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ÖGB: Neue Homeoffice-Regelungen durchgesetzt

27. Jänner 2021

Gemeinsam mit der Arbeiterkammer haben die Gewerkschaften klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice gefordert und sich jetzt durchgesetzt. Für das Paket der Sozialpartner gab es heute grünes Licht der Bundesregierung.

Die Eckpunkte:

  • Klarheit in Form von Regelungen. Homeoffice bleibt freiwillig, es kann nicht vom Arbeitgeber verordnet werden, es muss vereinbart werden - im Idealfall mit einer Betriebsvereinbarung, dafür wird es einen eigenen Betriebsvereinbarungstatbestand geben. Beide Seiten, also Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen, haben in Zukunft auch die Möglichkeit, von dieser Vereinbarung auch wieder zurückzutreten. Die Homeoffice-Vereinbarung kann mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden.

  • Zwingender Anspruch auf Arbeitsgeräte oder Aufwandersatz. Der Arbeitgeber muss digitale Geräte stellen bzw für Arbeit mit privaten Geräten zahlen. Werden private digitale Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Internet) verwendet, muss der Arbeitgeber einen Kostenersatz leisten. Diese Pauschalen für Kosten im Homeoffice sind bis zu 300 Euro jährlich steuerfrei.

  • Besserer Versicherungsschutz. Der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wird nicht nur verbessert, sondern auch zum Dauerrecht. Die Dienstnehmerhaftpflicht wird erweitert.

Alle Details zu den Regeln, die in Kraft treten, sobald das Parlament die gesetzlichen Änderungen beschlossen hat, finden Sie auf der Homepage des ÖGB.

Außerdem können Sie die Übersicht über die wichtigsten Fakten als PDF herunterladen!

Quelle: Aussendung des ÖGB, 27.01.2021
 

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