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Happy Birthday: 100 Jahre Betriebsrätegesetz

15. Mai 2019

Am 15. Mai 1919 wurde von der konstituierenden Nationalversammlung das Gesetz zur Errichtung von Betriebsräten beschlossen. Dadurch wurde die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen im Betrieb gestärkt und gesetzlich verankert. Im internationalen Vergleich nahm Österreich damit eine Vorreiterrolle in Sachen betrieblicher Mitbestimmung ein.

Die Zeitschrift "Der Arbeitgeber" schrieb dazu folgendes:

"... Vom 24. Juli 1919 an, an welchem Tage das Gesetz (über die BetriebsrätInnen) in Kraft tritt, hat der Unternehmer endgültig aufgehört, Herr in seinem Hause zu sein. Er tritt in ein Verhältnis der Abhängigkeit von seinen Angestellten, die nicht bloß in den Fragen der Aufnahme, der Kündigung und Entlassung sowie der Entlohnung von Arbeitnehmern ein entscheidendes Wort mitzusprechen haben werden, sondern ihn auch zwingen können, mit ihnen allmonatlich über Verbesserung der Betriebseinrichtungen (schrecklich!), ja sogar über die allgemeinen Grundsätze der Betriebsführung zu beraten (noch schrecklicher!)." (Quelle: Krenn Martina; Rathgeb, Maria: 90 Jahre Betriebsratsgesetz 1919-2009, 90 Jahre Mitbestimmung; In: Reihe Zeitgeschichte und Politik, 2011)

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