Garagenaufgang zwischen dem AD und D4 Gebäude

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Tätigkeitsbereiche

Aufgabe des vom Senat eingerichteten Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist es, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Daraus ergeben sich folgende Tätigkeitsbereiche:

Entgegennahme von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Universitätsangehöriger zu Fragen der Gleichstellung

In erster Linie ist die Beratung aller Universitätsangehörigen das Anliegen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. In manchen Fällen übernimmt der AKG auch die rechtliche Vertretung in Gleichstellungsangelegenheiten. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.

Beratung und Kontrolle von Universitätsorganen in Personalangelegenheiten

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wirkt in sämtlichen Personalangelegenheiten mit, die die Begründung, eine wesentliche Veränderung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses betreffen. Dazu gehören unter anderem die laufende Einbindung des AKG in Berufungsverfahren, Habilitationsverfahren, Auswahlverfahren für wissenschaftliches und allgemeines Universitätspersonal sowie die Mitwirkung beim Abschluss von Qualifizierungs- und Entwicklungsvereinbarungen, bei wesentlichen Verwendungsänderungen und der Betrauung mit Leitungsfunktionen.

Erarbeitung eines Frauenförderungsplans (FFP) und eines Gleichstellungsplans gemäß Universitätsgesetz 2002

Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen steht das Vorschlagsrecht bei der Erstellung des Frauenförderungsplans und des Gleichstellungsplans zu.
Frauenförderungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien, Gleichstellungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien (Satzung, Anhang 4 und 9)

Erarbeitung von Stellungnahmen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nimmt u. a. zu einschlägigen Fragen der Universitätsreform, der Universitätsorganisation, der Personalpolitik usw. Stellung. Auch in Angelegenheiten, die einzelne Universitätsangehörige betreffen, ist der AKG berechtigt, Stellungnahmen abzugeben, z. B. beim Abschluss von Qualifizierungsvereinbarungen für das wissenschaftliche Personal.

Teilnahme an der Bewertungskommission zur Bewertung der Stellen des allgemeinen Universitätspersonals

Ein*e vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nominierte*r Vertreter*in ist stimmberechtigtes Mitglied der Bewertungskommission der WU.

Kinderbetreuungsangelegenheiten

Auf Vorschlag des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen hat das Rektorat die WU Kinderbetreuungsbeauftragten zu bestellen. Diese beraten das Rektorat und die Universitätsangehörigen bei Fragen zu Kinderbetreuungspflichten.
Kinderbetreuung