Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Bilaterale Abkommen

Beglaubigungsrichtlinien

Aufgrund bilateraler Abkommen ist für Ihre Dokumente keine Beglaubigung notwendig. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Originaldokumente akzeptieren.

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit dem Originaldokument untrennbar verbunden werden.

Liste der in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher*innen