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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Steuern sparen über den Weg der Arbeitnehmer*innenveranlagung

ANV

Ab sofort ist es möglich für das Jahr 2024 die Arbeitnehmer*innenveranlagung (ANV) einzubringen. Welche Vorteile damit verbunden sein können, wie über diesen Weg Steuern gespart werden können und was dafür zu tun ist, erfahren Sie in der folgenden Informationsveranstaltung bzw. auf den folgenden Informationsseiten:

  • Die Arbeiterkammer Wien veranstaltet am 25. März 2025 um 15 Uhr für Mitarbeitende österreichischer Universitäten eine Online-Informationsveranstaltung zum Thema Arbeiternehmer*innenveranlagung. Dabei wird erläutert, wie die ANV eingebracht werden kann, wann diese verpflichtend ist und welche steuerlichen Begünstigungen im Zuge der ANV berücksichtigt werden können. Weitere Infos zur Veranstaltung finden sich hier.

  • Für alle, die am 25. März keine Zeit haben an der Informationsveranstaltung teilzunehmen, finden sich die wesentlichsten Infos zur ANV auch in einer eigenen Broschüre der Arbeiterkammer bzw. in einem von der Arbeiterkammer zur Verfügung gestellten Youtube-Video.

  • Eine detaillierte Nachlese der Regelungen rund um die ANV findet sich auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen im Steuerbuch.

  • Spezifische Hinweise zur ANV wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen haben wir als Betriebsrat letztes Jahr in einem BR-Info-Beitrag zusammengetragen. Diese sind weiter aktuell und können hier nachgelesen werden.

Fragen zu diesem Thema können auch an den wissenschaftlichen Betriebsrat unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at gestellt werden.  

06.03.2025

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