Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Wie geht es im Herbst mit oder trotz Covid-19 weiter?
Wien ist kürzlich als „orange“ Region eingestuft worden. Die Infektionszahlen steigen deutlich. Daher ist es wichtig zu sehen, wie es mit dem Arbeitsleben, speziell auch mit der Lehre, an der WU weitergeht. Anpassungen im Krisenmanagement, grundlegende Planungen in der Lehre und auch Klarstellungen im Umgang mit Verdachtsfällen sind erfolgt.
Das Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat seine Empfehlungen in dem Dokument „Covid-19: Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb. Empfehlungen für Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten“ zusammengefasst. Im Kern orientiert sich das Dokument am Ampelsystem von grün, gelb, orange und rot. Bei der Umsetzung haben die Universitäten allerdings einen erheblichen Spielraum. Im Zuge der Verwirrungen rund um die „allgemeine Corona-Ampel“ hat der zuständige Minister, Heinz Faßmann, außerdem klargestellt, dass die Universitäten – auch bei Orangefärbung einiger Standorte – ihre bisherigen Planungen für die Lehre vorerst beibehalten können. Zu Fragen des Gesundheitsschutzes von ArbeitnehmerInnen im Hochschulbereich ist in dem Dokument, abgesehen von allgemeinen Verhaltensregeln, nichts zu finden.
Damit sind wesentliche Entscheidungen an die Universitätsleitungen delegiert. Hinsichtlich der Arbeitssituation der Beschäftigten an der WU hat die Rektorin der WU, Edeltraut Hanappi-Egger, am 17. September alle Führungskräfte gebeten, wenn möglich mit den MitarbeiterInnen ab 21. September Home Office zu vereinbaren. Dieser allgemeine Rahmen für Home Office in höheren Risikostufen, also auch bei Orange, findet sich allerdings erst im Anschluss an die Ausführungen zum Home Office für Risikogruppen (Details dazu finden sich hier).
Am Plan B für die Lehre, der frühzeitig vorbereitet wurde, wird laut diesem Schreiben festgehalten. Er sieht eine Mischung aus Distanzlehre, Hybridlehre und Rotationspräsenzlehre vor. Den Lehrenden ist angesichts der steigenden Infektionszahlen ein Umstieg auf Distanzlehre bis zum 15. September ermöglicht worden. Damit sind sowohl Planungssicherheit wie auch eine gewisse Flexibilität angesichts sehr unsicherer Umstände gewährleistet worden. Für die Distanzlehre sind neben der Verwendung von MS Teams neue technische Möglichkeiten in Form von Zoom vorbereitet worden. In Gesprächen mit dem Rektorat hatte sich der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal für eine gewisse Diversität hinsichtlich der technischen Basis digitaler Lehroptionen über MS Teams hinaus eingesetzt. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung, die Datenschutz gewährleistet, ist inzwischen ausgehandelt und harrt nur mehr der Unterschrift aller Beteiligten. In den Hörsälen sind Nachrüstungen mit Kameras vorgenommen worden. Für die Präsenzlehre gibt es Anleitungen zum Epidemiemanagement, wie zB die Vergabe fixer Sitzplätze während der gesamten Lehrveranstaltung. Auch sind im Hörsaalgebäude Ein- und Ausgänge extra markiert. Weitere, konkretere Regelungen für Präsenzlehre wurden für die kommenden Tage angekündigt. Wünschenswert wäre ein umfassenderes Konzept zum Gesundheitsschutz von WissenschaftlerInnen und Studierenden, das sowohl infrastrukturelle Vorkehrungen wie auch Verhaltensregeln umfassen sollte. Gerade die Verhaltensregeln sollten klar und frühzeitig kommuniziert werden.
