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Weihnachtsgeldaufhilfe 2017

05. Dezember 2016

Wie jedes Jahr zu Weihnachtszeit stellt das Rektorat in Abstimmung mit dem Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal auch dieses Jahr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Universitätspersonals eine „Weihnachtsgeldaushilfe“ zur Verfügung. Diese wird, wie auch in den vergangenen Jahren, in Form von Geschenkgutscheinen erfolgen. (Diese Gutscheine sind abzugsfrei, die Auszahlung erfolgt daher „Brutto für Netto“.)

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Weihnachtsgeldaushilfe sind (Stichtag: 15.10.2016):

  • Ein aktives Dienstverhältnis zur WU (nicht anspruchsberechtigt sind daher freie Dienstnehmer/innen und Werknehmer/innen), welches im Jahr 2016 mindestens sechs Monate durchgehend besteht und im gesamten Monat Dezember aktiv ist (d.h. Neueintritte bis 01.07.2016)

  • oder das Vorliegen des Beschäftigungsverbots nach MSchG bzw. einer Mutter- oder Vaterschaftskarenz (nach MSchG bzw. VKG).

  • Ein Beschäftigungsausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (ausgenommen Elternteilzeit nach MSchG bzw. VKG)

  • Für den Bezug der Geldaushilfe für Kinder: Abgabe der „Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe“ in der Personalverrechnung bis spätestens 28.11.2016 (bei Bezug des Kinderzuschusses nicht notwendig).

Die Gutscheine der Weihnachtsaushilfe können an folgenden Einlösestellen verwendet werden: Einlösestellen

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