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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Remuneration der externen Lektor*innen endlich erhöht!

Vergütung

Wer an der WU als externe*r Lektor*in tätig ist, kann das auf Basis eines Arbeitsvertrags oder eines freien Dienstvertrags sein. Entscheidend ist, ob neben der Lehrtätigkeit an der WU noch einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, bei der ein Einkommen von mindestens 60 % der Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG erzielt wird. Nur wer diese Einkommensgrenze erreicht bzw überschreitet, darf auf Basis eines freien Dienstvertrags als externe*r Lektor*in beschäftigt werden (vgl § 100 Abs 4 Z 3 UG).

Im Unterschied zu externen Lektor*innen mit einem Arbeitsvertrag unterliegen externe Lektor*innen mit einem freien Dienstvertrag nicht dem Universitäten-Kollektivvertrag. Dies hat zur Folge, dass die Vergütungen für diese externen Lektor*innen seit vielen Jahren nicht valorisiert wurden. Mit Beginn des kommenden Sommersemesters kommt es nun aber endlich zu einer auch vom wissBR seit langem geforderten Erhöhung der Vergütungen für freie Dienstnehmer*innen um 15 %. Für eine Semesterwochenstunde gebührt daher statt bisher € 1.435,30 pro Semester (grundsätzlich aufgeteilt auf sechs gleich hohe Monatsbezüge) künftig € 1.650,50 pro Semester. Auch wenn damit die Inflation der letzten Jahre nicht gänzlich ausgeglichen wird, darf diese Erhöhung dennoch als Zeichen der Wertschätzung für diese in der Lehre vielerorts unverzichtbaren Lehrenden angesehen werden.

06.03.2025

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