder durch die dazu von der Führungskraft eingeteilten Person möglich, empfehlen wir dringend, etwaige Zertifikate nicht per Mail oder gar per Teams zu übermitteln (auch nicht in Ausnahmefällen). Geeigneter und mit dem Datenschutz eher vereinbar ist etwa ein kurzer Videoanruf per Teams oder Zoom, in dem der jeweilige Nachweis (z.B. ein digitales Zertifikat) in die Kamera gehalten wird. Im besten Fall werden alle digitalen Zertifikate unter Anwendung der Greencheck-App geprüft (auch in einem solchen Videoanruf). Der jeweilige G-Status bzw. die Art des Nachweises muss danach ausnahmslos in die anonyme „Stricherlliste“ eingetragen werden und darf auf keinen Fall direkt in der Namensliste vermerkt werden. Aus Gründen des Vertrauensprinzips sollten auch die Führungskräfte, und die von diesen mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter*innen, ihren jeweiligen G-Status und die Art des Nachweises gegenüber einer anderen Person nachweisen, die dann den entsprechenden Eintrag in die „Stricherlliste“ vornimmt.

Aus der Belegschaft haben uns schon einige kritische Stimmen erreicht, die in der laufenden Erhebung eine undurchsichtige Vermischung aus zulässiger Kontrolle (G-Status) und als fragwürdig empfundener Erhebung von sensiblen Gesundheitsdaten (nach Art des Nachweises) sehen. Auch diese Sorgen wollten wir an dieser Stelle angesprochen und weitergegeben wissen.

Interessant wird im Anschluss an die „COVID-19-Status“-Erhebung auch sein, welche Schlüsse daraus gezogen werden. Da im Vorfeld und in der Datenschutzerklärung kein präziser Verwendungszusammenhang in Bezug auf konkrete Maßnahmen (etwa Schwellenwerte) definiert wurde, ist derzeit nicht klar, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden wird. Wir werden uns dazu jedenfalls weiter mit dem Rektorat austauschen. Um künftig wichtige Entscheidungsgrundlagen regelmäßig erheben zu können (etwa den Impfstatus, auch hinsichtlich der 3. Impfung), sollte unter Einbeziehung der Betriebsräte und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, ein geeignetes Erhebungsinstrument für die WU entwickelt werden.

12.11.2021

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