Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Außerordentliche Corona-bedingte Vertragsverlängerungsoptionen

Vertragsverlängerung

Auf Drängen sowohl der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) als auch der Universitätsleitungen ist jetzt durch § 109 Abs 6 Universitätsgesetz auch die Möglichkeit zur außerordentlichen Vertragsverlängerungen von globalbudgetfinanzierten befristeten Verträgen von UniversitätsmitarbeiterInnen geschaffen worden, wenn die Erbringung von Qualifikationsleistungen durch die Covid-19 bedingten Maßnahmen zeitweilige verhindert worden ist.

Die Maßnahme bezieht sich vor allem auf Praedocs, Postdocs Non-Tenure Track sowie Postdocs mit Qualifizierungs- bzw. Entwicklungsvereinbarung. Die Vertragsverlängerung ist dann möglich, wenn die Erbringung von Leistungen behindert wurde, die zur Erbringung einer Qualifikation (Doktorat oder Habilitation) oder Karrierestufe (Qualifizierungs- bzw. Entwicklungsvereinbarung) erforderlich war. Eine Vertragsverlängerung ist nur möglich, wenn am Stichtag (16. März) die zweite Hälfte der Vertragslaufzeit erreicht war. Zudem darf das Globalbudget nicht zusätzlich belastet werden.

Die Verlängerungsdauer würde typischerweise 2-4 Monate betragen und ist im Einzelfall zu begründen. Anträge auf Verlängerung (oder Neuabschluss) von Verträgen können unter Berücksichtigung dieser Bedingungen bis zum 31. Dezember 2020 formlos in der Personalabteilung (stefan.baier@wu.ac.at oder suzana.pejic@wu.ac.at) beantragt werden. Eine Vertragsverlängerung (bzw. ein Neuabschluss) ist gemäß dem Gesetz bis zum 30. September 2021 nur einmal möglich.

22.09.2020

zurück zur Übersicht