Wohnsitz anmelden

Alle Personen, die in Österreich eine Wohnung neu beziehen oder umziehen, müssen sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde an- bzw. abmelden.

Die Meldung dient der Erreichbarkeit per Post und sichert unterschiedliche Rechte z.B. das Wahlrecht für EU-Bürger.

Hotels und andere Unterkunftgeber sind für die Anmeldung ihrer Gäste verantwortlich.

Sie können sich bei jedem Wiener Meldeservice anmelden, unabhängig vom Wohnbezirk.

Adressen und Öffnungszeiten

Meldebestätigung

Meldeservice kurz zusammengefasst

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine kostenlose Meldebestätigung über den Wohnsitz.

EWR- und Schweizer Bürger*innen, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, benötigen zur Dokumentation ihres Niederlassungsrechtes eine Anmeldebescheinigung. Diese muss binnen vier Monaten ab der Einreise bei der örtlich zuständigen Niederlassungsbehörde beantragt werden. Die zuständige Behörde in Wien ist die MA35 (Magistrationsabteilung 35).

Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert und werden laufend aktualisiert. Die WU kann jedoch keine Gewährleistungen für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.