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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Stand der Gehaltsverhandlungen des Kollektivvertrags der Universitäten

Verhandlung

Die Anpassungen der Gehälter an Universitäten werden jedes Jahr neu verhandelt – im Kollektivvertrag der Universitäten wird eine solche jährliche Valorisierung vorgesehen. Verhandlungspartner sind dabei die Vertreter*innen des Dachverbands (= österreichischen Universitäten) und der Gewerkschaft öffentlichen Dienstes. Fast schon traditionell finden diese Gespräche kurz vor den Weihnachtsfeiertagen statt – so auch heuer.

Ausgangspunkte für die Gehaltsverhandlungen des Universitäten-Kollektivvertrags stellen neben der relevanten Inflationsrate des jeweiligen Jahres auch jeweils der Abschluss der Gehälter im öffentlichen Dienst dar, der als Referenzgröße herangezogen wird. Mitarbeitende an Universitäten, die nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden, sollen dabei nicht schlechter gestellt werden als die beamteten Mitarbeiter*innen der Universitäten.

Ein historischer Vergleich zeigt die Abschlüsse der Beamten und des KV seit Einführung des Universitäten-Kollektivvertrags 2009, veranschaulicht anhand des Gehalts eines Post Docs in Gehaltgruppe B1 03. Als relevante Inflation wird jeweils die durchschnittliche Inflation des vorangegangenen Kalenderjahres lt. Statistik Austria angegeben. Die letzte Spalte zeigt die Entwicklung des Reallohns auf Basis des Erst-KV-Gehalts von 2009. Daraus geht hervor, dass es ab 2011 aufgrund von Abschlüssen unter der Inflation zu Reallohnverlusten der KV-Gehälter kam, die erst in den letzten beiden Jahren wieder das Niveau von 2009 erreichen konnten. Damit es zu keinen Reallohnverlusten kommt, ist daher auch heuer ein Abschluss nahe an der aktuellen Inflation notwendig.

Abschluss KVAbschluss öff. Dienstrelevante InflationPost Doc Gehalt B1 03 nominalPost Doc Gehalt B1 03 real
20093215,83215,8
20100,9% + 4 EUR1,02%0,90%0,50%3248,73232,5
2011+ 34,5 EUR1,06%**1,03%1,90%3283,23206,0
20123%3%2,95%*3,30%3381,73196,6
2013+ 30 EUR0,89%**0,00%2,40%3411,73149,4
20142,10%2,10%1,88%*2%3483,33152,5
20151,80%1,80%1,77%1,70%3546,03155,6
20161,26%1,26%1,30%0,90%3590,73166,8
20171,00%1,00%1,30%0,90%3626,63170,0
20182,33%2,33%2,33%2,10%3711,13177,1
20192,5%, max 130 EUR2,50%2,76%*2%3803,93192,7
20202,25%, min 55 EUR2,25%2,30%*1,50%3889,53216,3
20211,45%1,45%1,45%1,40%3945,93217,9
20223,00%*2,63%***

* durchschnittlich, sozial gestaffelt

** in % eines Gehalts in B1 03 (entspricht Post Doc Einstiegsgehalt)

*** auf Basis der Werte von Jän-Nov 21

Bei diesem Vergleich der Abschlüsse im öffentlichen Dienst und des Kollektivvertrags ist zu beachten, dass in den meisten Gehaltsregelungen von Beamt*innen und Vertragsbediensteten mehr Gehaltsstufen (Vorrückungen meist alle zwei Jahre) vorgesehen sind als im Universitäten-Kollektivvertrag.

Der Abschluss im öffentlichen Dienst wurde am 02.12.2021 erzielt. Die Gehälter von öffentlich Bediensteten steigen ab 1.1.2022 um durchschnittlich 3% an. Laut Parlamentskorrespondenz https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK1461/index.shtml# lobt Vizekanzler Kogler diese gerechte Gehaltserhöhung und weist darauf hin, dass für den Abschluss neben der Abgeltung der Inflationsrate auch ein Vergleich zu anderen Lohnabschlüssen wichtig war, in dem der öffentliche Dienst nicht schlechter gestellt werden soll.

Die Inflation ist im Laufe des letzten Jahres stark angestiegen. Im November lag sie bei 4,3% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Laut aktueller Prognosen des WIFO und des IHS vom Dezember 2021 wird die Inflation auch im Jahr 2022 hoch bleiben (3,3% bzw. 2,8%). Hinzu kommt, dass die letzten zwei Jahre an den Universitäten von Mehrleistungen durch die Pandemie v.a. in der Lehre geprägt waren, die bisher nicht abgegolten wurden.

Der Abschluss des Jahres 2022 sollte daher sowohl die Erhaltung der Kaufkraft sicherstellen, als auch die Leistungen der Mitarbeiter*innen in der weiter schwierigen und von Unsicherheit geprägten Zeit würdigen.

22.12.2021

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