Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Infos & Wissenswertes

Spendenmöglichkeit statt Auszahlung der Abfertigung

Sie wollen Mitmenschen, die in Not geraten sind, unterstützen?

Die APK Vorsorgekasse bietet Ihnen zusätzlich zu den bekannten Verfügungsmöglichkeiten ab sofort an, die Abfertigung für einen sozialen Zweck zu spenden.

In Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz unterstützen Sie mit Ihrem Beitrag das Spendenkonto „Hilfe für Bedürftige in Österreich“.

Sie können über Ihr Abfertigungsguthaben verfügen, wenn mindestens 36 Beitragsmonate (nach Berücksichtigung eines beitragsfreien ersten Monats) vorliegen und das Dienstverhältnis einvernehmlich, durch Dienstgeberkündigung oder Zeitablauf geendet hat. Weiters besteht ein Anspruch bei Pensionsantritt oder wenn fünf Jahre lang keine Abfertigungsbeiträge geleistet worden sind.

Die APK Vorsorgekasse sendet Ihnen bei Vorliegen eines Verfügungsanspruches eine schriftliche Information. Sie erhalten einen Auszahlungsantrag per Post, auf welchem Sie Ihren Spendenvermerk anführen können.

Gerne steht Ihnen das APK-Team für nähere Auskünfte unter der Telefonnummer 05 0275 50 oder unter office@apk-vk.at zur Verfügung.

11.11.2016

zurück zur Übersicht