Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Nachlese zur Infoveranstaltung "Valida Pensionskasse"
Zum Thema Pensionsvorsorge hat jede/r von uns ein unterschiedliches Nahverhältnis. Für KV-MitarbeiterInnen gibt es neben der gesetzlichen auch eine betriebliche Pensionsvorsorge, in die von der Arbeitgeberin WU monatlich Beiträge einbezahlt werden.
Das ist mit Blick auf die finanzielle Absicherung im Alter ein wichtiger Beitrag, wobei es hier doch einige Überlegungen schon im aktiven Dienststand zu beachten gilt. Denn die Regelungen dieser betrieblichen Pensionskassenbeiträge haben je nach Lebenssituation unterschiedliche Relevanz. Es gibt darüber hinaus einige Wahlmöglichkeiten, die der/die ArbeitnehmerIn treffen kann, wobei es hier nur schwer eine „beste“ Lösung für jede/n gibt, sondern vielmehr jede/r individuell beurteilen sollte, welche Optionen für sie/ihn ideal sind.
In regelmäßigen Abständen organisieren die beiden Betriebsratsgruppen gemeinsam mit den KollegInnen der Personalverrechnung dazu auch eine Informationsveranstaltung. Am 21. November 2018 war es wieder einmal so weit und Frau Mag. O´Connor von der Valida Pensionskasse konnte allen Anwesenden im Rahmen eines informativen Vortrags einen Überblick über die möglichen Leistungen und Optionen geben sowie ausführlich auf individuelle Fragen eingehen.
Wir wollen an dieser Stelle kurz auf die wichtigsten Leitfragen eingehen und möchten außerdem auch darauf hinweisen, dass Sie hier ausführliche Informationen zu den aktuellen Optionen finden. Diese Informationen sind auch in englischer Sprache verfügbar.
Was ist für den/die einzelne ArbeitnehmerIn zu beachten?
Relevant werden die Beitragsleistungen ab einer Vertragsdauer von mehr als 2 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie in die Pensionskasse einbezogen. Es gibt prinzipiell zwei Modelle des Risikoschutzes, zwischen denen der/die Einzelnen wählen kann. Diese Modelle unterscheiden sich u.a. in der Höhe der Leistungen, wobei das Modell mit erhöhtem Risikoschutz höhere Leistungen für Hinterbliebene und im Fall der Berufsunfähigkeit vorsieht, zu Lasten einer geringeren Alterspension. Hier ist zu Beginn eine Wahl zu treffen, die nicht mehr geändert werden kann. Wird keine Wahl getroffen, erfolgt eine Einreihung in Modell 1 (= Modell ohne erhöhten Risikoschutz).
Was und wann können Sie entscheiden?
Kurz vor der Einbeziehung in die Pensionskasse ist die erste Wahl zu treffen. Sie haben bis spätestens eine Woche vor Ihrer Einbeziehung schriftlich eine Entscheidung für eines der möglichen Modelle zu treffen. Neben der Wahl des Risikoschutzes ist dabei aber auch eine Entscheidung über die Veranlagungsform zu treffen. Im Zuge des hier geltenden Lebensphasenmodells können Sie allerdings je nach Lebensphase bis zu drei Mal die Art der Veranlagung wechseln. Über die Zeit hinweg ändert sich bei manchen die individuelle Risikoneigung bzw. die Veranlagungshorizonte und somit können Sie hier im Zeitablauf Anpassungen vornehmen. Details zu diesen Optionen finden Sie hier.
Beachten Sie: Das gewählte Risikomodell kann nicht verändert werden. Wechsel der Veranlagungsform sind allerdings bis zu dreimal möglich.
Die Pensionskasse bietet außerdem Möglichkeiten zur Leistung von steuerlich begünstigten Eigenbeiträgen an. Es kann hier also eine Art Vermögensaufbau erfolgen, wobei auch das eine individuelle Entscheidung ist. Es erscheint zielführend sich dazu im Detail beraten zu lassen.
Was ist insbesondere bei Dienstbeendigung und/oder Pensionsantritt zu beachten?
Da viele KollegInnen im wissenschaftlichen Bereich einen befristeten Vertrag haben, erscheinen uns diese Informationen besonders wichtig:
Die Pensionskasse bekommt die Informationen zum Austritt von der WU übermittelt, jedoch sind Sie dafür verantwortlich, dass die Pensionskasse ihre aktuellen Kontaktdaten hat.
Beachten Sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses daher, dass Sie auch die Pensionskasse über etwaige Adressänderungen informieren, damit Sie hier jederzeit über Ihre Leistungsansprüche informiert werden.
Je nach Änderung Ihrer beruflichen Situation ist abzuklären, ob die Möglichkeit einer Abfindung (= vorzeitige Auszahlung der Leistungsansprüche) besteht bzw. inwieweit Leistungsansprüche in andere Pensionskassen übertragen werden können. Auch das ist jeweils im Individualfall zu prüfen.
Wo bekomme ich Beratung?
Die KollegInnen der Personalverrechnung sind sehr gute und kompetente erste AnsprechpartnerInnen. Bei Detailfragen raten wir Ihnen, sich direkt an die Kontaktpersonen der Valida-Pensionskasse zu wenden. Frau Mag. Bernadette O´Connor und Herr Manuel Mörth stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
19.12.2018