Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Universitäts-Kollektivvertrag
Auch diesen Herbst stehen wieder die jährlichen Gehaltsverhandlungen für die vom Universitäts-Kollektivvertrag erfassten Universitäts-MitarbeiterInnen an. Der Start ist für Ende November angesetzt und das Ergebnis, das sich bisher an den Gehaltsabschlüssen für die BeamtInnen orientiert hat, ist für Mitte Dezember avisiert. Bei den BeamtInnen wurde Mitte November eine Gehaltserhöhung von 2,33% zwischen der Regierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vereinbart (Gehaltstabellen 2018). Damit liegt dieser Abschluss, der für die alten Dienstverträge gilt, etwas oberhalb der Inflationsrate. Wir hoffen, dass die Kollektivvertragsparteien für die Universitäten trotz der gegebenen Unsicherheiten bzgl. der Universitätsfinanzierung hier den Mut haben, endlich wieder einmal angemessene Abschlüsse zu erreichen.
Kollektivverträge finden sich aktuell aus verschiedenen Gründen in der öffentlichen Debatte. Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Blick auf den Universitäts-Kollektivvertrag zu werfen:
Dieser Vertrag ist mit 1.10.2009 in Kraft getreten und hat seit damals die eine oder andere Ergänzung erfahren. Ausverhandelt wurden und werden die Kollektivvertragsinhalte auf Seiten der ArbeitgeberInnen vom Dachverband der Universitäten, eine im UG 2002 vorgesehene Interessenvertretung, die auch die so genannte Kollektivvertragsfähigkeit hat, also das Recht und die Befugnis besitzt, Kollektivverträge mit der zuständigen kollektivvertragsfähigen Interessenvertretung auf ArbeitnehmerInnen-Seite abzuschließen.
Als VertreterInnen des Dachverbands der Universitäten tritt bei den Kollektivvertragsverhandlungen ein Team aus RektorInnen und VizerektorInnen in Erscheinung. Auf Seite der ArbeitnehmerInnen der Universitäten fungiert die Gewerkschaft öffentlicher Dienst als die kollektivvertragsfähige Vertretung. Konkret setzt sich das entsprechende Verhandlungsteam aus Mitgliedern des GÖD-Präsidiums, der Bundesvertretung 13 (diese vertritt die HochschullehrerInnen) sowie der Bundesvertretung 16 (diese vertritt das allgemeine Personal an Universitäten) zusammen. In diesen beiden Bundesvertretungen sind zumeist erfahrene Universitäts-Betriebsräte aktiv.
Am Verhandlungstisch treffen also auf beiden Seiten sachkundige VertreterInnen aufeinander, die sich auch von Arbeits- bzw UniversitätsrechtsexpertInnen beraten lassen.
Wichtigster Inhalt der jährlich stattfindenden KV-Verhandlungen ist die Anpassung der Gehälter an die Teuerungsrate (Valorisierung der Gehälter). Das heurige Ziel der Gehaltsverhandlungen ist das Erreichen einer deutlichen Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter (die an der WU zumeist auch die tatsächlich bezahlten Ist-Gehälter darstellen). Eine Orientierungsmarke dürfte hierfür der Abschluss für den öffentlichen Dienst darstellen.
Diese Verhandlungen sind vor allem auf Seiten der ArbeitnehmerInnen-Vertretung keine leichte Angelegenheit, da aus sehr vielfältigen Gründen unter den HochschullehrerInnen und MitarbeiterInnen an Universitäten relativ wenige Gewerkschaftsmitglieder zu finden sind. Die daraus resultierende geringe gewerkschaftliche Organisationsdichte stärkt dem Verhandlungsteam der ArbeitnehmerInnen nicht gerade den Rücken. Das ist insofern bedauerlich, als die bei den Kollektivvertragsverhandlungen erzielten Ergebnisse aufgrund der gesetzesgleichen Wirkung des Kollektivvertrags unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitsbedingungen aller vom Kollektivvertrag erfassten Universitäts-MitarbeiterInnen haben.
Wir wünschen an der Stelle den VerhandlerInnen eine gute Gesprächsbasis und hoffen auf einen vernünftigen Abschluss der Verhandlungen. Spätestens nach Abschluss der heurigen Verhandlungen, die auch im Schatten der noch immer nicht geklärten zukünftigen Universitätsfinanzierung stehen, werden wir an dieser Stelle wieder zu diesem Thema berichten.
04.12.2017