Das TC Gebäude von außen.

Wichtige Informationen, der im Nationalrat am 12.10. beschlossenen Anträge

16. Oktober 2017

1. Mit der Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten ist ein wesentlicher Schritt gegen Diskriminierung gesetzt worden. Die Gewerkschaften haben seit Jahrzehnten gegen die Benachteiligung von ArbeiterInnen gekämpft. 

  • Angleichung der Kündigungsfristen, wobei kollektivvertragliche Vereinbarungen in Saisonbranchen möglich sind.

  • Gleiche Rechte bei Krankheit oder Arbeitsunfall:
    Hier konnten Verbesserungen für beide Gruppen erreicht werden. Künftig gibt es acht Wochen Entgeltfortzahlung nicht erst nach fünf Jahren, sondern schon nach einem Jahr.

  • Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen:
    Künftig muss die versäumte Arbeitszeit „aus wichtigem persönlichen Grund“ auch bei Arbeiter/innen bezahlt werden.

2. Für Lehrlinge konnte eine dringend nötige Entlastung erreicht werden: Künftig müssen Lehrlinge, die ihre Ausbildung nicht in ihrer Heimatregion absolvieren, die Internatskosten nicht mehr selbst bezahlen. Diese Ausgaben sind vom Arbeitgeber zu tragen und werden diesem aus dem Insolvenzentgeltfonds zurückerstattet.

3. Ein großer sozialpolitischer Erfolg ist die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. Das bedeutet, dass die Notstandshilfe künftig nicht mehr davon abhängt, was der Partner verdient, was vor allem Frauen entlastet.

Was wann, wie genau in Kraft tritt muss allerdings erst in Gesetzen festgeschrieben werden!

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