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Rundschreiben der Personalabteilung zum Thema Sonderurlaub für die Flüchtlingshilfe

10. Oktober 2015

Am 25. September 2015 wurde von der Personalabteilung ein Rundschreiben zum Thema Sonderurlaub für die Flüchtlingshilfe ausgeschickt.

Rundschreiben der Personalabteilung vom 25.09.2015

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der aktuellen Ausnahmesituation durch die zahlreich nach Österreich flüchtenden Menschen, dürfen wir Ihnen folgende Entscheidung des Rektorats bekannt geben.

Die Wirtschaftsuniversität Wien möchte den freiwilligen Helferinnen und Helfern aus den Reihen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Hilfseinsätze erleichtern und legt daher kurzfristig folgende Regelung fest:

MitarbeiterInnen der WU Wien, die für eine anerkannten Hilfsorganisation  (Rotes Kreuz, Samariterbund, Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Hilfswerk, usw.) tätig sind, erhalten für ihren Einsatz im Rahmen der aktuellen Flüchtlingskrise unter den folgenden Voraussetzungen eine Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts im Ausmaß von bis zu 2 Arbeitstagen:

  • §  der Einsatz findet bis 01.12.2015 statt,

  • §  ein Nachweis der Hilfsorganisation wird erbracht,

  • §  die Zustimmung des Vorgesetzten ist gegeben,

  • §  die betrieblichen Notwendigkeiten widersprechen dem nicht und

  • §  es fallen keine Lehrveranstaltungen aus.

Wenn jemand in der Flüchtlingshilfe Nachtdienste leistet, kann der Sonderurlaub für den darauffolgenden Werktag in Anspruch genommen werden.

Die Antragsstellung auf Sonderurlaub erfolgt mittels des folgenden Formulars:

https://swa.wu.ac.at/richtl/Formulare/Sonderurlaub.docx

 

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Anna Jaschek-Langthaler
Leiterin der Personalabteilung

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