Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Mobiles Arbeiten an der WU - everywhere and everytime?
Telearbeit, Homeoffice, Work@Home – Arbeitsformen, die zwar schon seit Jahren Thema sind, aber erst jetzt immer stärker in den Fokus der Gestaltung von Arbeitsprozessen gerückt sind.
In den Diskussionen werden viele Pro-Argumente ins Treffen geführt, wie erhöhte Flexibilität, Ausweichen von Stausituationen, bessere Work-Life-Balance, etc. Auf der anderen Seite finden sich auch warnende Stimmen, die darauf hinweisen, dass nicht alle Aufgaben für so eine Art der Arbeit geeignet sind, der Ad hoc-Austausch zwischen KollegInnen entfällt und damit auch das Gefüge und das Vertrauen in einer Arbeitsgruppe darunter leiden kann.
Die Liste der Argumente pro und contra ließe sich natürlich noch verlängern. Egal zu welcher Gruppe wir uns vor Corona gezählt haben, ab Mitte März 2020 waren wir alle gefordert, unsere Arbeitsweisen und -orte an ein Arbeiten abseits unserer Büroräumlichkeiten anzupassen. In einigen Bereichen an der WU wurde diese Arbeitsweise noch über den Sommer weiter aufrechterhalten und aufgrund der derzeitigen Entwicklung der allgemeinen Infektionslage wird es auch noch in den kommenden Wochen und vielleicht auch Monaten eine wesentliche Arbeitsweise sein.
Auch wenn wir am Campus in vielen Bereichen fast ideale bauliche Gegebenheiten und sehr gut ausgestaltete Arbeitsplätze haben, werden die Erfahrungen aus der Corona-Zeit nachwirken und es wird viele von uns geben, die die in den letzten Wochen und Monaten getroffenen Vorkehrungen auch danach nutzen wollen.
Für die Gruppe des allgemeinen Personals wurde hier ein großer Schritt getätigt und eine neue „Policy“zu„Mobilem Arbeiten“ entwickelt. Der Einführung und Ausgestaltung dieser „Policy“ ist ein längerer Diskussionsprozess zwischen dem Rektorat, verschiedensten Dienstleistungseinrichtungen, wie Personalabteilung und IT-Service sowie dem Betriebsrat des allgemeinen Personals vorausgegangen. Dieser Prozess wurde im Herbst 2019 vertieft. Corona hat zwar eine Unterbrechung bewirkt, die Erfahrungen des Frühlings 2020 führten dann aber im Frühsommer zu einer Intensivierung der Gespräche und über den Sommer wurden die Regelungen und Rahmenbedingungen soweit konkretisiert, dass das Rektorat beschlossen hat, trotz der geltenden Covid-19-Ausnahmeregelungen auch jetzt schon die zukünftigen – auch außerhalb von Krisenzeiten geltenden – Regelungen mit einer Gültigkeit ab 1.10.2020 einzuführen. Damit kann entweder jetzt schon eine auf Dauer bestehende Regelung getroffen werden und/oder ein fließender Übergang in eine „Normalzeit“ geschaffen werden.
Diese „Policy“ regelt nur die Rahmenbedingungen und wesentlich ist zu betonen, dass die KollegInnen des allgemeinen Personals daraus keinen Rechtsanspruch ableiten können. Vielmehr bedarf es eines Aushandlungsprozesses mit der zuständigen Führungskraft. Von Seiten der Personalabteilung werden das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe Policy und/oder Checkliste) geprüft und erst danach kann die Regelung gestartet werden. Soweit in aller Kürze eine Zusammenfassung der neuen Regelung – die KollegInnen der Personalabteilung, aber vor allem auch die KollegInnen des Schwesterbetriebsrats des allgemeinen Personals beraten gerne bei der Ausgestaltung von Detailfragen.
Für uns als wissenschaftlicher Betriebsrat stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwiefern die Einführung dieser neuen Arbeitspolitik Konsequenzen für uns als WissenschafterInnen hat und dabei sehen wir unterschiedliche Berührungspunkte. Arbeiten als WissenschafterIn an der WU hatte auch bisher viele Elemente von mobilem Arbeiten. Die Regelungen zur Arbeitszeit von WissenschafterInnen haben bis jetzt schon sehr viel Flexibilität ermöglicht. Bzgl. des Arbeitsorts ist das allerdings etwas differenzierter zu sehen. Die Ortsbindung an die WU ist derzeit nur in Arbeitsverträgen für ProfessorInnen, Assozierte ProfessorInnen und Univ-/VertragsdozentInnen teilweise außer Kraft gesetzt. Wir haben aber gerade im Forschungskontext zu Erhebungen, Besprechungen oder Präsentationen von Forschungsergebnissen viele Reisebewegungen, die außerhalb unseres Arbeitsplatzes an der WU erfolgen. Im Lehrbereich löst sich durch die neuen digitalen Lehrformen (z.B. Blended / Seamless Learning) ebenfalls die Ortsbindung an die Lehrräume der WU auf. Diese Überlegungen werden wir in den im Herbst geplanten Start des Diskussionsprozesses zu „New Work“ einspielen.
Wir erwarten auch, dass die Umsetzung der Politik Mobiles Arbeiten für die Führungskräfte akademischer Einheiten neue Herausforderungen mit sich bringen werden. Für diese Herausforderungen gibt es von Seiten der Personal- und der neu geschaffenen Organisationsentwicklungseinheit Angebote – realistischer Weise wird wohl erst nach der COVID-19-Ausnahmesituation ausreichend Zeit und Energie bestehen, solche umfassenderen Prozesse anzugehen.
Wir wünschen uns an der Stelle, dass die Grundzüge dieser Politik auch für das wissenschaftliche Personal der WU ausgeweitet werden, denn mit Blick auf Regelungen zu Arbeitsorten oder technischen Voraussetzungen bis hin zur Handhabe von Datensicherheit wäre eine Zusammenfassung der entsprechenden Rahmenbedingungen für Mobiles Arbeiten des wissenschaftlichen Personals zielführend.
22.09.2020