Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Die anstehenden Gehaltsverhandlungen im Zeichen der Finanznot der Universitäten

Gehaltsverhandlungen

In zahllosen Medien weisen RektorInnen der österreichischen Universitäten auf die angespannte Finanzsituation der heimischen Hochschulen hin. Getrieben von den immer weiter steigenden Energiekosten werden fast schon im Wochentakt von den einzelnen Standorten entsprechende Unterstützungszusagen des Wissenschaftsministeriums gefordert. Zusätzlichen Sprengstoff bieten da natürlich auch die anstehenden Gehaltsverhandlungen. Denn auch in deren Zentrum dürfte die Abgleichung der Inflationsrate – im August lag diese bei 9,3% - stehen.

Für beamtete KollegInnen wird es spannend, wie der Dienstgeber Bund auf die Rekordinflation und die darauf gestützten Gehaltsforderungen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) reagiert. Schon in den vergangenen Jahren kam es hier immer wieder zu einem Ergebnis, das über jenem lag, den die GÖD für die Kollektivvertrags-Beschäftigten der Universitäten erzielen konnte. Da die Gehaltsverhandlungen für die Universitäten schon bisher immer erst kurz vor Weihnachten aufgenommen wurden, werden derzeit für den Bereich der Universitäten noch keine Zahlen genannt, um wie viel Prozent die Gehälter ab dem Februar 2023 angehoben werden sollten. Im Zusammenhang mit den Forderungen der Universitäten nach einer Nachbesserung ihrer Budgets planen aber manche RektorInnen einen Abschluss um die 6 % ein. Die UGÖD (Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben) fordert in ihrer letzten Pressemitteilung allerdings eine Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 10,2%, mindestens aber um € 400,- monatlich mehr in allen Gehaltstabellen und für alle Vollbeschäftigten und anteilig entsprechend bei allen Teilzeitbeschäftigten.

Da der Abschluss für 2022 für viele Betroffene eher enttäuschend war – vor allem weil er unter dem Abschluss für den öffentlichen Dienst lag und die eingezogene soziale Staffelung ab einer bestimmten Gehaltsstufe zu einem  Abschluss unter der damaligen Inflationsrate  geführt hat – ist der Druck bei den VerhandlerInnen auf Seiten der ArbeitnehmerInnen wohl recht groß, einen in Anbetracht der alle treffenden Rekordinflation angemessenen Abschluss für alle Kollektivvertrags-Beschäftigten zu erreichen.

Kollektivvertragliche Gehälter orientieren sich als branchenspezifischer Mindestlohn naturgemäß an den finanzschwächsten Branchenmitgliedern, sprich Universitäten. Die WU gehört erfreulicherweise zu den finanzstärkeren Universitäten in Österreich. Sollte es daher aus Rücksicht auf andere Universitätsstandorte wiederum zu einem niedrigen Gehaltsabschluss für Kollektivvertragsbeschäftigte kommen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit standortspezifische Zusatzleistungen zu erbringen. Von Überzahlungen über das kollektivvertragliche Minimum bis zur Ausschüttung von steuerfreien Teuerungsprämien bietet sich ein bunter Strauß an Möglichkeiten.

Bevor hier konkrete Ideen angesprochen werden, bleibt aber zu hoffen, dass es bald Antworten auf die grundsätzlichen Nachzahlungsforderungen der Universitäten seitens der zuständigen Ministerien gibt. Bei deren Fixierung wäre es natürlich sinnvoll, schon im Vorfeld die gegenseitigen Erwartungen und Möglichkeiten hinsichtlich der jährlichen Gehaltsanpassungen „miteinzupreisen“. Andernfalls wäre zu befürchten, dass seitens der Universitäten mit dem Argument der Unfinanzierbarkeit sogar sehr bescheidene Forderungen der ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen verworfen würden.

zurück zur Übersicht

11.10.2022