Garagenaufgang zwischen dem AD und D4 Gebäude

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Beratung

Ablauf einer Beratung

In erster Linie ist die Beratung aller Universitätsangehörigen das Anliegen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. In manchen Fällen übernimmt der AKG auch die rechtliche Vertretung in Gleichstellungsangelegenheiten. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.

Sie können unser Büro und auch jedes Arbeitskreismitglied sowohl als betroffene Person als auch als Zeug*in telefonisch, schriftlich oder per E-Mail kontaktieren. In weiterer Folge wird ein Erstgesprächstermin vereinbart, in dem abgeklärt werden kann, inwiefern der AKG Sie bei Ihren Anliegen unterstützen kann. 

Grundsätzlich gibt es die folgenden zwei Möglichkeiten, wie nach einem Erstgespräch verfahren werden kann:

  • Sie möchten nicht, dass der AKG in Ihrer Beschwerde aktiv werden soll. Dann dokumentieren wir Ihre Schilderung lediglich vertraulich und legen sie bei uns ab. 

  • Sie möchten, dass der AKG in Ihrer Beschwerde aktiv wird. Es können daraufhin z.B. Gespräche mit anderen Personen wie der Führungskraft oder dem*der Verursacher*in stattfinden.

Sollte im Erstgespräch klar werden, dass der AKG nicht direkt für Ihre Anliegen zuständig ist, unterstützen wir Sie gerne, eine passende Stelle mit Ihnen zu finden.