Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Abschluss der KV-Verhandlungen

KV Verhandlung

In unserer letzten BR-Info im Dezember haben wir bereits über die Ausgangslage der Gehaltsverhandlungen des Universitäten-Kollektivvertrags berichtet. Nun wurde der Abschluss dieser Verhandlungen bekanntgegeben (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220111_OTS0105/uni-kollektivvertrag-gehaelter-steigen-um-293-prozent). Demnach werden die Gehälter der Universitätsmitarbeiter*innen, die unter den Kollektivvertrag fallen, ab dem 1. Februar 2022 um 2,93 % angehoben. Diese Erhöhung ist allerdings insofern gedeckelt, als sich im Einzelfall eine maximale Anhebung des Gehalts um EUR 116 ergeben darf. Diese Deckelung führt dazu, dass Gehälter bis EUR 3.959,04 (also bis Post Doc Einstiegsgehalt = Gehaltsstufe B1 03) im Ausmaß von 2,93 % angehoben werden. Diese Erhöhung liegt knapp unter dem durchschnittlichen Abschluss im öffentlichen Dienst (3 %) und über der relevanten Inflation von 2021.

Höhere Gehälter liegen jedoch teils deutlich unter dem Abschluss des öffentlichen Dienstes. Davon sind alle wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen betroffen, die in der Gehaltsstufe B1 04 oder höher eingestuft sind. Die höchsten Gehaltsstufen des Universitäten-Kollektivvertrags liegen demnach mit einer Erhöhung von unter 2 % sogar unter der relevanten Inflation von 2021.

Seitens der GÖD ist eine virtuelle Informationsveranstaltung zum aktuellen Gehaltsabschluss geplant. Sobald der konkrete Termin feststeht, werden wir diesen samt entsprechender Einladung versenden.

12.01.2022