Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Aktuelles zum Semesterstart

campus

Das Wintersemester 2023/24 startet heuer nicht nur mit einem neuen Rektorat, sondern auch mit einem neuen Studienplan im größten Studienprogramm.

Dies wollen wir zum Anlass nehmen, über ein paar lehrspezifische Themen zu informieren.

Teacher´s Lounge

Dieser Raum im TC (1.04; siehe https://campus.wu.ac.at) soll einen Platz zur Erholung zwischen Lehrveranstaltungsterminen bieten, der aber u.U. auch der Vernetzung und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen kann. Man erreicht die Teacher´s Lounge, indem man nach dem Audimax rechts abbiegt, dem Gang folgt und dann das Neben-Stiegenhaus in den ersten Stock hinaufgeht. Die Teacher´s Lounge ist mit Schreibtischen (inkl. Arbeitsplatz), Kaffeeküche, Sitz- u. Essgelegenheiten, Whiteboard und einem Drucker ausgestattet. Seitens des wissenschaftlichen Betriebsrats wird dafür gesorgt, dass in der Teeküche auch Kaffee, (Haltbar)milch, Zucker, Tee sowie Servietten zur Verfügung stehen. Sollte einmal etwas fehlen bitte einfach unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at melden, wir bemühen uns dann um zeitnahe Aufstockung des Bedarfs.

Gerne erinnern wir auch noch einmal an die Möglichkeit, diesen Raum in der lehrfreien Zeit exklusiv für Tagungen, Veranstaltungen, o.ä. zu buchen. Auch diese Anfragen bitte einfach an wiss.betriebsrat@wu.ac.at richten. Gerne nehmen wir unter dieser Kontaktadresse auch Verbesserungsvorschläge für die Ausstattung der Teacher´s Lounge entgegen.

WUPOL Lehre und Krankenstand

Auch wenn die Geltungsdauer der WUPOL „Regelung für Lehrende im Krankheitsfall“ mit Ende Mai 2023 ausgelaufen ist, haben wir vom Vizerektor für Personal die Information erhalten, dass diese weiterhin angewendet wird. Sollten also krankheitsbedingt Lehrveranstaltungs-Termine nicht wie geplant abgehalten werden können, gilt weiterhin folgendes:

  • Während der Erkrankung gebührt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, und zwar inklusive einer u.U. zustehenden Lehrzulage.

  • Bei einer wöchentlich stattfindenden LV dürfen höchstens 15% der Präsenzzeit (das sind bei einer wöchentlichen LV mit 15 Einheiten maximal 2 Einheit) entfallen. Allein der Lehrstoff muss nachgeholt werden, etwa durch Reading Assignments oder Hausaufgaben. Dasselbe gilt, wenn Teile einer Blocklehrveranstaltung nicht mehr innerhalb desselben Semesters nachgeholt werden können.

  • Darüber hinaus sind wegen Krankheit entfallene LV-Einheiten nachzuholen, entweder durch den*die Lehrende*n selbst, oder durch eine Vertretung. Diese Ersatzlehre durch Vertreter*innen ist allerdings auf jene Ausnahmefälle zu beschränken, in denen ein Nachholen der LV-Einheiten dem*der ursprünglichen LV-Leiter*in gesundheitlich nicht zumutbar ist. Der Ersatz ist in diesem Fall durch die jeweils zuständigen Programmverantwortlichen zu organisieren.

  • Wird die Lehre nachgeholt, gilt das egal ob durch den*die LV-Leiter*in selbst oder eine Vertretung als zusätzliche Lehre. Führt dies zu einer Überschreitung der jeweiligen All-In-Lehrverpflichtung (eine Aufstellung dazu findet sich hier) dann steht eine Lehrzulage zu. Dafür braucht es einen Antrag an das Akademische Controlling im Vizerektorat für Lehre und Studierende (akadcont@wu.ac.at). Mit der Auszahlung ist allerdings die Verpflichtung verbunden, im Falle einer All-in-Lehre diese im laufenden Studienjahr voll zu erfüllen, denn sonst wird die ausbezahlte Lehrzulage wieder einbehalten. Detaillierter haben wir auch schon einmal hier die Inhalte der WUPOL zusammengefasst.

Lehre zu außergewöhnlichen Zeiten

Mit der Umstellung auf Bawiso neu kann es knapp werden mit der Hörsaalverfügbarkeit. Da fast zeitgleich mit dem Wintersemester auch die Planungsphase für das Sommersemester 2024 startet, wollen wir bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass der Kollektivvertrag eine Betrauung mit Lehre nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr zulässt (§ 31 Abs 5 Uni-KV). Außerhalb dieser Zeiten besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Betrauung mit Lehre, da keine dafür erforderliche Betriebsvereinbarung an der WU in Geltung steht. Nur für den Ausnahmefall, dass der*die Lehrende selbst außerhalb dieser Zeiten freiwillig unterrichten möchte, darf auch zu außergewöhnlichen Zeiten gelehrt werden. Aus Sicht des wissBR schließt die Lehrtätigkeit auch die Abhaltung von Prüfungen ein, weshalb auch im Rahmen der Prüfungswochen keine Verpflichtung besteht, etwa an Samstagen Prüfungen abzuhalten.

Derzeit laufen Verhandlungen über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung betreffend Lehrtätigkeiten zu außergewöhnlichen Zeiten. Sollten sich in diesem Zusammenhang Neuerungen ergeben, werden wir an dieser Stelle ausführlich informieren.

09.10.2023

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