Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Aktuelle Situation in der Lehre

Lehre

Das Sommersemester hat aufgrund hoher Covid-Infektionszahlen und dem Krieg in der Ukraine leider mit viel Unsicherheit begonnen. Der geplante Präsenzbetrieb ist aufgrund der zahlreichen Covid-Infektionen bei Lehrenden und Studierenden in vielen Lehrveranstaltungen derzeit nicht durchführbar. Lehrende stellen daher häufig Lehrveranstaltungen kurzfristig auf Online- oder hybride Formate um und bieten Kulanzlösungen für vom Krieg Betroffene an.

In dieser Situation möchten wir auf einige nützliche Regelungen und Möglichkeiten für Mitarbeiter*innen hinweisen. Erkrankte Lehrende müssen selbstverständlich keine Lehrveranstaltungseinheiten halten, sondern sollten sich ihrer Genesung widmen. Von Lehrenden im Krankenstand kann auch keine Abhaltung im Onlineformat verlangt werden. Anders ist die Situation bei Lehrenden, die sich in Quarantäne befinden, aber keinen Krankenstand benötigen. Für diese Personen ist – bei gegebener Ausstattung – die Abhaltung von Lehre im vereinbarten, Covid-bedingten Homeoffice zumutbar.

Der weitere Umgang mit Lehre im Krankheitsfall ist in einer eigenen WUPOL geregelt. Darin ist festgelegt, dass der Entfall von maximal 15% der Präsenzzeit einer Lehrveranstaltung nicht in Präsenz nachgeholt werden muss. Stattdessen sollen Studierende durch bspw. Reading Assignments oder Hausaufgaben die Lehrinhalte nachholen. Sofern die entfallenen Einheiten durch den*die Lehrveranstaltungsleiter*in oder durch Ersatzlehrende nachgeholt werden, steht bei Überschreitung der All-In-Lehre eine Lehrzulage zu, die beim akademischen Controlling beantragt werden kann. Näheres dazu haben wir hier ausgeführt.

Fraglich sind derzeit noch die konkreten Auswirkungen der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung der Teststrategie. Da nach den dem wissBR vorliegenden Informationen die Impfquote bei den Studierenden rückläufig ist, kann es zu Problemen kommen, wenn ein aktueller PCR-Test für den Besuch eine Lehrveranstaltung erforderlich ist, dieser aber nicht mehr kostenfrei zur Verfügung steht. Eine Kostenübernahme durch die WU scheint sowohl für Studierende als auch für WU-Mitarbeitende derzeit nicht angedacht.

Die Ankündigung von Rektorin Hanappi-Egger vom 31. März 2022, dass die 2,5G-Regel mit Beginn der Osterferien ausgesetzt werden könnte, wäre eine Lösung dieses Problems. Eine Beibehaltung der 2,5G-Regel würde ab April weitere Beschwerlichkeiten für Lehrende an der WU bedeuten. Im Zusammenhang mit den nun seit über zwei Jahren anhaltenden pandemiebedingten Herausforderungen vor allem in der Lehre haben die Betriebsräte der WU dem Rektorat auch den Vorschlag einer Corona-Prämie unterbreitet. Mehr dazu berichten wir hier in einem eigenen Artikel.

05.04.2022

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