Von der Universitätsleitung wurde auch ein WU-Corona-Handbuch in Aussicht gestellt, in dem Maßnahmen und Verhaltensregeln für die Arbeit am Campus, die Lehre sowie für Veranstaltungen am Campus enthalten sein werden. Dieses Vorhaben wird sehr positiv gesehen und eine Veröffentlichung mit Ungeduld erwartet, wobei natürlich Verständnis besteht, dass die Ausformulierung so eines Handbuches dank der Verwirrungen rund um die „allgemeine Corona-Ampel“ kein einfaches Unterfangen ist. Zu hoffen ist aber, dass sich das angekündigte Handbuch nicht in den am 17.9.2020 versendeten Hinweisen zum Homeoffice ab dem 21.9.2020 bzw. den Hinweisen auf den Covid-Info-Seiten im Intranet erschöpft.
Nachdem bei vereinzelten Anlassfällen im Sommer die Informationspolitik im Haus noch nicht ganz eindeutig ersichtlich war, stellen die Ausführungen in den FAQs (Informationsseiten zu Covid-19 im WU-Intranet) nunmehr klar, wer in welcher Form im Verdachtsfall bzw. im Fall einer Infektion informiert werden muss. So sind bereits bei einem bloßen Verdachtsfall (d.h. der/die Mitarbeiter(in) weist Symptome einer Covid-Erkrankung auf) alle MitarbeiterInnen der betreffenden organisatorischen Einheit unter Nennung der Person zu informieren. Darüber hinaus werden alle anderen Führungskräfte des Gebäudes und des Departments bzw. der Dienstleistungseinrichtung ohne Nennung der konkreten Person darüber informiert, dass „in der Abteilung XY ein Verdachtsfall besteht". Liegt ein bestätigter Fall vor, werden alle MitarbeiterInnen der organisatorischen Einheit unter Nennung der Person, alle anderen MitarbeiterInnen des Gebäudes und des Departments bzw. der Dienstleistungseinrichtung ohne Nennung der konkreten Person darüber informiert, dass „in der Abteilung XY ein bestätigter Covid19-Fall besteht". Hatte jemand Kontakte zur betroffenen Einheit, erfolgt eine namentliche Offenlegung auch außerhalb der betreffenden Einheit.
Weiters gibt es erfreulicherweise bereits jetzt klare Regelungen, wann wer im Verdachtsfall bzw. im Fall eines bestätigten Falls in der eigenen Einheit ins Home Office geht. So gehen beim Verdacht einer Erkrankung bis zur Klarstellung ob eine Infektion vorliegt oder nicht jene Personen ins Home Office, die mit dem Verdachtsfall in den letzten 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn bzw. Probeentnahme persönlichen Kontakt hatten. Bestätigt sich der Verdacht einer Erkrankung, geht die gesamte Einheit für zehn Tage ins Home Office, außer jene MitarbeiterInnen, die innerhalb der letzten 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn bzw. Probeentnahme keinen Kontakt hatten. Liegen mehrere Erkrankungen vor, gilt Homeoffice jedenfalls für die gesamte betroffene Einheit, unter der jeweils die kleinste akademische Einheit im Department verstanden wird.
Um die besonderen Herausforderungen der Corona-Krise für die WU weiterhin gut zu meistern, hat das Rektorat auch zugesagt, die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den beiden Betriebsräten zu intensivieren. So wird es ab Oktober regelmäßige Covid-19-Besprechungen geben bzw. sind beide Betriebsräte auch eingeladen worden, einem erweiterten Krisenstab anzugehören, wobei dieser erweiterte Krisenstab noch nicht mit seiner Arbeit begonnen hat. Gerne nimmt der wissBR diese Möglichkeiten wahr, um damit auch die aus der Belegschaft an uns herangetragenen Fragen und Sorgen unmittelbar mit der WU-Führung besprechen zu können.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch gerne auf das von der Rektorin angekündigte Town Hall Meeting am Dienstag, den 22.9.2020 aufmerksam machen, bei dem das gesamte Rektorat für Fragen aus der Belegschaft zur Verfügung stehen will.
22.09.2020