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Rundschreiben der Personalabteilung zum Thema Regelung für Karfreitag

02. März 2016

Am 26. Februar 2016 wurde von der Personalabteilung ein Rundschreiben zum Thema  Regelung für Karfreitag ausgeschickt.

Rundschreiben der Personalabteilung vom 26.02.2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir dürfen Sie daran erinnern, dass seit dem Jahr 2012 bis auf Widerruf am Karfreitag allen Mitarbeiter/inne/n dienstfrei gegeben wird. Es müssen somit keine Stunden mehr eingearbeitet werden. Dieser arbeitsfreie Tag wird grundsätzlich für alle Religionen auf die zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen zugestandenen freien Tagen für religiöse Festtage[1] angerechnet. Sofern Sie aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zu einer anderen anerkannten (nicht römisch-katholischen, altkatholischen oder evangelischen) Religionsgemeinschaft anstelle des Karfreitags einen anderen religiösen Feiertag nutzen möchten, ist dies der Personalabteilung (sekretariatpersabt@wu.ac.at) unter Angabe des konkreten Festtages spätestens bis 18. März 2016 schriftlich mitzuteilen. Diese Angabe kann zu einem späteren Zeitpunkt nur aus Gründen eines nachweislichen Wechsels der Religionszugehörigkeit abgeändert werden. In diesem Fall gilt der Karfreitag als regulärer Arbeitstag (Dienstzeit entsprechend der individuellen Arbeitszeitregelung).  

Beste Grüße Ihr Michael Lang  

[1] Siehe interne Leitlinie bzw. entsprechende Bestimmung des Kollektivvertrages  

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