Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Stellenausbau an der WU - aktive Rekrutierungsmaßnahmen
Der Abschluss der Leistungsvereinbarungen hat für die WU viele neue Möglichkeiten gebracht. Über diese erweiterten Mittel und die Verteilung dieser Mittel auf die diversen Bereiche der WU hat es im ersten Halbjahr 2019 verschiedenste Diskussionsprozesse gegeben.
Die Ergebnisse der Zuteilung dieser neuen Stellen finden sich für die neuen Professuren im Entwicklungsplan der WU (Kapitel 6.5 und Anhang, Stand 1.6.2019) bzw. wurden die 15 neu dazukommenden Tenure-Track-Stellen in die Ergänzung zum PE-Plan integriert und diese Übersicht Anfang Juli im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Es ist geplant, dass diese Vielzahl an Stellen bis zum Sommer 2020 besetzt sein soll. Somit wird es in den kommenden Wochen und Monaten sehr intensive Rekrutierungsaktivitäten geben. Das ist eine tolle Gelegenheiten, hier in kurzer Zeit eine größere Zahl an zusätzlichem Personal zu gewinnen – gleichzeitig werden diese verstärkten Auswahlaktivitäten auch viele Ressourcen und Energien binden und uns im kommenden Jahr im Hinblick auf die Integration der neuen KollegInnen fordern.
Aus Sicht des Betriebsrats ist in diesen vor uns liegenden Auswahlprozessen Transparenz und Fairness ein wichtiges Anliegen und darauf sollte ein Augenmerk gelegt werden. Als Betriebsrat sind wir nicht sehr intensiv in diese Auswahlprozesse eingebunden. Wir werden erst im Stadium der Vertragsverhandlungen bzw. nach Abschluss der Arbeitsverträge involviert. Nichtsdestotrotz war und ist es für den wissenschaftlichen Betriebsrat ein wichtiges Anliegen, dass diese neuen Joboptionen auch für interne BewerberInnen offenstehen.
Andere Universitäten haben einen Teil ihrer neuen Stellen ausschließlich für interne BewerberInnen ausgeschrieben. Das Rektorat der WU hat diesen Schritt nicht in Erwägung gezogen. Jedoch wurde von Rektoratsseite auf unsere Nachfrage mehrfach betont, dass die Ausschreibungen der neuen Stellen natürlich auch für interne BewerberInnen offen sind und diese dazu eingeladen sein werden, sich zu bewerben.
Die Bewerbung und das Auswahlverfahren an sich sind unabhängig von der Ausgestaltung bereits bestehender Verträge und möglicher Befristungen. Das Auswahlverfahren ist als kompetitives Verfahren zu sehen, in dem sich die bestqualifizierte Person durchsetzen soll, wobei für interne Bewerbungen bestimmte Formerfordernisse besonders zu beachten sind, die im weiterführenden Auswahlprozess berücksichtigt werden:
Bei A1-Stellen (Professuren) gilt es zu beachten, dass sich die jeweilige Berufungskommission mit internen Berufungen besonders befassen müssen und ihre Entscheidungen im Hinblick auf eine dazu getroffene Satzungsregelung (§ 41) begründen müssen. In dieser Regelung wird auf die Reputation des WU-Nachwuchswissenschafters bzw der WU-Nachwuchswissenschafterin und seine/ihre Erfahrungen an anderen – idealerweise ausländischen – Universitäten oder gleichrangigen Forschungseinrichtungen verwiesen.
Bei A2-Stellen (QV-Stellen) wurde in der entsprechenden Leitlinien des Rektorats das Kriterium der einjährigen Auslandserfahrung nach dem Abschluss des PhD festgesetzt. An dieser Stelle darf wiederholt festgehalten werden, dass der Betriebsrat dieses Kriterium in dieser Form als diskriminierend ansieht und mehrfach empfohlen hat, es als sehr erwünschtes Kriterium für die Vergabe einer QV-Stelle umzudefinieren.
Zu diesen, außerhalb der WU geleisteten Tätigkeiten lassen sowohl die Satzung als auch die Leitlinie des Rektorats viel Interpretationsspielraum. So sagen die Texte nicht, dass es sich bei QV-Stellen um eine durchgängige einjährige Tätigkeit handeln muss. Es wird auch nicht angeführt, in welcher Form diese Tätigkeit nachgewiesen werden muss und bei Professuren lassen sich prinzipiell auch Inlandstätigkeiten und Jobs außerhalb der Universität anführen.
Interessant erscheint uns, dass es im Rahmen der Rekruitingprozesse auch verschiedene Ausschreibungsvarianten gibt:
So findet sich in den Ausschreibungen mehrfach die Einschränkung, dass die Stellen nur für Frauen ausgeschrieben werden – also ein Akt der bewussten aktiven Diskriminierung von männlichen Bewerbern. Dies wird von einigen KollegInnen kritisch kommentiert, findet aber angesichts des großen Nachholbedarfs bei der Frauenquote in verschiedenen Bereichen eine politische Berechtigung. Der Großteil der neuen Stellen ist jedoch offen für alle ausgeschrieben.
Eine weitere neue Ausschreibungsoption ist eine Art von „verschränkter“ Ausschreibung, wie sie im Ausschreibungstext für die Professur „Marketing in a Digital Economy“ zu finden ist. Hier wird die Option angeführt, dass abhängig vom Erfahrungsstand bzw. dem Potential des Bewerbers bzw der Bewerberin, der Vertrag möglicherweise auch auf fünf Jahre befristet abgeschlossen werden kann.
Die Kommission erhält also die Möglichkeit, eine Art „relative“ Reihung vorzunehmen. Personen, die noch kein sehr großes Leistungsspektrum ausweisen, denen aber großes Potential attestiert wird, können für ein befristetes Angebot im Berufungsvorschlag mitberücksichtigt werden.
Möglich wäre somit auf dem Berufungsvorschlag der Kommission eine Mischung aus Vorschlägen von Personen mit unbefristeten und befristeten Optionen: Theoretisch könnte eine Liste z.B. so aussehen, dass auf Platz 1 eine Person mit Potential (und Befristung) steht, der dann auf Platz 2 eine Person mit Leistungen (und unbefristeter Option) folgt.
Diese mögliche Verschränkung wird in einem laufenden Verfahren das erste Mal angewendet weshalb dazu noch keine Erfahrungen vorliegen. Es ist jedoch eine interessante Option, hier Möglichkeiten für NachwuchswissenschafterInnen zu eröffnen.
Diese Beispiele zeigen, dass das Rektorat und die jeweils verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen in den Departments neue Wege der Personalrekrutierung gewählt haben.
Wir möchten die an der WU tätigen Post-Docs auffordern, die aktuellen Stellenausschreibungen aufmerksam zu verfolgen, zu prüfen, ob die Stellen für sie attraktiv sind und sich entsprechend aktiv in den Bewerbungsprozess zu begeben.
Setzt sich ein/e interne BewerberIn, der/die schon einen Vertrag mit der WU hat, in dem kompetitiven Verfahren durch, wird dies – ähnlich wie auch schon bisher - beim Vertragsabschluss insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung einer allfälligen Befristungsklausel mitberücksichtigt.
Gerne unterstützen wir als wissenschaftlicher Betriebsrat alle internen BewerberInnen gerade in der Phase der Vertragsgestaltung und wünschen den KollegInnen, die sich für eine Bewerbung für eine der offenen Stellen an der WU entscheiden, alles Gute im Verfahren!
26.08.2019