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Seit 1. September 2019: Lohn-Fortzahlung für Freiwillige

02. September 2019

Seit dem 1. September 2019 haben freiwillige Helfer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie im Einvernehmen mit dem Dienstgeber bei Großschadensereignissen im Einsatz stehen. Das gilt bei Einsätzen ab 8 Stunden und mit mehr als 100 Freiwilligen. Umgekehrt erhält der Dienstgeber für die Zeit der Abwesenheit ihrer Dienstnehmer eine Vergütung aus dem Katastrophenfonds erstattet. Pro Einsatztag und Beschäftigten beträgt diese Vergütung 200 Euro.

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