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Masterstudium / Steuern und Rechnungslegung / Österreichischer Studienabschluss
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Schritt 1: Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Steuern und Rechnungs- legung ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Vorstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung. Folgende Kriterien müssen zusätzlich erfüllt sein:

  • Das Studium umfasst mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte (entspricht einem 3-jährigen Studium).

  • Im Rahmen des Studiums wurden Prüfungen in folgenden Bereichen abgelegt:  

    • Betriebswirtschaft/Volkswirtschaft im Umfang von 70 ECTS- Anrechnungspunkten ODER Rechtswissenschaft im Umfang von 90 ECTS- Anrechnungspunkten

    • Rechnungslegung im Umfang von 12 ECTS-Anrechnungspunkten

    • Steuerrecht im Umfang von 12 ECTS-Anrechnungspunkten, wobei sich zumindest 6 ECTS-Anrechnungspunkte auf das österreichische Steuerrecht beziehen müssen. Sofern ECTS-Anrechnungspunkte im Bereich Steuerrecht in nicht ausreichendem Umfang vorliegen, können diese durch Ergänzungsprüfungen erworben werden.

Deutschkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich sind. Den Nachweis darüber müssen Sie spätestens bei der Zulassung vorweisen.



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